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Miete  Kaution | Ablöse | Mietzins | Befristung | Kündigung von Wohnungen | Rechtsanwalt

Mietrecht

Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) fasst Miete und Pacht unter dem Überbegriff Bestandsvertrag zusammen und meint damit für die Miete die Überlassung des Gebrauches einer beweglichen (zB Auto, Buch) oder einer unbeweglichen Sache (zB Wohnung, Haus, aber auch Geschäftsraummiete) gegen Entgelt. Bei der Pacht (zB Unternehmenspacht, Geschäftslokal-Pacht, Pacht eines landwirtschaftlichen Nutzgrundes) wird neben dem Gebrauche auch noch der Fruchtbezug (zB Mietzins bei Untervermietung, Feldfrüchte beim landwirtschaftlichen Nutzgrund) überlassen. Wenn der Mieter oder Pächter seinerseits berechtigt ist, die Bestandsache in Unterbestand zu geben, entsteht ein Untermietverhältnis oder Unterpachtverhältnis. Von der Leihe (Leihvertrag) unterscheidet sich die Miete hauptsächlich dadurch, dass erste unentgeltlich ist. Im österreichischen Recht ist das Mietrecht vor allem im ABGB und im Mietrechtsgesetz (MRG) geregelt. Darin werden unter anderem die Rechte und Pflichten des Mieters (Art und Umfang des Gebrauchs, Instandhaltung, Verbesserung und Aufwandsersatz, Lasten, Abgaben und Betriebskosten, Mietzins, Weitergabe des Gebrauchs, Vertragsübernahme und Zinsanhebung, Rückstellung des Bestandgegenstandes), die Rechte und Pflichten des Vermieters (Bestandgeber), die Beendigung des Bestandverhältnisses (Kündigung, Befristung=Zeitablauf, außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund dh fristlose Kündigung) oder das Verhältnis des Bestandnehmers zu Dritten geregelt.

 

Gesetze Mietrecht und Wohnrecht

  • Ö-Normen für das Bauwesen

  • Mietrechtsgesetz

  • ABGB zum Bestandvertrag

  • Wohnungseigentumsgesetz 2002 

  • Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

Berechnung Mietzins

Weitere Links zum Mietrecht und Wohnrecht

Aufsätze zum Mietrecht und Wohnrecht

Informationen Immobilien

Weitere Links

Literatur zum Mietrecht und Wohnrecht

 

Kommentar zum MRG
Bereits in der 3. Auflage ist die große Gesetzausgabe zum MRG und zum ABGB-Mietrecht erschienen und berücksichtigt auch die Wohnrechtsnovelle 2009. Die Kommentierung der Gesetzestexte nimmt in Leitsätzen auf die Rechtsprechung Bezug, die bis Anfang Juni 2009 berücksichtigt ist, und enthält neben weiterführenden Verweisen auch die ausführlichen Anmerkungen des Autors. Dadurch wird in erster Linie die Übersicht über die „Klauselrechtsprechung“ wesentlich erleichtert.
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Wohnrecht in Fallbeispielen
 

Wohnrecht in Fallbeispielen

ist in die Bereiche Mietrecht und Wohnungseigentum mit sämtlichen Unterthemen gegliedert. Jedes Thema wird anhand eines Beispiels praxisgerecht abgehandelt - inkl. relevanter Gesetzesstellen, vorhandener Judikatur- und Literaturhinweise sowie gegebenenfalls Mustern und Checklisten.

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Handbuch

Handbuch der Gästezimmervermietung

Die Gästezimmervermietung ist ein wichtiges Segment der österreichischen Tourismuswirtschaft. Wie überall im Tourismus ist auch für die Gästezimmervermieter die Bettenauslastung ein wichtiger Teilbereich davon. Jedem Vermieter stellt sich eine Reihe von Fragen rund um die Errichtung und den Betrieb von Gästezimmern. Eine zentrale Rolle spielen dabei steuerliche und rechtliche Fragen,
sowie die Abgrenzung zwischen privaten und gewerblichen Unterkünften. Dieses Handbuch enthält neben den Grundlagen in den Bereichen Steuer und Recht auch einen praktischen Leitfaden mit Anleitungen und Tipps für die erfolgreiche Vermarktung und Vermietung.

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