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Kleinanzeigen sind vielfach der Einstiegspunkt für den Kauf von Gebrauchtwagen oder den Kontakt zu Mietwohnungen. Erfolgt der Vertragsschluss bei Gebrauchtwagen oder Mietwohnungen über Kleinanzeigen unter Privaten (Konsumenten), gelten andere Regeln wie bei einem Verkauf / Kauf / Miete von Gebrauchtwagen / Mietwohnungen von Unternehmen.

Kleinanzeigen | Mietwohnungen | Gebrauchtwagen

Kleinanzeigen

Für Kleinanzeigen im Internet gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für Kleinanzeigen in Zeitungen. Die spannendste Frage ist meist jene nach der Garantie bzw Gewährleistung. Zur Garantie ist vorauszuschicken, dass diese nicht gesetzlich verpflichtend gewährt werden muss. Wird sie gegeben, handelt es sich um einen Vertrag, der individuell geprüft werden muss. Anders ist das bei der gesetzlichen Gewährleistung. Wird über Kleinanzeigen eine Sache verkauft, so haftet der Verkäufer dafür, dass sie die vereinbarten oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften hat. Gewähr ist für Mängel zu leisten, die bei der Übergabe vorhanden sind. Ansprüche sind binnen 2 Jahren gerichtlich geltend zu machen. In den ersten 6 Monaten nach Übergabe wird vermutet, dass die Sache schon bei Übergabe mangelhaft war. Unter Verbrauchern (Verkauf von Privat an Privat; Privatverkauf; Privatkauf) lassen sich die Regeln der Gewährleistung ausschließen. Ist der Verkäufer Unternehmer gilt das nicht.

Mietwohnungen

Das Mietrechtsgesetz gilt für Mietwohnungen, einzelnen Wohnungsteilen oder Geschäftsräumlichkeiten (Geschäftsraummiete) samt den etwa mitgemieteten Haus- oder Grundflächen (wie im besonderen von Hausgärten, Abstellplatz, Ladeplatz oder Parkplatz). Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass bestimmte Mietwohnungen nicht in den Anwendungsbereich fallen. Dies gilt etwa für Mietwohnungen, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses überlassen werden (Dienstwohnung). Geregelt werden etwa Fragen wie Hauptmiete oder Untermiete, Abtretung des Mietrechts, Überprüfung des Mietzinses von Mietwohnungen oder die Kaution von Mietwohnungen.

 

Gebrauchwagen

Für Gebrauchtwagen Kleinanzeigen gelten grundsätzlich die obigen Ausführungen. Rechte des Verbrauchers können vor Kenntnis des Mangels nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. Die Vereinbarung einer kürzeren als der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ist unwirksam, doch kann bei der Veräußerung von einem Gebrauchtwagen die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzt werden, sofern dies im Einzelnen ausgehandelt wird und der Gebrauchtwagen zu diesem Zeitpunkt schon mindestens ein Jahr alt war.

 

 

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