|
Unternehmensrecht
Das Unternehmesrecht ist das
„Sonderprivatrecht der Kaufleute“. Es handelt sich um ein
spezielles Gebiet des Privat-(Zivil)rechts. Das Handelsrecht ist
kein vollständiges eigenes Recht, sondern enthält ergänzende
Vorschriften zu den allgemeinen Vorschriften, insbesondere des
Bürgerlichen Gesetzbuches. Das heißt, die Vorschriften des ABGB
gelten für Kaufleute nur subsidiär. Herzstück des österreichischen
Unternehmensrechtes bildet das Unternehmensgesetzbuch. Das UGB
regelt nicht nur Fragen der Firma, der Handlungsvollmacht und
der Prokura, die Personenhandelsgesellschaft (OG und KG) und
die Stille Gesellschaft sowie die handelsrechtliche
Rechnungslegung, sondern auch Fragen zu Rechtsverhältnissen
zwischen Unernehmern und deren Vertragspartnern. Viele Bereiche
des Unternehmensrechtes finden sich in Sondergesetzen; so etwa im
Gesellschaftsrecht (zB GmbH-Gesetz, Aktiengesetz,
Genossenschaftsgesetz), im Wertpapierrecht (zB Wechselgesetz,
Scheckgesetz), im Transportrecht oder im Banken- und
Versicherungsrecht. Durch Sondergesetze sind auch das
Handelsvertreterrecht und das Maklerrecht geregelt. Das
Unternehmensrecht trägt den
besonderen Bedürfnissen des unternehmerischen Rechtsverkehrs
Rechnung durch ein hohes Maß an Eigenverantwortung des
Handelnden.
Handelsrechtsreform
Die Regierungsvorlage eines
Handelsrechts-Änderungsgesetzes (
1058 d.B.) zielt auf eine grundlegende Modernisierung des
Handelsgesetzbuches ab und versteht sich nach Angaben in einer
Presseaussendung als zentraler Beitrag zur Vereinfachung und
Deregulierung des Unternehmensrechts. Während das
bisherige Handelsgesetzbuch vom Begriff des Kaufmannes ausging,
soll nunmehr der Unternehmer Angelpunkt und Grundtatbestand der
Kodifikation werden, wobei das Gesetz auf die einzelnen
beruflichen Besonderheiten Bedacht nimmt. Weitere wesentliche
Aspekte der Reform sind die Liberalisierung des Firmenrechts,
die Einräumung von Gestaltungsoptionen für Einzelunternehmer,
die Anpassung des Personengesellschaftsrechts unter Bereinigung
grundlegender Anwendungsfragen, die Anpassung des
Rechnungslegungsrechts unter Festlegung klarer Schwellenwerte
sowie die Überarbeitung und Vereinfachung der den
unternehmerischen Geschäftsverkehr regelnden schuld- und
sachenrechtlichen Sonderbestimmungen.
Links zum Handelsrecht
weitere ausgewählte
Links
|
 |
Rechtsanwalt Unternehmensrecht
Rechtsanwalt Dr.
Johannes Öhlböck LL.M. berät
und vertritt in allen Fragen des
Unternehmensrechtes und ist Ihnen bei der Vertragsgestaltung
behilflich.
01 / 505 49 59
www.raoe.at
unverbindliche MAIL-Anfrage |
aktuelle Literatur
Unternehmensrecht
|
 |
Handels- und
Gesellschaftsrecht
Umfassende Kenntnisse in
handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragen gehören zu den
Kernkompetenzen der anwaltlichen Beratung. Dies
unterstreicht die Einführung einer entsprechenden
Fachanwaltschaft. Das große Beratungshandbuch stellt nicht
nur die materielle Rechtslage anhand typischer
Beratungssachverhalte dar, sondern bezieht immer auch
konkrete Fragen zur Beweisführung, zur Prozessvermeidung,
den Prozessrisiken wie den Rechtsmitteln und
Zwangsvollstreckungen mit ein. Das Werk verbindet in idealer
Form praktische Schwerpunktsetzung mit wissenschaftlicher
Genauigkeit und benennt konkrete Muster- und
Formulierungsvorschläge sowie taktische Fragen zum richtigen
Vorgehen.
weitere Informationen |
|
 |
Gesellschaftsformen und
Unternehmensformen in Österreich
Der Einleitungsteil schafft
Verständnis für die allgemeinen Ordnungsfragen des
Gesellschafts- und Unternehmensrechts und liefert
Entscheidungsgrundlagen für die Wahl der richtigen
Rechtsform. Im Anschluss daran erfolgt die systematische
Darstellung der in Österreich zur Verfügung stehenden
Gesellschaftsformen von der Gründung bis zur Beendigung,
wobei neben den allgemeinen Grundlagen auch wichtige und
praxisrelevante Detailfragen Berücksichtigung finden.
Eine Vielzahl von Übersichten fasst alles Wesentliche
prägnant zusammen, exakt aufbereitete Schaubilder
visualisieren auch die komplexesten Sachverhalte und bietet
so optimale Anwenderfreundlichkeit.
weitere Informationen |
|
 |
Das neue UGB
Seit 1. 1. 2007 ist das
Handelsrechts-Änderungsgesetz (HaRÄG) in Kraft. Das
vorliegende Buch erläutert unter Beachtung jüngster
Neuregelungen (Publizitätsrichtlinie-Gesetz,
Übernahmerechts-Änderungsgesetz 2006,
Strukturanpassungsgesetz 2006, Budgetbegleitgesetz 2007, 2.
Wartungserlass 2006 zu den Einkommensteuerrichtlinien 2000)
u. a. den Grundtatbestand des UGB, das neue Firmenrecht, die
Neuregelung des Unternehmensübergangs, die Rechnungslegung
nach dem UGB und die steuerrechtliche Anpassung.
weitere Informationen |
|