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Zivilrecht - Bürgerliches Recht- Privatrecht

Die Begriffe Bürgerliches Recht und Zivilrecht sind Synonyme. Sie stammen aus dem römischen Recht, das von ius civile sprach. Privatrecht ist der - im Gegensatz zu ersteren - etwas weitere Begriff, der als neben dem allgemeinen Privatrecht auch das Sonderprivatrecht umfasst. Das allgemeine Privatrecht (auch bürgerliches Recht genannt) regelt die Rechtsverhältnisse der Bürger eines Staates untereinander (bzw zwischen Bürgern und Staat, wenn dieser als Träger von Privatrechten auftritt) oder wie § 1 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) in der schönen Sprache des beginnenden 19. Jahrhunderts sagt:

"Der Inbegriff der Gesetze, wodurch die Privat-Rechte und Pflichten der Einwohner des Staates unter sich bestimmt werden, macht das bürgerliche Recht in demselben aus."

 

Teilbereiche des allgemeinen Privatrechtes (Bürgerlichen Rechtes) sind zB das Personenrecht, Familienrecht, Eherecht, Sachenrecht, Schuldrecht.

 

Das Sonderprivatrecht dagegen gilt nicht für alle Gruppen, sondern nur für bestimmte Gruppen (zB ist das Handelsrecht das Sonderprivatrecht der Kaufleute) oder es gilt nur für bestimmte Sachbereiche  oder Spezialmaterien wie zB das Arbeitsrecht, das Wertpapier- oder Urheberrecht.
 

Eine Rechtsvorschrift gehört – vereinfacht – dem Privatrecht an, wenn sie die also die Rechte und Pflichten von Rechtssubjekten (natürliche Personen und juristischen Personen) untereinander regelt. Dabei herrscht im Privatrecht herrscht grundsätzlich Gleichstellung der Rechtspartner untereinander. Im öffentlichen Recht ist dies anders. Hier herrscht eine Über- bzw Unterordnung. Der Normunterworfene (zB der Bürger) ist der Staatsgewalt untergeordnet.

 

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Literatur Zivilrecht - Bücher

 

Erwachsenenschutzrecht

Der Kurzkommentar liegt in seiner zweiten Auflage vor und kommentiert die Bestimmungen ABGB, Patientenverfügungsgesetz, Sterbeverfügungsgesetz, JN, AußStrG, ZPO sowie internationalen Regeln unter Verweis auf ergangene Literatur und Judikatur und beinhaltet zudem Auszüge aus praktisch bedeutsamen Gesetzen im Erwachsenenschutzrecht. Besonders zu erwähnen ist das umfassende Stichwortverzeichnis.

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Österreichisches Skirecht

Das österreichische Skirecht ist in seiner 3. Auflage erschienen. Der Klassiker beschäftigt sich mit haftungsrechtlichen Grundlagen, Seilbahnen, Abfahrten und Pistenhaftung, Kollisionsunfall und Verhaltensregeln (FIS-Regeln), Schneegeländefahrzeugen, Lawinen, Skilehrern und Skiführern, Loipen und Rodelbahnen und deckt damit alle relevanten Bereiche im Skirecht ab. Neu ist ein Kapitel zum Thema Mountainbike und damit Bergrecht im Sommer. Das Werk ist übersichtlich gegliedert und der bewährte Ratgeber für alle im Skirecht tätigen Rechtsanwender.

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Handbuch Wohnungseigentumsrecht

Das erstmalig erschienene Handbuch Wohnungseigentumsrecht bietet einen systematischen Überblick über das Rechtsgebiet nach der WEG Novelle 2022 und stellt es kompakt und verständlich dar. Behandelt werden die Bereiche, Entwicklung und Grundlagen, Begründung und Erwerb Wohnungseigentum, Eigentümerpartnerschaft, Schutz des Wohnungseigentumsbewerbers, Nutzungsmöglichkeiten, Eigentümergemeinschaft und Verwaltung, Beendigung sowie Verfahrensrecht. Ein kurzes Stichwortverzeichnis rund das Handbuch ab. Fazit: Das gesamte WEG in einem knappen, systematischen Buch. Gut gelungen!

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WEG – Wohnungseigentumsgesetz 2002

Der Autor Dr. Christian Prader hat in der aktuellen 6. Auflage zum WEG und Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetz den aktuellen Gesetzestext mit dazugehöriger relevanter Rechtsprechung und Anmerkungen seinerseits erfasst. Dazu gibt es weiterführende Literaturhinweise, die bei Unklarheiten hilfreich sind. Um dem Leser eine übersichtliche Darstellung zu bieten, sind neue Gliederungen des Inhalts aufgenommen worden, da der Umfang der Entscheidungen, die sich durchaus als richtungsgebend darstellen, laufend zunimmt. Deshalb ist das Werk im Vergleich zur vorherigen Ausgabe umfangmäßig mehr geworden, sodass immer weniger Fragen ungeklärt bleiben.

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