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Im Web finden sich zahlreiche Angebote zum Thema Verkehrsunfall. Rechtsfreund.at weist ihnen den Weg zu diesen Angeboten. Sollte ein Link fehlen, ersucht Rechtsfreund.at um Bekanntgabe.

 Verkehrsunfall - Schadenersatz - Schmerzengeld - Unfall - Österreich

Verkehrsunfall

Verkehrsunfälle ziehen meist Verwaltungsverfahren oder Gerichtsverfahren (Zivilrecht oder Strafrecht) nach sich. Sind Verkehrsunfälle im Zusammenhang mit Übertretungen von Verwaltungsnormen wie zB StVO (Straßenverkehrsordnung) oder KFG (Kraftfahrgesetz) passiert (zB Schnellfahren, zu knappes Auffahren = zu wenig Abstand, rechts überholen, Alkoholisierung, Fahren ohne Licht, …), ist mit einer Verwaltungsstrafe (Geldstrafe, Entzug des Führerscheines) zu rechnen. Zivilrechtlich insbesondere nach dem ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) und dem EKHG (Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz) sind Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden und Personenschäden zu entscheiden. Die Frage des Verschuldens am Unfall kann auch strafrechtliche Folgen haben, wenn eine Person am Körper verletzt wurde (Fahrlässige Körperverletzung, Fahrlässige Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen, Fahrlässige Tötung, Fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen, Imstichlassen eines Verletzten, Unterlassung der Hilfeleistung, Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung). Dabei kann eine gerichtliche "Vorstrafe" drohen.
 

Bei einem Verkehrsunfall sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:

  • Wenn Personen verletzt wurden (auch bei geringfügigen Verletzungen), ist jedenfalls die Polizei zu verständigen.

  • Lassen Sie sich die Identität des Unfallgegners durch einen Lichtbildausweis nachweisen. Erstatten Sie Anzeige, wenn sich ein Unfallbeteiligter entfernt, ohne Ihnen seine Identität bekannt gegeben zu haben (mögliche Fahrerflucht!).

  • Dokumentieren Sie das Unfallgeschehen (zB mit einer Kamera oder einer Skizze)

  • Lassen Sie den Unfallort unverändert, damit die Polizei eine entsprechende Unfallaufnahme durchführen kann.

  • Notieren Sie die Daten des Unfallgegners und allfälliger Zeugen (vor allem die Kennzeichen der beteiligten Kraftfahrzeuge).

  • Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung (am besten mit dem dazu vorgesehenen Unfallmeldeblatt).

  • Das Fahrzeug sollte erst repariert werden, nachdem es ein Sachverständiger der gegnerischen Versicherung begutachtet hat. Sollte dies absolut unmöglich sein, ist es ratsam den Schaden peinlichst genau dokumentieren zu lassen (zB durch die Werkstätte, die die Reparatur vornimmt).

  • Sie werden in vielen Fällen von der Polizei zum Unfallgeschehen einvernommen werden. Beachten Sie dabei die Protokollierung. Machen Sie insbesondere keine (übereilten) Schuldgeständnisse und unterschreiben Sie ein Protokoll nicht, ohne es gelesen zu haben.

  • Beachten Sie, dass Ihre Ansprüche der Verjährung unterliegen und nur binnen drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger geltend gemacht werden können.

  • Falls der Verkehrsunfall ein Arbeitsunfall war, bestehen weitere Pflichten (zB gegenüber dem Arbeitgeber)

Links

Weitere Rechtsgebiete

Rechtsanwalt Verkehrsunfall

Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. berät und vertritt Sie in Fragen des Verkehrsunfalles. 

 

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Rechtsanwalt Verkehrsunfall

Ein Rechtsanwalt berät Sie hinsichtlich der Verschuldensfrage oder der Schadenhöhe (Sachschaden, Schmerzengeld, Verdienstentgang, Mietwagenkosten, …) macht und Ihre Ansprüche geltend macht bzw vertritt Sie in Zivilverfahren, Verwaltungsverfahren oder Strafverfahren. Um die Kommunikation mit Ihrem Rechtsanwalt zu optimieren, sollten Sie eine Beschreibung des Unfallorts und des Fahrverhaltens der Beteiligten so wie allenfalls angefertigte Lichtbilder mitbringen. Vergessen Sie nicht auf Ihre Versicherungspolizzen und Polizzennummern (Haftpflichtversicherung und wenn vorhanden Rechtsschutzversicherung). Halten Sie die Daten des Unfallgegners und der Zeugen sowie den Unfallbericht parat, falls dieser ausgefüllt wurde.

 

Bücher: Verkehrsunfall
 

Handbuch des Verkehrsunfalls

Zivilrecht (6. Teil)

Das Handbuch des Verkehrsunfalles wird in sieben Teilen von Manz herausgegeben. Aktuell liegt die 3. Auflage des 6. Teiles vor, der das Zivilrecht abhandelt. Im Klassiker zum Verkehrsunfall werden die allgemeinen Haftungsvoraussetzungen, EKHG-Haftung, wichtige Bestimmungen der StVO, Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden, sonstige Haftungsfälle und Internationales Privatrecht behandelt. Eingearbeitet ist die neueste Judikatur, vor allem zum Schmerzengeld, sowie die juristische Lehre. Ein übersichtliches Inhaltsverzeichnis und ein ausführliche Stichwortverzeichnis erleichtern die Suche. Das Werk ist der ideale Begleiter für Rechtsanwender, die mit der Abwicklung von Verkehrsunfällen beschäftigt sind.
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