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Zivilrecht - Bürgerliches Recht- Privatrecht

Die Begriffe Bürgerliches Recht und Zivilrecht sind Synonyme. Sie stammen aus dem römischen Recht, das von ius civile sprach. Privatrecht ist der - im Gegensatz zu ersteren - etwas weitere Begriff, der als neben dem allgemeinen Privatrecht auch das Sonderprivatrecht umfasst. Das allgemeine Privatrecht (auch bürgerliches Recht genannt) regelt die Rechtsverhältnisse der Bürger eines Staates untereinander (bzw zwischen Bürgern und Staat, wenn dieser als Träger von Privatrechten auftritt) oder wie § 1 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) in der schönen Sprache des beginnenden 19. Jahrhunderts sagt:

"Der Inbegriff der Gesetze, wodurch die Privat-Rechte und Pflichten der Einwohner des Staates unter sich bestimmt werden, macht das bürgerliche Recht in demselben aus."

 

Teilbereiche des allgemeinen Privatrechtes (Bürgerlichen Rechtes) sind zB das Personenrecht, Familienrecht, Eherecht, Sachenrecht, Schuldrecht.

 

Das Sonderprivatrecht dagegen gilt nicht für alle Gruppen, sondern nur für bestimmte Gruppen (zB ist das Handelsrecht das Sonderprivatrecht der Kaufleute) oder es gilt nur für bestimmte Sachbereiche  oder Spezialmaterien wie zB das Arbeitsrecht, das Wertpapier- oder Urheberrecht.
 

Eine Rechtsvorschrift gehört – vereinfacht – dem Privatrecht an, wenn sie die also die Rechte und Pflichten von Rechtssubjekten (natürliche Personen und juristischen Personen) untereinander regelt. Dabei herrscht im Privatrecht herrscht grundsätzlich Gleichstellung der Rechtspartner untereinander. Im öffentlichen Recht ist dies anders. Hier herrscht eine Über- bzw Unterordnung. Der Normunterworfene (zB der Bürger) ist der Staatsgewalt untergeordnet.

 

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Das vorliegende Buch stellt zugleich Neuauflage und Umarbeitung des Skriptums des selben Titels aus 2005 dar. Es ist derzeit die aktuellste Darstellung des österreichischen wie europäischen Konsumentenschutzrechts und bietet Studenten wie Praktikern eine umfassende Informationsquelle. Sowohl die zahlreichen EG-rechtlichen Quellen und deren österreichische Umsetzung als auch die „autonomen" einschlägigen Bestimmungen werden ausführlich diskutiert und dargestellt. Neben einem allgemeinen Literaturverzeichnis enthält jedes Kapitel zusätzlich themenspezifische weiterführende Hinweise. Besonderes Augenmerk wird verschiedenen Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten geschenkt. Das Buch enthält aktuelle Judikatur und Gesetzesänderungen (wie z.B. Dienstleistungs-RiL, Verbraucherkredit-RiL, UWG-Novelle 2007, Rom-I-VO) sowie Ausblicke auf die weitere Rechtsentwicklung (z.B. CFR, Einführung eines Gruppenverfahrens).

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