Überlegungen vor dem Kauf einer
Wohnung
Vor dem Kauf einer Wohnung sollten
jedenfalls folgende Überlegungen zu folgenden Punkten getroffen
werden:
-
Generelle Überlegungen zum
Objekt
Haus oder Wohnung, Alleineigentum oder Miteigentum, Neubau oder
Altbestand
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Größe und Ausstattung des
Objektes
Anzahl und Orientierung der Räume, Veränderbarkeit der Wohnung,
Nebenflächen bzw Zubehör (Balkon, Terrasse, Kellerabteil),
Abstellplätze für KFZ, Heizungsart, Wärmeschutz, Querlüftung
(Fenster nach zwei Himmelsrichtungen), Be- und Entlüftung
-
Der Wohnung zugeordnete
Umgebung
Privatgartenanteil, Gartenhof, Allgemeinflächen
-
Zugang zur Wohnung
Stiegenhaus (Beleuchtung), Lift, Länge der Wohnwege und Gänge,
Niveaudifferenz der Wohnwege und Gänge
-
Gemeinschaftseinrichtungen und
-dienste
Waschküche, Trockenraum, Müllplatz, Abstellraum für Fahrräder
oder Kinderwagen, Kinderspielplatz, Besucherparkplätze
-
Entfernungen, Infrastruktur
Stadt oder Land, Nahversorger, nächster Supermarkt, Arzt,
Apotheke, Kindergarten, Schule, Naherholungsgebiet,
Arbeitsplatz, Öffentliche Verkehrsmittel
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Kostenüberlegungen
finanzielle Schmerzgrenze (inkl. aller Nebenkosten),
Versicherungen, sonstige Aufwendungen (evtl Auto oder Zweitauto
anzuschaffen)
Anfallende Nebenkosten - Wohnungskauf
Beim
Kauf einer Wohnung fallen zahlreiche Nebenkosten an, die in der Regel zu Lasten
des Käufers gehen. Die Bemessungsgrundlage für die Nebenkosten bildet meist der
Kaufpreis des Objektes. Folgende Nebenkosten sind zu beachten:
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3,5%
Grunderwerbsteuer
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1%
Eintragungsgebühr (Grundbuch)
-
3%
Honorar für den Vertragserrichter exkl. USt
-
Beglaubigungskosten und Barauslagen (individuell)
-
3 %
Maklergebühr exkl. USt
-
0,8%
Kreditgebühr für Bankdarlehen bei einmaliger Verfügung oder Vertragsdauer 1-5
Jahre; im Übrigen 1,5%
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1,2%
Pfandrechtseintragungsgebühr
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Anteilige Kosten des Nutzwertgutachtens (bei Verschaffung von Wohnungseigentum)
-
1%
Rechtsgeschäftsgebühr bei einer allfälligen Bürgschaft
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Rechtsanwalt Wohnungskauf
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Der Kauf einer
Eigentumswohnung will gut geprüft sein. Rechtsanwalt Dr.
Johannes Öhlböck LL.M. berät Sie bei Fragen zum Wohnungskauf
und erstellt bzw prüft für Sie den notwendigen
Kaufvertrag. Eigentumswohnung bzw Wohnung bedürfen in
der Regel ein Bankfinanzierung. Rechtsanwalt Öhlböck
übernimmt neben der Durchführung der Treuhandschaft auch die
Verbücherung Ihres Eigentums.
Dr. Johannes Öhlböck LL.M.
01 / 505 49 59
www.raoe.at
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Finanzierung Wohnungskauf
Nur wer sich über die vielfältigen
Möglichkeiten der Finanzierung im Klaren ist, wird sich letztendlich diesen
Traum ohne existenzgefährdende Einschnitte in anderen Lebensbereichen erfüllen
können.
Umfassende Information und Vorsicht sind die Prämissen vor dem Weg zum Eigenheim
oder zur Eigentumswohnung. Mögliche Finanzierungsmodelle sind
Fremdwährungsdarlehen,
Hypothekarkredit oder Bauspardarlehen.
Informationen zu verschiedenen Finanzierungsformen erhalten sie
bei Banken in
Österreich. Bei
der Finanzierung sollten Sie Folgendes jedenfalls beachten:
-
richtige Einschätzung und
Ermittlung der Gesamtkosten
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Finanzierungsplan, mit einem Mix
verschiedener Finanzierungsmöglichkeiten
-
Erstellung eines Haushaltsbudgets
zur Klärung des monatlichen Belastung
Kaufvertrag Wohnung - Der
Vertrag und seine Errichtung
Bei der
Errichtung eines Vertrages sollten Sie sich jedenfalls von einem geschulten
Juristen beraten lassen. Folgende Punkte sollten dabei jedenfalls zur Sprache
kommen:
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Name
und Adressen der Vertragsparteien
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genaueste Beschreibung des Kaufgegenstandes
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Kaufpreis
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Zahlungsvereinbarung
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Bestellung eines Treuhänders
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Konkreter Übergabetermin
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Konventionalstrafe (verspätete Übergabe)
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Sicherungsmaßnahmen für den Käufer (Rangordnung, Vormerkung des Eigentums,
Bankgarantie, Bankbürgschaft, ...)
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Absicherung des Käufers für allfällige Förderungsablehnung
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Vertragliches Rücktrittsrecht des Käufers
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Allfällige Aufklärungspflicht des Bauträgers
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Gewährleistung
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Kostenvereinbarung für die Tätigkeit des Vertragserrichters und Treuhänders
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