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Rechtsanwalt in Österreich

Rechtsanwälte in Österreich beraten, vertreten und helfen Ihnen in allen Rechtsangelegenheiten. Sie haben von allen rechtsberatenden Berufen die umfassendste Vertretungsbefugnis. Nach § 8 Abs 1 der Rechtsanwaltsordnung (RAO) erstreckt sich das Vertretungsrecht eines Rechtsanwalts auf alle Gerichte und Behörden der Republik Österreich und umfasst die Befugnis zur berufsmäßigen Parteienvertretung in allen gerichtlichen und außergerichtlichen, in allen öffentlichen und privaten Angelegenheiten.

 

Der Rechtsanwalt: Unabhängig - Ihren Interessen verpflichtet - verschwiegen

Der österreichische Rechtsanwalt gehört einem freien und unabhängigen Berufsstand an und kann deshalb für seinen Klienten notfalls auch gegen staatliche und sonstige Institutionen oder andere übermächtig erscheinende Gegner auftreten. Dabei ist der Rechtsanwalt ausschließlich den Interessen seiner Klienten verpflichtet. Er hat also quasi per se subjektiv in der Form zu sein, dass er nur die Interessen seines Klienten vertritt. § 9 Abs 1 RAO drückt diesen Grundsatz folgendermaßen aus: „Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die übernommenen Vertretungen dem Gesetz gemäß zu führen und die Rechte seiner Partei gegen jedermann mit Eifer, Treue und Gewissenhaftigkeit zu vertreten. Er ist befugt, alles, was er nach dem Gesetz zur Vertretung seiner Partei für dienlich erachtet, unumwunden vorzubringen, ihre Angriffs- und Verteidigungsmittel in jeder Weise zu gebrauchen, welche seinem Auftrag, seinem Gewissen und den Gesetzen nicht widerstreiten.“

 

Rechtsanwalt und Verschwiegenheit

Darüber hinaus stellt die Rechtsanwaltsordnung auch sicher, dass Sie einem Rechtsanwalt Informationen anvertrauen können, in der Gewissheit, dass er sie ohne Ihr Einverständnis nicht preisgibt. § 9 Abs 2 RAO: „Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit über die ihm anvertrauten Angelegenheiten und die ihm sonst in seiner beruflichen Eigenschaft bekanntgewordenen Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse seiner Partei gelegen ist, verpflichtet. Er hat in gerichtlichen und sonstigen behördlichen Verfahren nach Maßgabe der verfahrensrechtlichen Vorschriften das Recht auf diese Verschwiegenheit.“

 

Rechtsanwalt und Honorar

Das Berufsbild des Rechtsanwaltes wird durch die Rechtsanwaltsordnung geregelt. Anhaltspunkt für die Kosten anwaltlicher Leistungen finden sich im Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK). Daneben besteht natürlich die Möglichkeit ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.

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