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Im Web finden sich zahlreiche Angebote zum Kauf von Häusern. Rechtsfreund.at weist ihnen den Weg zu diesen Angeboten. Sollte ein Link fehlen, ersucht Rechtsfreund.at um Bekanntgabe.

Haus Kauf, Hauskauf, Kauf, Kaufvertrag, Vertrag, Rechtsanwalt

Überlegungen vor einem Hauskauf

Vor dem Kauf einer eines Hauses sollten jedenfalls folgende Überlegungen zu folgenden Punkten getroffen werden:

  • Generelle Überlegungen zum Objekt
    Haus oder Wohnung, Alleineigentum oder Miteigentum, Neubau oder Altbestand, Sonnenausrichtung

  • Größe und Ausstattung des Objektes
    Anzahl und Orientierung der Räume, Veränderbarkeit des Hauses, Nebenflächen bzw Zubehör (Balkon, Terrasse, Kellerabteil; va bei einem Mehrfamilienhaus), Abstellplätze für KFZ (Garage, Carport oder Stellplatz), Heizungsart, Wärmeschutz,

  • Dem Haus zugeordnete Umgebung
    va Garten

  • Zugang zum Haus
    Länge der Wohnwege und Gänge, Niveaudifferenz der Wohnwege und Gänge (Rollstuhl- und Kinderwagentauglich?)

  • Entfernungen, Infrastruktur
    Stadt oder Land, Nahversorger, nächster Supermarkt, Arzt, Apotheke, Kindergarten, Schule, Naherholungsgebiet, Arbeitsplatz, Öffentliche Verkehrsmittel

  • Der Zustand des Hauses
    Falls Sie über weniger handwerkliche Kenntnisse verfügen, nehmen Sie einen Bekannten oder Fachmann mit. Auf folgende Kriterien sollte geachtet werden:
    - Fenster und Türen
    - Dach und Dachisolierung, Schornstein
    - Wasserleitungen, Abwasserleitungen
    - Stromverteilung und Stromkabel
    - Fußböden bzw. Beläge
    - Hausanschlüsse wie Gas, Wasser, Strom,
    - Heizung, Öltanks, Heizkörper und Leitungen
    - Außenfassade und Isolierung

  • Kostenüberlegungen
    finanzielle Schmerzgrenze (inkl. aller Nebenkosten), Versicherungen, sonstige Aufwendungen (evtl Auto oder Zweitauto anzuschaffen)

Anfallende Nebenkosten - Hauskauf - Haus

 

Beim Kauf eines Hauses fallen zahlreiche Nebenkosten an, die in der Regel zu Lasten des Käufers gehen. Die Bemessungsgrundlage für die Nebenkosten bildet meist der Kaufpreis des Objektes. Folgende Nebenkosten sind zu beachten:

  • 3,5% Grunderwerbsteuer

  • 1% Eintragungsgebühr (Grundbuch)

  • 3 % Honorar für den Vertragserrichter exkl. USt

  • Beglaubigungskosten und Barauslagen (individuell)

  • 3 % Maklergebühr exkl. USt

  • 0,8% Kreditgebühr für Bankdarlehen bei einmaliger Verfügung oder Vertragsdauer 1-5 Jahre; im Übrigen 1,5%

  • 1,2% Pfandrechtseintragungsgebühr

  • Anteilige Kosten des Nutzwertgutachtens (bei Verschaffung von Wohnungseigentum)

  • 1% Rechtsgeschäftsgebühr bei einer allfälligen Bürgschaft

Rechtsfragen zum Immobilienrecht, Mietrecht, Wohnrecht

Rechtsanwalt Hauskauf

Rechtsanwalt Öhlböck berät Sie in allen Fragen zum Vertragshändlerrecht (insb Ausgleichsanspruch und KFZ-GVO). Der Kauf von einem Haus will gut geprüft sein. Dr. Johannes Öhlböck LL.M. berät Sie bei Fragen zum Hauskauf und erstellt  bzw prüft für Sie den notwendigen Kaufvertrag. Haus bzw Baugrund bedürfen in der Regel einer Bankfinanzierung. Rechtsanwalt Öhlböck übernimmt neben der Durchführung der Treuhandschaft auch die Verbücherung Ihres Eigentums.


Dr. Johannes Öhlböck LL.M.

 

01 / 505 49 59

www.raoe.at

 

Finanzierung Hauskauf

Nur wer sich über die vielfältigen Möglichkeiten der Finanzierung im Klaren ist, wird sich letztendlich diesen Traum ohne existenzgefährdende Einschnitte in anderen Lebensbereichen erfüllen können. Umfassende Information und Vorsicht sind die Prämissen vor dem Weg zum Eigenheim oder zur Eigentumswohnung. Mögliche Finanzierungsmodelle sind Fremdwährungsdarlehen, Hypothekarkredit oder Bauspardarlehen. Informationen zu verschiedenen Finanzierungsformen erhalten sie bei Banken in Österreich. Bei der Finanzierung sollten Sie Folgendes jedenfalls beachten:

  • richtige Einschätzung und Ermittlung der Gesamtkosten

  • Finanzierungsplan, mit einem Mix verschiedener Finanzierungsmöglichkeiten

  • Erstellung eines Haushaltsbudgets zur Klärung des monatlichen Belastung

Weitere wichtige Links zu Immobilien

Der Vertrag und seine Errichtung

Bei der Errichtung eines Vertrages sollten Sie sich jedenfalls von einem geschulten Juristen beraten lassen. Folgende Punkte sollten dabei jedenfalls zur Sprache kommen:

  • Name und Adressen der Vertragsparteien

  • genaueste Beschreibung des Kaufgegenstandes

  • Kaufpreis

  • Zahlungsvereinbarung

  • Bestellung eines Treuhänders

  • Konkreter Übergabetermin

  • Konventionalstrafe (verspätete Übergabe)

  • Sicherungsmaßnahmen für den Käufer (Rangordnung, Vormerkung des Eigentums, Bankgarantie, Bankbürgschaft, ...)

  • Absicherung des Käufers für allfällige Förderungsablehnung

  • Vertragliches Rücktrittsrecht des Käufers

  • Allfällige Aufklärungspflicht des Bauträgers

  • Gewährleistung

  • Kostenvereinbarung für die Tätigkeit des Vertragserrichters und Treuhänders

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