Patent
Unter einem Patent versteht man ein
vom Staat erteiltes Schutzrecht für eine Erfindung. Das Patent erlaubt es dem
Patentinhaber anderen die die Benutzung der Erfindung zu verbieten.
Patentrecht
Das Patentrecht schützt eine Erfindung. Eine Erfindung wird gemäß § 1
Patentgesetz 1970 vom Patentrecht geschützt, wenn sie
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neu ist,
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sich für einen Fachmann
nicht in nahe liegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt und
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gewerblich anwendbar
ist.
Neuheit
Eine Erfindung gilt als neu, wenn
sie nicht zum Stand der Technik gehört. Den Stand der Technik bildet alles, was
der Öffentlichkeit vor dem Prioritätstag der Anmeldung durch schriftliche oder
mündliche Beschreibung, durch Benützung oder in sonstiger Weise zugänglich
gemacht worden ist. Hat man also einmal eine Erfindung gemacht, ist es besonders
wichtig nicht (!) darüber zu sprechen oder sie gar auf einer Messe zu zeigen
oder sonstwie zu publizieren, bevor das Patent angemeldet wurde, da dies
neuheitsschädlich wäre. Mit anderen Worten könnte man allenfalls durch eigene
Kommunikation eine erfolgreiche Patentanmeldung unmöglich machen. Ausgenommen
davon ist freilich die Kommunikation mit Patentamt und Rechtsanwalt bzw
Patentanwalt.
Erfinder als Patentinhaber
Das Recht an der Erfindung
steht grundsätzlich dem Erfinder - als Schöpfer - zu. Haben mehrere unabhängig
voneinander die gleiche Erfindung gemacht, so hat zunächst jeder ein Recht an
seiner Erfindung. Das Patent erhält aber nur der Erstanmelder.
Schutz durch das Patentrecht
Der Inhaber des Patentrechts kann andere davon ausschließen, den Gegenstand der
Erfindung betriebsmäßig herzustellen, in Verkehr zu bringen, zu veräußern oder
zu brauchen. Jede betriebsmäßige Verwendung einer patentierten Erfindung ohne
Zustimmung des Patentinhabers ist eine Patentverletzung. Grundsätzlich schützt ein österreichisches Patent eine Erfindung nur in
Österreich. Jedoch gibt es darüber hinaus auch noch die Möglichkeit die
Erfindung durch ein europäisches und internationales Patent schützen zu lassen.
Gebühren Patentanmeldung
Die Anmeldegebühr beträgt EUR 50,00. Darüber hinaus ist eine Jahresgebühr zu
entrichten, die sich für das erste Jahr auf EUR 65,00 beläuft und bis zum 20sten
Jahr auf EUR 1.747,00 steigt. (Stand 2010)
Weitere Rechtsgebiete
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Rechtsanwalt Patentrecht
Dr.
Johannes Öhlböck LL.M. berät
und vertritt in Fragen des Patentrechtes und
ist Ihnen bei der Patentanmeldung und der Gestaltung
des Patentlizenzvertrages behilflich.
Dr. Johannes Öhlböck LL.M.
01 / 505 49 59
www.raoe.at
unverbindliche E-MAIL-Anfrage |
Patentanmeldung
Die Patentanmeldung muss schriftlich erfolgen und muss eine entsprechende
Beschreibung der Erfindung enthalten. Ist die Anmeldung beim Patentamt
eingegangen, wird sie zunächst in der sogenannten Vorprüfung geprüft. Ab dem Tag
der Patentanmeldung bekommt der Anmelder das Recht der Priorität seiner
Erfindung. Das bedeutet, selbst wenn jemand dieselbe Erfindung anmelden möchte,
hat der Erstanmelder vor einer späteren Zweitanmeldung den Vorrang. Nach der
Vorprüfung erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung und Auslegung der Anmeldung.
In diesem Stadium hat jeder die Möglichkeit gegen das Patentrecht Einspruch zu
erheben und so die Eintragung zu verhindern. Wird kein Einspruch erhoben, wird
das Patent eingetragen und kundgemacht.
Rechtsanwalt und Patentanwalt für
eine Patentanmeldung
Bei einer
Patentanmeldung herrscht in Österreich kein Anwaltszwang.
Nichtsdestoweniger ist es ratsam anwaltliche Hilfe beizuziehen.
Üblicherweise werden schon vor einer Patentanmeldung Investitionen
getätigt. Dafür fallen Kosten an. Rechtsanwälte und Patentanwälte
unterstützen Sie bei der Anmeldung von Patenten und der Verfassung
von Patentlizenzverträgen sowie im Patentverletzungsverfahren.
Patentlizenzvertrag
In einem Patentlizenzvertrag werden Rechte (Lizenzen) am Patent
erteilt. Der Lizenzvertrag regelt dabei sehr umfangreich, unter
welchen Bedingungen das Patent genutzt werden darf.
Links
Aktuelle Literatur
Patentrecht - Bücher
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Europäisches und internationales Zivilprozessrecht
in Patentsachen
Das europäische Prozessrecht in Patentsachen ist ein dynamisches
Rechtsgebiet, das stark von der Rechtsprechung geprägt ist. Das
bereits in der 2. Auflage vorliegende Werk bietet erstmals eine
Gesamtdarstellung sämtlicher Aspekte des europäischen und
internationalen Zivilprozessrechts bezogen auf Patentsachen und
wendet sich damit primär an Praktiker die Patent- und Rechtsanwälte
bei der Durchsetzung von Schutzrechten im internationalen Umfeld.
weitere Informationen
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EPÜ-Handbuch
Texte – Zusammenhänge – Erläuterungen. Das bietet in der gewohnt
übersichtlichen Aufbereitung die 2. Auflage des Handbuchs zum
Europäischen Patentübereinkommen. Der abgedruckte Text ist mit den
bezughabenden Textstellen, auf die in der Rechtsnorm verwiesen wird,
abgedruckt. Die Erfassung der Information ist damit wesentlich
zeitsparender, als bei der Lektüre des isolierten Normentextes. Der
Leser bekommt einen Rundumblick, da ihm gleichzeitig die wichtigen
Normenbezüge präsentiert werden. Die relevantesten Beispiele aus der
Rechtsprechung sind ebenfalls als Leitsätze angeführt. Die
Neuerungen des EPÜ 2000 sind in der 2. Auflage selbstverständlich
berücksichtigt.
weitere Informationen
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Europäisches Patentrecht
Die umfassende Darstellung zum Europäischen
Patentrecht ist eine hervorragende Einführung in das Thema. Die
Autorin beschreibt nicht nur die Grundzüge des europäischen
Patentsystems, sondern widmet sich auch ausführlichen Detailfragen.
Dabei spannt sie den Bogen vom Organisationsrecht über materielle
Rechtsfragen der Patentierbarkeit bis hin zum Anmeldungs- und
Einspruchsverfahren vor dem Europäischen Patentamt. Die 3. Auflage
enthält das Europäische Patentübereinkommen 2000 und ist auf dem
Stand von August 2008.
weitere Informationen
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Materielles Europäisches Patentrecht
Als Nachschlagewerk für die Praxis, stellt das Werk
die Entscheidungen der Beschwerdekammern des Europäischen
Patentamtes zu den Art. 52-57 und 87-89 EPÜ gegliedert zusammen.
Diese kommentierte Entscheidungsübersicht vermittelt klar und
deutlich, die Rechtsauffassung des EPA in Bezug auf Patentierbarkeit
und Neuheit von Erfindungen sowie zu erfinderischer Tätigkeit im
Allgemeinen.
weitere Informationen
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Arbeitnehmererfindervergütung
Der Kommentar zur Arbeitnehmererfindervergütung erscheint in seiner
3. Auflage und behandelt in erster Linie das deutsche
Arbeitnehmererfindungsgesetz, das zuletzt 2009 stark novelliert
wurde, sowie die dazugehörigen Richtlinien zur Vergütung von
Arbeitserfindungen. Die Kommentierung nimmt auf Rechtsprechung und
Lehre gleichermaßen Bezug. Das leistungsstarke Stichwortverzeichnis
hilft zusätzlich beim schnellen Auffinden der gewünschten
Information.
weitere Informationen
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Handbuch der Patentbewertung
Deutsche Unternehmen können Patente bilanzieren. Die Bewertung ist
dabei ein komplexer Vorgang, den dieses Werk näherzubringen
versucht, um den Praktiker selbst in die Lage zu versetzen,
Bewertungen vorzunehmen. Bei den Bewertungsgrundlagen angefangen
reicht der Überblick über Wertkonzepte und Bewertungsverfahren bis
hin komplexen finanzmathematischen Formeln, die aber auch für Laien
verständlich anhang konkreter Beispiele veranschaulicht werden.
weitere Informationen
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Verträge über Forschung und Entwicklung
Das in zwei Teile unterteilte Werk befasst sich zunächst mit
rechtlichen und kommerziellen Aspekten von Forschungs- und
Entwicklungsverträgen. Die einschlägige Fachliteratur sowie die
Rechtsprechung werden ausführlich zitiert. Auf dieser Basis
präsentiert der Autor dann im Anschluss nicht nur eine
Checkliste für Verträge, sondern auch zahlreiche F&E Verträge
auf Deutsch und Englisch für die häufigsten Anwendungsfälle.
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