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Europarecht

Das Europarecht im engeren Sinne bezeichnet das Recht der Europäischen Gemeinschaften (EG und Euratom, bis 2002 auch EGKS) und das Recht der Europäischen Union. Im weiteren Sinne wird auch das Recht anderer europäischer Organisationen wie WEU, Europarat, OECD und OSZE als Europarecht bezeichnet. Die Europäische Union (EU) ist eine Dachorganisation, die auf drei Säulen oder Pfeilern steht. Für das Europarecht zuständig ist die Europäische Gemeinschaft (EG), die zur ersten Säule gehört. Das Gemeinschaftsrecht lässt sich in primäres und sekundäres Gemeinschaftsrecht unterteilen. Primäres Gemeinschaftsrecht sind die Gründungsverträge der Gemeinschaften (zB der EG-Vertrag) einschließlich der Anlagen, Protokolle und späteren Änderungen.

 

Primärrecht

Das Primärrecht regelt die Organisation der Gemeinschaft und enthält Gesetzgebungskompetenzen. Außerdem zählt auch das ungeschriebene primäre Gemeinschaftsrecht zum Primärrecht, das aus den allgemeinen Rechtsgrundsätzen der Gemeinschaft (insbesondere Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts und Gemeinschaftsgrundrechte) besteht. Das primäre Recht gilt für die Mitgliedsstaaten ebenso wie für den einzelnen Bürger. Urteile des Europäischen Gerichtshofes gegen Mitgliedstaaten sind verbindlich.

Das sekundäre Gemeinschaftsrecht umfasst die von den Organen der Europäischen Gemeinschaft erlassenen Rechtsnormen, insbesondere Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen. Daneben eröffnet der Vertrag die Möglichkeit von Empfehlungen und Stellungnahmen, die jedoch von geringerer praktischer Bedeutung als die erstgenannten Rechtsakte sind. Verordnungen und Entscheidungen wirken direkt. Richtlinien müssen hingegen von den Mitgliedstaaten innerhalb einer vorgegebenen Frist in nationales Recht umgesetzt werden. Wird nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt und erwachsten Bürgern oder Firmen dadurch Nachteile, wird der Mitgliedstaat schadenersatzpflichtig (Staatshaftung).

 

Für die Rechtsetzung innerhalb der EG sind drei Verfahren möglich: Mitentscheidung, Zusammenarbeit und Anhörung. Das Initiativrecht liegt in allen drei Fällen bei der Europäischen Kommission. Anschließend muss der Rat der Europäischen Union dem Entwurf zustimmen. Das Mitwirkungsrecht des Europäischen Parlaments hängt vom Typ des Verfahrens ab und reicht von Anhörung bis zur Zustimmung oder Vetorechten.

 

Die Gerichtsbarkeit innerhalb des Europarechts wird durch das Europäische Gericht erster Instanz (EuG) und den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ausgeübt. Das Gemeinschaftsrecht hat Anwendungsvorrang vor dem nationalen Recht.

 

Durch den EG-Vertrag sind folgende Verfahrensarten definiert:

  • Vertragsverletzung

  • Nichtigkeitsklage

  • Untätigkeitsklage

  • Amtshaftungsklage

  • Vorabentscheidung

weitere Rechtsgebiete

Links zum Europarecht

aktuelle Literatur Europarecht

 

Der Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention

Der Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention

Die Werk „Der Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention“, von Mag. Dr. Judith Ellen Sild welches 2015 in der 1. Auflage erschienen ist beschäftigt sich dem Beitritt der EU zur EMRK im Hinblick auf die jüngsten Entwicklungen auf gesamteuropäischer Ebene. Das Buch analysiert die Angelpunkte des Beitritts der EU zur EMRK als erste supranationale Organisation. Außerdem werden Anforderungen von EMRK und EU gegenübergestellt und verglichen. Das Gutachten des EuGHs vom Dezember 2014 ist bereits berücksichtigt worden und damit sind die verschiedenen Ansichtsweisen der europäischen Akteure wissenschaftlich eingearbeitet.
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Das Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH

Das Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH

Der Großteil des Unionsrechts wird durch die Mitgliedstaaten vollzogen und unterliegt einer nationalen Kontrolle. Verschiedenste Rechtsbereiche werden von dem Unionsrecht berührt, wodurch das Verlangen nach individuellem Schutz von unionsrechtlich eingeräumten Rechten vor den Gerichten steigt. Das wichtigste Instrument hierfür ist das Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH. Das vorliegende Werk stellt seine Funktionsweise dar, Querverbindungen zum nationalen Recht her und hilft mit diversen Mustervorlagen. Zudem berücksichtigt die Neuauflage Änderungen durch den Vertrag von Lissabon, Neuauflage der Verfahrensordnung und neue Entscheidungen vor dem EuGH.

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European Union Treaties | Geiger / Khan / Kotzur | Buch (Cover)

European Union Treaties

Das vorliegende Werk erscheint in überarbeiteter Fassung und kommentiert gekonnt die aktuellen Vertragswerke der Europäischen Union. Auch Kommentare zur Europäischen Grundrechtecharta (einschließlich der Bemerkungen des Europäischen Konvents) und den Vertragsprotokollen werden im Werk berücksichtigt. Im Fokus stehen Europäisches Primär- und Sekundärrecht, sowie Darstellungen des Fallrechts des Gerichtshofes. Die systematische Strukturierung ermöglicht eine schnelle Orientierung und vereinfacht das Lesen.

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Das Vorabentscheidungsverfahren in der Zivilgerichtsbarkeit

Das Vorabentscheidungsverfahren in der Zivilgerichtsbarkeit

Dieses Buch behandelt das Ersuchen um Vorabentscheidung. Dieses Instrument ist im Recht der Europäischen Union von sehr großer Bedeutung  - so soll den Gerichten der Mitgliedstaaten ermöglicht werden, eine einheitliche Auslegung und Anwendung dieses Rechts in der Europäischen Union sicherzustellen. Dieses Werk ist übersichtlich gestaltet und punktet durch seine handliche Form. Weiters hebt es sich durch Vorlagen und Analysen von Vorabentscheidungsverfahren sowie Vorabentscheidungen von anderen Büchern ab. Auch die Folgen einer Nichtvorlage werden in diesem Buch dargestellt und untersucht.

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Meyer | Charta der Grundrechte der Europäischen Union | Cover

Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Durch Inkrafttreten des Reformvertrages von Lissabon ist die Europäische Grundrechtecharta sowohl für Organe und Einrichtungen der EU als auch für die Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Unionsrechts verbindlich. Durch die vermehrt grenzüberschreitende Diskussion, welche durch das steigende Interesse an den Europäischen Grundrechten begründet ist, wird eine neue Auflage des Buches unerlässlich. Der Kommentar ist sehr ansprechend verfasst und überzeugt besonders durch seine Vollständigkeit und seine Verständlichkeit. Für Juristen mit Spezialisierung auf dem Gebiet der europäischen Grundrechte ist dieses Werk ideal geeignet, da es gekonnt Wissenschaft mit Praxis verbindet.

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