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Erfindungen werden durch Patente geschützt. Patentrecht (Patentgesetz) regelt Fragen rund um die Anmeldung von Erfindungen zum Patent. Rechte an einem Patent werden in einer Lizenz in einem Patentlizenzvertrag erteilt.

Patentrecht | Patent | Patentanmeldung | Rechtsanwalt 

Patent

Unter einem Patent versteht man ein vom Staat erteiltes Schutzrecht für eine Erfindung. Das Patent erlaubt es dem Patentinhaber anderen die die Benutzung der Erfindung zu verbieten.

 

Patentrecht

Das Patentrecht schützt eine Erfindung. Eine Erfindung wird gemäß § 1 Patentgesetz 1970 vom Patentrecht geschützt, wenn sie

  1. neu ist,

  2. sich für einen Fachmann nicht in nahe liegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt und

  3. gewerblich anwendbar ist.

Neuheit

Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört. Den Stand der Technik bildet alles, was der Öffentlichkeit vor dem Prioritätstag der Anmeldung durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, durch Benützung oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht worden ist. Hat man also einmal eine Erfindung gemacht, ist es besonders wichtig nicht (!) darüber zu sprechen oder sie gar auf einer Messe zu zeigen oder sonstwie zu publizieren, bevor das Patent angemeldet wurde, da dies neuheitsschädlich wäre. Mit anderen Worten könnte man allenfalls durch eigene Kommunikation eine erfolgreiche Patentanmeldung unmöglich machen. Ausgenommen davon ist freilich die Kommunikation mit Patentamt und Rechtsanwalt bzw Patentanwalt.

 

Erfinder als Patentinhaber

Das Recht an der Erfindung steht grundsätzlich dem Erfinder - als Schöpfer - zu. Haben mehrere unabhängig voneinander die gleiche Erfindung gemacht, so hat zunächst jeder ein Recht an seiner Erfindung. Das Patent erhält aber nur der Erstanmelder.

 

Schutz durch das Patentrecht

Der Inhaber des Patentrechts kann andere davon ausschließen, den Gegenstand der Erfindung betriebsmäßig herzustellen, in Verkehr zu bringen, zu veräußern oder zu brauchen. Jede betriebsmäßige Verwendung einer patentierten Erfindung ohne Zustimmung des Patentinhabers ist eine Patentverletzung. Grundsätzlich schützt ein österreichisches Patent eine Erfindung nur in Österreich. Jedoch gibt es darüber hinaus auch noch die Möglichkeit die Erfindung durch ein europäisches und internationales Patent schützen zu lassen.

 

Gebühren Patentanmeldung

Die Anmeldegebühr beträgt EUR 50,00. Darüber hinaus ist eine Jahresgebühr zu entrichten, die sich für das erste Jahr auf EUR 65,00 beläuft und bis zum 20sten Jahr auf EUR 1.747,00 steigt. (Stand 2010)

 

Weitere Rechtsgebiete

Rechtsanwalt Patentrecht

 

Dr. Johannes Öhlböck LL.M. berät und vertritt in Fragen des Patentrechtes und ist Ihnen bei der Patentanmeldung und der  Gestaltung des Patentlizenzvertrages behilflich.

 

Dr. Johannes Öhlböck LL.M.


01 / 505 49 59

www.raoe.at

 

unverbindliche E-MAIL-Anfrage

 

Patentanmeldung

Die Patentanmeldung muss schriftlich erfolgen und muss eine entsprechende Beschreibung der Erfindung enthalten. Ist die Anmeldung beim Patentamt eingegangen, wird sie zunächst in der sogenannten Vorprüfung geprüft. Ab dem Tag der Patentanmeldung bekommt der Anmelder das Recht der Priorität seiner Erfindung. Das bedeutet, selbst wenn jemand dieselbe Erfindung anmelden möchte, hat der Erstanmelder vor einer späteren Zweitanmeldung den Vorrang. Nach der Vorprüfung erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung und Auslegung der Anmeldung. In diesem Stadium hat jeder die Möglichkeit gegen das Patentrecht Einspruch zu erheben und so die Eintragung zu verhindern. Wird kein Einspruch erhoben, wird das Patent eingetragen und kundgemacht.

 

Rechtsanwalt und Patentanwalt für eine Patentanmeldung

Bei einer Patentanmeldung herrscht in Österreich kein Anwaltszwang. Nichtsdestoweniger ist es ratsam anwaltliche Hilfe beizuziehen. Üblicherweise werden schon vor einer Patentanmeldung Investitionen getätigt. Dafür fallen Kosten an. Rechtsanwälte und Patentanwälte unterstützen Sie bei der Anmeldung von Patenten und der Verfassung von Patentlizenzverträgen sowie im Patentverletzungsverfahren.

 

Patentlizenzvertrag

In einem Patentlizenzvertrag werden Rechte (Lizenzen) am Patent erteilt. Der Lizenzvertrag regelt dabei sehr umfangreich, unter welchen Bedingungen das Patent genutzt werden darf.

 

Links

Aktuelle Literatur Patentrecht - Bücher

 
Technische Standardisierung und Geistiges Eigentum
Das Fachbuch enthält eine Abhandlung bezüglich des Zusammenwirkens von Technischer Standardisierung, Immaterialgüterrecht und Kartellrecht auf Basis der österreichischen und europäischen Rechtslage. Einbezogen wurden sowohl Aspekte der aktuellsten Rechtsprechung als auch die diesbezüglich relevante Literatur. Das Hauptaugenmerk wurde darauf gelegt, eine rechtswissenschaftliche und praxisnahe Aufbereitung der komplexen Beziehung von technischen Standards, Geistigem Eigentum und Wettbewerb zu schaffen.
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Praxishandbuch Know-How Schutz
Was ist Know-How und wie kann man es schützen? Diese Frage steht im Zentrum der Betrachtung der Autoren dieses Buches. Enthalten sind nicht nur Abgrenzungsfragen zum Thema Know-How, vielmehr wird in erster Linie aufgezeigt, welche Schutzmöglichkeiten bestehen und wie man diese effektiv einsetzen kann, um den größst möglichen Schutzumfang zu erwirken. Ausgewählten, besonders problembehafteten Rechtsgebieten wie dem Arbeitsrecht, dem Steuerrecht und dem internationalen Know-How Schutz wird viel Aufmerksamkeit gewidmet. Anhand von Tipps und Checklisten kann der Leser seine eigene Vorgehensweise kontrollieren und optimieren.
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Patentrecht
Diese Manz'sche Sonderausgabe enthält die wesentlichen Rechtsquellen des Patentrechts in Österreich und auf europäischer Ebene. Gerade bei dieser sich ständig verändernden Rechtsmaterie ist es unerlässlich, Aktualität zu wahren. Diese kommentierte Gesetzesausgabe bringt den Leser auf den aktuellen Stand des Europäischen Patentübereinkommens und anderer Verordnungen, etwa auf dem Gebiet des Arzneimittelpatentrechts.
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Europäisches und internationales Zivilprozessrecht in Patentsachen
Das europäische Prozessrecht in Patentsachen ist ein dynamisches Rechtsgebiet, das stark von der Rechtsprechung geprägt ist. Das bereits in der 2. Auflage vorliegende Werk bietet erstmals eine Gesamtdarstellung sämtlicher Aspekte des europäischen und internationalen Zivilprozessrechts bezogen auf Patentsachen und wendet sich damit primär an Praktiker die Patent- und Rechtsanwälte bei der Durchsetzung von Schutzrechten im internationalen Umfeld.
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EPÜ-Handbuch
Texte – Zusammenhänge – Erläuterungen. Das bietet in der gewohnt übersichtlichen Aufbereitung die 2. Auflage des Handbuchs zum Europäischen Patentübereinkommen. Der abgedruckte Text ist mit den bezughabenden Textstellen, auf die in der Rechtsnorm verwiesen wird, abgedruckt. Die Erfassung der Information ist damit wesentlich zeitsparender, als bei der Lektüre des isolierten Normentextes. Der Leser bekommt einen Rundumblick, da ihm gleichzeitig die wichtigen Normenbezüge präsentiert werden. Die relevantesten Beispiele aus der Rechtsprechung sind ebenfalls als Leitsätze angeführt. Die Neuerungen des EPÜ 2000 sind in der 2. Auflage selbstverständlich berücksichtigt.
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Europäisches Patentrecht

Die umfassende Darstellung zum Europäischen Patentrecht ist eine hervorragende Einführung in das Thema. Die Autorin beschreibt nicht nur die Grundzüge des europäischen Patentsystems, sondern widmet sich auch ausführlichen Detailfragen. Dabei spannt sie den Bogen vom Organisationsrecht über materielle Rechtsfragen der Patentierbarkeit bis hin zum Anmeldungs- und Einspruchsverfahren vor dem Europäischen Patentamt. Die 3. Auflage enthält das Europäische Patentübereinkommen 2000 und ist auf dem Stand von August 2008.

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Materielles Europäisches Patentrecht

Als Nachschlagewerk für die Praxis, stellt das Werk die Entscheidungen der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamtes zu den Art. 52-57 und 87-89 EPÜ gegliedert zusammen. Diese kommentierte Entscheidungsübersicht vermittelt klar und deutlich, die Rechtsauffassung des EPA in Bezug auf Patentierbarkeit und Neuheit von Erfindungen sowie zu erfinderischer Tätigkeit im Allgemeinen.

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Arbeitnehmererfindervergütung
Der Kommentar zur Arbeitnehmererfindervergütung erscheint in seiner 3. Auflage und behandelt in erster Linie das deutsche Arbeitnehmererfindungsgesetz, das zuletzt 2009 stark novelliert wurde, sowie die dazugehörigen Richtlinien zur Vergütung von Arbeitserfindungen. Die Kommentierung nimmt auf Rechtsprechung und Lehre gleichermaßen Bezug. Das leistungsstarke Stichwortverzeichnis hilft zusätzlich beim schnellen Auffinden der gewünschten Information.
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