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Rechtsanwalt Wettbewerbsrecht | UWG |Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb | Österreich

Wettbewerbsrecht - Lauterkeitsrecht - Kartellrecht

Zum Wettbewerbsrecht im weiteren Sinne zählen das Kartellrecht und das Wettbewerbsrecht im engeren Sinne, auch Lauterkeitsrecht genannt (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Unter Wettbewerb (iSd UWG) ist dabei das Streben jedes von mehreren Unternehmern zu verstehen, auf einem gemeinsamen Markt mit möglichst vielen Kunden abzuschließen. Der Zweck des Lauterkeitsrechtes (Wettbewerbsrecht im engeren Sinn) ist der Schutz des "lauteren Wettbewerbes"; seine Aufgabe ist es damit, unlautere Geschäftspraktiken zu verhindern. Geregelt ist es in Österreich im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, dessen § 1 wie folgt lautet:

"Wer im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes Handlungen vornimmt, die gegen die guten Sitten verstoßen, kann auf Unterlassung und Schadenersatz in Anspruch genommen werden."

 

Maßstab für die guten Sitten ist die den sittlichen Maßstäben der Allgemeinheit nicht widersprechende Anschauung des verständigen und anständigen Durchschnittsgewerbetreibenden des betreffenden Gewerbezweigs. Danach kann beispielsweise ein Sittenverstoß vorliegen bei Nachahmung fremder gewerblicher Leistungsergebnisse, bei wirtschaftlichem Boykott, bei Abwerbung von Arbeitskräften oder bei Absatzbehinderung. Einzelne unlautere Tatbestände hat der Gesetzgeber selbst besonders hervorgehoben. Dazu gehören etwa die Irreführung, Regelungen betreffend der sogenannten Mogelpackung, Herabsetzung eines Unternehmens, Mißbrauch von Kennzeichen eines Unternehmens oder die Regelung über Zugaben. Liegt unlauterer Wettbewerb vor, so bestehen bei Vorliegen aller Voraussetzungen  Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung respektive Schadenersatz.

 

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