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Miete  Kaution | Ablöse | Mietzins | Befristung | Kündigung von Wohnungen | Rechtsanwalt

Mietrecht - Miete

„Miete“ ist die Überlassung des Gebrauchs einer beweglichen (Kfz, Maschinen etc) oder unbeweglichen Sache (Haus, Wohnung, Grundstück) gegen Entgelt. Große Bedeutung haben Mietverträge, die den Gebrauch einer Wohnung oder eines Geschäftslokals zum Gegenstand haben – und ebenso groß ist die wirtschaftliche Tragweite, die mietrechtliche Fragen und deren Regelung für die Vertragsparteien haben können: Die Frage nach der zulässigen Mietzinshöhe oder der Höhe der Betriebskosten ist naheliegend, aber auch Aspekte wie der Investitionsersatz, für Investitionen, die der Mieter getätigt hat oder die Voraussetzungen, unter denen ein Vermieter zu (mitunter teuren) Verbesserungen des Hauses verpflichtet sein kann, haben unmittelbare und mitunter empfindliche finanzielle Auswirkungen für die Vertragsparteien. Nicht weniger bedeutsam sind die gesetzlichen Regelungen, unter denen ein Mieter seine Wohnung oder sein Geschäftslokal (Geschäftsraummiete) an jemanden Anderen weitergeben (Weitergabe Mietrecht) darf bzw. ob und inwiefern der Vermieter (der das akzeptieren muss) dann den Mietzins anheben kann oder unter welchen Voraussetzungen die Aufkündigung des Mietvertrags erfolgen kann.

 

Weniger bekannt, aber in den wirtschaftlichen Folgen umso gravierender sind Gesetzesstellen, die es dem Vermieter ermöglichen, den Mietzins über Jahre anzuheben, um aus dem Ertrag das vermietete Gebäude zu sanieren (sog. §18-Verfahren) oder andere, auf deren Grundlage Untermieter durch behördliche oder gerichtliche Entscheidung zu Hauptmieter werden können.

 

Die zitierten Regelungen befinden sich in mehreren verschiedenen Gesetzen (ABGB, MRG oder WGG - welches auf das konkrete Mietverhältnis angewendet wird, stellt eine nicht anspruchslose juristische Frage dar) die einerseits vom Gesetzgeber immer wieder abgeändert werden und andererseits durch die Auslegung der Gerichte inhaltlich detailliert werden. Im Falle von mietrechtlichen Streitigkeiten ist die intensive juristische Beratung jedenfalls zu empfehlen.

 

Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) fasst Miete und Pacht unter dem Überbegriff Bestandsvertrag zusammen und meint damit für die Miete die Überlassung des Gebrauches einer beweglichen (zB Auto, Buch) oder einer unbeweglichen Sache (zB Wohnung, Haus, aber auch Geschäftsraummiete) gegen Entgelt. Bei der Pacht (zB Unternehmenspacht, Geschäftslokal-Pacht, Pacht eines landwirtschaftlichen Nutzgrundes) wird neben dem Gebrauche auch noch der Fruchtbezug (zB Mietzins bei Untervermietung, Feldfrüchte beim landwirtschaftlichen Nutzgrund) überlassen. Wenn der Mieter oder Pächter seinerseits berechtigt ist, die Bestandsache in Unterbestand zu geben, entsteht ein Untermietverhältnis oder Unterpachtverhältnis. Von der Leihe (Leihvertrag) unterscheidet sich die Miete hauptsächlich dadurch, dass erste unentgeltlich ist. Im österreichischen Recht ist das Mietrecht vor allem im ABGB und im Mietrechtsgesetz (MRG) geregelt. Darin werden unter anderem die Rechte und Pflichten des Mieters (Art und Umfang des Gebrauchs, Instandhaltung, Verbesserung und Aufwandsersatz, Lasten, Abgaben und Betriebskosten, Mietzins, Weitergabe des Gebrauchs, Vertragsübernahme und Zinsanhebung, Rückstellung des Bestandgegenstandes), die Rechte und Pflichten des Vermieters (Bestandgeber), die Beendigung des Bestandverhältnisses (Kündigung, Befristung=Zeitablauf, außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund dh fristlose Kündigung) oder das Verhältnis des Bestandnehmers zu Dritten geregelt.

 

Gesetze Mietrecht und Wohnrecht

  • Ö-Normen für das Bauwesen

  • Mietrechtsgesetz

  • ABGB zum Bestandvertrag

  • Wohnungseigentumsgesetz 2002 

  • Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

Berechnung Mietzins

Weitere Links zum Mietrecht und Wohnrecht

Rechtsanwalt Mietrecht

Mag. Michael Stuxer

Rechtsanwalt Stuxer berät Vermieter und Mieter in mietrechtlichen Fragen, vertritt in Gerichts- und Behördenverfahren und erstellt Mietverträge für alle Bestandsverhältnisse.

 

Tel: 01 402 13 92

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Aufsätze zum Mietrecht und Wohnrecht

Informationen Immobilien

Weitere Links

Literatur zum Mietrecht und Wohnrecht

 

Wohnrecht in Fallbeispielen
 

Mietverträge, Wohnungseigentum, Liegenschaftserwerb auf CD-ROM

Diese CD-ROM bietet zahlreiche Muster zu den einschlägigen Verträgen, Eingaben und Schreiben des Bestandrechts und ist gemeinsam mit dem "Handbuch des Miet- und Wohnrechts" erschienen. Bezüglich der Muster wurde der aktuelle Stand der Judikatur sowie die ergangenen Änderungen seit Erscheinen der Vorauflage berücksichtigt.

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Miet- und Wohnrecht Band 2
Der mittlerweile in der 22. Auflage erschienene Kurzkommentar zum Miet- und Wohnrecht bildet eine umfassende Grundlage zu diesem weitreichenden Themengebiet. Das vorliegende Werk stellt den Band II des Kommentars dar und enthält Erläuterungen zu WEG, HeizKG, BTVG sowie zum Maklerrecht. Es wurden alle Gesetzesnovellen seit der Vorauflage eingearbeitet und ganzheitlich erläutert.
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Kurzkommentar zum Wohnrecht

Das Wohnrecht ist ein Gebiet zu dem es bereits zahlreiche Großkommentare gibt. Dieser neu erschienene, einbändige Kurzkommentar stellt keineswegs den Anspruch diese zu ersetzen, sondern soll lediglich eine praktische Ergänzung darstellen. Die Autoren haben ihr Hauptaugenmerk bei der Kommentierung primär auf Lösungen der Judikatur gelegt, wobei aber auch Lösungsansetze der Literatur erörtert werden. Falls vorhanden, werden auch unterschiedliche Lehrmeinungen aufgezeigt, besonders wenn zu diesen Themen keine bzw. nur uneinheitliche Literatur vorliegt.

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Grundzüge des Miet- und Wohnungseigentumsrechts

Eine kompakte Darstellung des Mietrechts und Wohnrechts bietet das Buch, das bereits in seiner zweiten Auflage vorliegt. Es wendet sich in erster Linie an Studierende, aber auch an andere Interessierte, die das Mietrecht, eine undurchschaubare und schwerfällige Materie, in seinen Grundzügen überblicken wollen. Das didaktisch gut aufgebaute Buch kann neben dem Studium auch für Berufsanfänger eine willkommene Unterstützung sein.

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Wohnungseigentum
Das Wohnungseigentumsrecht gehört zweifellos zu jenen Rechtsgebieten, die viele Menschen betreffen. Daher ist es nicht verwunderlich, dass es gerade im Miet- und Wohnrecht massenweise höchstgerichtliche Rechtsprechung gibt. Dieser Kommentar zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass er über die übliche Kommentierung hinaus geht und eine überaus breite Entscheidungssammlung der wohnrechtlichen Entscheidungen des obersten Gerichtshofes, aber auch der Oberlandesgerichte und sogar einzelner Landesgerichte enthält. Diese sind thematisch den Paragrafen des WEG zugeordnet, sodass man gezielt die Entscheidungen zu einer Bestimmung überblicken kann. Ein praktischer Arbeitsbehelf, wenn man sich schnell einen Überblick über die Rechtsprechung zum Wohnrecht verschaffen möchte.
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Kommentar zum MRG
Bereits in der 3. Auflage ist die große Gesetzausgabe zum MRG und zum ABGB-Mietrecht erschienen und berücksichtigt auch die Wohnrechtsnovelle 2009. Die Kommentierung der Gesetzestexte nimmt in Leitsätzen auf die Rechtsprechung Bezug, die bis Anfang Juni 2009 berücksichtigt ist, und enthält neben weiterführenden Verweisen auch die ausführlichen Anmerkungen des Autors. Dadurch wird in erster Linie die Übersicht über die „Klauselrechtsprechung“ wesentlich erleichtert.
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Wohnrecht in Fallbeispielen
 

Wohnrecht in Fallbeispielen

ist in die Bereiche Mietrecht und Wohnungseigentum mit sämtlichen Unterthemen gegliedert. Jedes Thema wird anhand eines Beispiels praxisgerecht abgehandelt - inkl. relevanter Gesetzesstellen, vorhandener Judikatur- und Literaturhinweise sowie gegebenenfalls Mustern und Checklisten.

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