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Zvilprozessrecht | Zivilverfahrensrecht Österreich | Rechtsanwalt | Gerichtsverfahren

Zivilprozessrecht

Unter Zivilprozessrecht (auch Zivilverfahrensrecht genannt) versteht man die Summe aller gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Zivilverfahren (Zivilprozesse) regeln. Es wird daher als formelles Zivilrecht bezeichnet, während das materielle Zivilrecht die inhaltliche Prüfung von Rechten und Ansprüchen betrifft (Entscheidung in der Sache). Das Zivilverfahrensrecht ist weit gespannt: Es umfasst das Recht der Gerichtsorganisation, das Zuständigkeitsrecht, das streitige Verfahren, das außerstreitige Verfahren, das Zwangsvollstreckungsrecht und das Konkursrecht.

 

Verfassungsrechtliche Grundlagen

Das Zivilverfahrensrecht in Österreich steht unter verfassungsrechtlichen Vorgaben. So regelt Art 82 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), dass alle Gerichtsbarkeit vom Bund ausgeht und Urteile und Erkenntnisse im Namen der Republik verkündet und ausgefertigt werden. Gem Art 92 B-VG ist der Oberste Gerichtshof oberste Instanz in Zivilsachen und Strafsachen. Art 94 B-VG enthält der Grundsatz der Trennung von Justiz und Verwaltung (ein Rechtsstreit muss einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde zugewiesen werden und es darf grundsätzlich keine Instanzenzüge zwischen Gerichten und Verwaltungsbehörden geben). Art 83 B-VG  und § 1 StGG garantieren den „gesetzlichen Richter“ und verhindern damit die (allenfalls willkürliche) Auswechslung des Entscheidungsorganes. Darüber hinaus haben Verfahren grundsätzlich öffentlich stattzufinden (Art 90 Abs 1 B-VG) und hat über zivilrechtliche Ansprüche ein auf Gesetz beruhendes Gericht („Tribunal“) innerhalb angemessener Frist in einem fairen Verfahren unter Wahrung des Parteiengehörs zu entscheiden („fair trial“ – Art 6 MRK).

 

Verfahren

Zivilprozessrechtliche Regelungen finden sich zB in der Zivilprozessordnung, der Jurisdiktionsnorm, dem Außer Streitgesetz (auch Außerstreitgesetz oder Verfahren Außer Streitsachen), der Konkursordnung, der Exekutionsordnung, der Ausgleichsordnung, dem Zustellgesetz, der Zustellverordnung, dem Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, dem Bundesgesetz über den Obersten Gerichtshof, dem Prokuraturgesetz, der Winkelschreibereiverordnung, der Anfechtungsordnung oder dem Kraftloserklärungsgesetz.

 

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Zivilprozessrecht

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Exekutionsverfahren

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Die zum überwiegenden Teil am 1.3.2008 in Kraft getretene EO-Novelle 2008 bringt vor allem eine Modernisierung der Regelungen über die Zwangsverwaltung von Liegenschaften, die Ermöglichung der Versteigerung von Fahrnissen im Internet und die Verbesserung der Information des Verpflichteten bei der Unterlassungsexekution und ist die sechste groß angelegte Reform des Exekutionsverfahrens. Allein in der EO wurden insgesamt rund 80 Bestimmungen geändert oder neu eingeführt; darüber hinaus wurden auch noch das Vollzugsgebührengesetz (VGebG) und das Gerichtsgebührengesetz (GGG) novelliert.

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