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Strafrecht zählt zu den einschneidensten
Rechtsbereichen. Neben langen Freiheitsstrafen drohen bei einem
Verstoß gegen Strafrecht auch Geldstrafen. Eine gute Vorbereitung auf
ein Strafverfahren mit einem Strafverteidiger ist daher geboten.
Strafrecht,
Strafgesetzbuch, Strafprozessordnung, Straverteidger, Pflichtverteidiger,
Anzeige, Österreich
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Gesetze (Uni Salzburg)
Völkerstrafrecht
Auszug Kriminalstatistik BMI (geklärte Fälle)
aus dem Jahr 2003
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Strafbare Handlungen gegen
Leib und Leben
zB Körperverletzung,Fahrlässige Tötung, Unterlassung der
Hilfeleistung, Raufhandel |
76.288 |
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Strafbare Handlungen gegen
die Freiheit
zB Freiheitsentziehung, Nötigung |
13.227 |
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Strafbare Handlungen gegen
fremdes Vermögen
zB Diebstahl, Raub, Untreue, Veruntreuung, Unterschlagung,
Erpressung, Kreditschädigung |
104.054 |
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Strafbare Handlungen gegen
die Sittlichkeit
zB Vergewaltigung, Mißbrauch von Unmündigen, Zuhälterei |
2.890 |
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Strafbare Handlungen gegen
den Geldverkehr
zB Geldfälschung, Weitergabe von Falschgeld,
Wertzeichenfälschung |
459 |
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Sonstige Strafbare Handlungen
nach dem Strafgesetzbuch
zB Üble Nachrede, Verleumdung, Urkundenfälschung,
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26.679
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Delikte nach strafrechtlichen
Nebengesetzen
Erzeugung, Verarbeitung, Umwandlung, Erwerbung und Besitz
von Suchmitteln, Unbefugter Besitz verbotener Waffen
(Suchtmittelgesetz), Meuterei, Beschädigung von Heeresgut,
Angriff auf militärische Vorgesetzte (Militärstrafgesetz) |
24.261
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Strafverteidiger - Rechtsanwalt Strafrecht
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Mag. Normann Hofstätter
Rechtsanwalt Mag. Normann
Hofstätter ist auf Strafrecht spezialisiert und als
Strafverteidiger tätig. Ein Strafverfahren gehört zu
den unangenehmeren Erfahrungen im Leben. Hier gilt es
einen Profi beizuziehen, der mit den einschlägigen Regeln
vertraut ist. Ein Verteidiger in Strafsachen steht auf
Ihrer Seite.
0664/54 15 680
Rufen Sie an!
Für Sie da.
nh-law.at |
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aktuelle
Bücher Strafrecht
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Die strafrechtliche
Verantwortlichkeit von Verbänden nach dem VbVG
Durch das Inkrafttreten des
Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes (VbVG) mit 1. 1. 2006
erfolgte eine Kriminalisierung völlig ungewöhnlicher Art:
eine neue Strafrechtssubjektivität wurde geschaffen.
Nunmehr sind nicht nur Menschen strafrechtlich
verantwortlich, sondern auch "Verbände", also juristische
Personen und rechtsfähige Personengesellschaften. In
diesem Werk werden die europarechtlichen Grundlagen, die
kriminalpolitischen Ziele sowie die dogmatischen und
verfassungsrechtlichen Fragen eines „Strafrechts für
Unternehmen“ dargestellt. Im Mittelpunkt steht eine
praxisnahe Erörterung der materiell-rechtlichen
Bestimmungen des VbVG. Geboten wird eine erste umfassende
wissenschaftliche Untersuchung aller relevanten Fragen zum
neuen Gesetz.
weitere Informationen
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Verbandsverantwortlichkeitsgesetz
Dieser Kurzkommentar zum
Verbandsverantwortlichkeitsgesetz VbVG (Bundesgesetz
über die Verantwortlichkeit von Verbänden für
Straftaten) informiert über die europarechtlichen
Grundlagen und Rahmenbedingungen, die europarechtliche
Ausgangslage sowie die Vorgeschichte des VbVG samt
Vorarbeiten und Alternativüberlegungen. Der äußerst
anwenderfreundlich gestaltete Kommentar enthält
umfassend und detailliert die einschlägigen
Gesetzesmaterialien, ein Stichwortverzeichnis und einen
Anhangsteil. Da das VbVG oftmals auf andere Normen
verweist (z.B. StGB und StPO), sind diese im Volltext
abgedruckt. Dies ermöglicht ein sofortiges „in die Tiefe
gehen“ ohne Zurückgreifen auf weitere Gesetzestexte.
weitere Informationen |
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