Rechtsanwalt in Österreich
Rechtsanwälte in Österreich beraten, vertreten und helfen Ihnen in allen
Rechtsangelegenheiten. Sie haben von allen rechtsberatenden Berufen die
umfassendste Vertretungsbefugnis. Nach § 8 Abs 1 der Rechtsanwaltsordnung (RAO)
erstreckt sich das Vertretungsrecht eines Rechtsanwalts auf alle Gerichte
und Behörden der Republik Österreich und umfasst die Befugnis zur berufsmäßigen
Parteienvertretung in allen gerichtlichen und außergerichtlichen, in allen
öffentlichen und privaten Angelegenheiten.
Der Rechtsanwalt:
Unabhängig - Ihren Interessen verpflichtet - verschwiegen
Der österreichische Rechtsanwalt gehört einem freien und unabhängigen
Berufsstand an und kann deshalb für seinen Klienten notfalls auch gegen
staatliche und sonstige Institutionen oder andere übermächtig erscheinende
Gegner auftreten. Dabei ist der Rechtsanwalt ausschließlich den Interessen
seiner Klienten verpflichtet. Er hat also quasi per se subjektiv in der Form zu
sein, dass er nur die Interessen seines Klienten vertritt. § 9 Abs 1 RAO drückt
diesen Grundsatz folgendermaßen aus: „Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die
übernommenen Vertretungen dem Gesetz gemäß zu führen und die Rechte seiner
Partei gegen jedermann mit Eifer, Treue und Gewissenhaftigkeit zu vertreten. Er
ist befugt, alles, was er nach dem Gesetz zur Vertretung seiner Partei für
dienlich erachtet, unumwunden vorzubringen, ihre Angriffs- und
Verteidigungsmittel in jeder Weise zu gebrauchen, welche seinem Auftrag, seinem
Gewissen und den Gesetzen nicht widerstreiten.“
Rechtsanwalt und Verschwiegenheit
Darüber hinaus stellt die
Rechtsanwaltsordnung auch sicher, dass Sie einem Rechtsanwalt Informationen
anvertrauen können, in der Gewissheit, dass er sie ohne Ihr Einverständnis nicht
preisgibt. § 9 Abs 2 RAO: „Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit über die
ihm anvertrauten Angelegenheiten und die ihm sonst in seiner beruflichen
Eigenschaft bekanntgewordenen Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse seiner
Partei gelegen ist, verpflichtet. Er hat in gerichtlichen und sonstigen
behördlichen Verfahren nach Maßgabe der verfahrensrechtlichen Vorschriften das
Recht auf diese Verschwiegenheit.“
Rechtsanwalt und Honorar
Das Berufsbild des Rechtsanwaltes wird durch die Rechtsanwaltsordnung geregelt.
Anhaltspunkt für die Kosten anwaltlicher Leistungen finden sich im
Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK).
Daneben besteht natürlich die Möglichkeit ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.
Links zum Thema Rechtsanwalt in Österreich
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Rechtsanwalt Österreich - Dr. Johannes Öhlböck LL.M.
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Rechtsanwalt Dr.
Johannes Öhlböck LL.M. berät und vertritt Sie im Zivilrecht, Unternehmensrecht, Wirtschaftsrecht
und Verwaltungsrecht und ist Ihnen bei der Gestaltung von Verträgen
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Dr. Johannes Öhlböck LL.M.
01 / 505 49 59
www.raoe.at
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Vergütung und Erfolgshonorar künftig zu beachten ist. Eingehend
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Form der Vereinbarung
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Höhe des Honorars
Verhältnis zur gesetzlichen Vergütung
Hinweis- und Dokumentationspflichten
Folgen fehlerhafter Vereinbarungen.
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Anwaltsrecht
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