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Zivilrecht - Bürgerliches Recht- Privatrecht
Die Begriffe Bürgerliches Recht
und Zivilrecht sind Synonyme. Sie stammen aus dem römischen
Recht, das von ius civile sprach. Privatrecht ist der -
im Gegensatz zu ersteren - etwas weitere Begriff, der als neben
dem allgemeinen Privatrecht auch das Sonderprivatrecht umfasst.
Das allgemeine Privatrecht (auch bürgerliches Recht genannt)
regelt die Rechtsverhältnisse der Bürger eines Staates
untereinander (bzw zwischen Bürgern und Staat, wenn dieser als
Träger von Privatrechten auftritt) oder wie § 1 des Allgemeinen
Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) in der schönen Sprache des
beginnenden 19. Jahrhunderts sagt:
"Der Inbegriff der Gesetze,
wodurch die Privat-Rechte und Pflichten der Einwohner des
Staates unter sich bestimmt werden, macht das bürgerliche Recht
in demselben aus."
Teilbereiche des allgemeinen
Privatrechtes (Bürgerlichen Rechtes) sind zB das Personenrecht,
Familienrecht, Eherecht, Sachenrecht, Schuldrecht.
Das Sonderprivatrecht dagegen gilt
nicht für alle Gruppen, sondern nur für bestimmte Gruppen (zB
ist das Handelsrecht das Sonderprivatrecht der Kaufleute) oder
es gilt nur für bestimmte Sachbereiche oder
Spezialmaterien wie zB das Arbeitsrecht, das Wertpapier- oder
Urheberrecht.
Eine Rechtsvorschrift gehört –
vereinfacht – dem Privatrecht an, wenn sie die also die Rechte
und Pflichten von Rechtssubjekten (natürliche Personen und
juristischen Personen) untereinander regelt. Dabei herrscht im
Privatrecht herrscht grundsätzlich Gleichstellung der
Rechtspartner untereinander. Im öffentlichen Recht ist dies
anders. Hier herrscht eine Über- bzw Unterordnung. Der
Normunterworfene (zB der Bürger) ist der Staatsgewalt
untergeordnet.
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Vertraulichkeitsvereinbarungen
Unternehmen die sich mit der
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Wettbewerbsrecht, Telekommunikations- und Medienrecht. Die
Vertragsmuster sind im Internet abrufbar.
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Sportschiedsgerichtsbarkeit in
Österreich
Dieses Buch gibt anhand der
Regelungen österreichische Sportverbände erstmals einen
systematischen Überblick über die Befugnisse sportinterner
Schieds- und Disziplinargerichte sowie deren
Rahmenbedingungen in der österreichischen Rechtsordnung. Es
zeigt außerdem die unterschiedlichen Instanzenzüge und zur
Verfügung stehenden Rechtsmittel für Athleten auf. Daneben
werden Wege für eine Weiterentwicklung der österreichischen
Sportschiedsgerichtsbarkeit, insbesondere die Umsetzung in
einem Berufssportgesetz und Errichtung eines zentralen
österreichischen Sportschiedsgerichts, erörtert. Damit soll
es allen am Sportrecht interessierten Juristen sowie
Verbänden, Vereinen und Athleten als Leitfaden für die
sportrechtliche Streitbeilegung in Österreich sowie für
Gestaltungsmöglichkeiten in diesem Bereich dienen.
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Berufssportrecht
Das vergangene Jahr war von
zahlreichen sportlichen Großveranstaltungen geprägt. Auch
wenn das Thema Sport wieder aus den Hauptnachrichten
verschwunden ist, stellen sich dem Fachpublikum weiterhin
zahlreiche Rechtsfragen in Zusammenhang mit den
Besonderheiten der Materie, die dieser Band gewohnt
praxisrelevant und mit sämtlichen sportrechtlichen
Entscheidungen der Höchstgerichte in Leitsätzen,
aufbereitet.
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Konsumentenschutzrecht
Das vorliegende Buch stellt
zugleich Neuauflage und Umarbeitung des Skriptums des selben
Titels aus 2005 dar. Es ist derzeit die aktuellste
Darstellung des österreichischen wie europäischen
Konsumentenschutzrechts und bietet Studenten wie Praktikern
eine umfassende Informationsquelle. Sowohl die zahlreichen
EG-rechtlichen Quellen und deren österreichische Umsetzung
als auch die „autonomen" einschlägigen Bestimmungen werden
ausführlich diskutiert und dargestellt. Neben einem
allgemeinen Literaturverzeichnis enthält jedes Kapitel
zusätzlich themenspezifische weiterführende Hinweise.
Besonderes Augenmerk wird verschiedenen
Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten geschenkt. Das Buch enthält
aktuelle Judikatur und Gesetzesänderungen (wie z.B.
Dienstleistungs-RiL, Verbraucherkredit-RiL, UWG-Novelle
2007, Rom-I-VO) sowie Ausblicke auf die weitere
Rechtsentwicklung (z.B. CFR, Einführung eines
Gruppenverfahrens).
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