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Kartellrecht
Ausgangspunkt der
Kartellgesetzgebung ist das Bestreben des Staates,
Vereinbarungen zwischen konkurrierenden Unternehmen zu
unterbinden, durch die diese an die Stelle des ansonsten
zwischen Ihnen bestehenden Wettbewerbs ein einheitliches
Vorgehen setzen, um dadurch wirtschaftliche Macht zu bilden und
diese zum Schaden ihrer Abnehmer zu nutzen (vgl
Barfuss/Wollmann/Tahedl, Österreichisches Kartellrecht). Das
Kartellgesetz enthält keine Bestimmung, welche den
wirtschaftspolitischen Zweck des Gesetzes definieren würde. Es
fehlt somit eine Legaldefinition, ob der Schutz des
Ordnungsprinzips Marktwirtschaft, der Schutz einzelner
Unternehmer oder der Schutz der Letztverbraucher im Vordergrund
steht (vgl Gugerbauer, Kommentar zum Kartellgesetz).
Neues Kartellgesetz beschlossen
Das jüngst im Parlament
beschlossene Kartellgesetz 2005 tritt am 1. Jänner 2006 in Kraft
und sieht im Vergleich zum Kartellgesetz 1988 einige
Neuregelungen vor.
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Die einzelnen
Kartellarten und die darauf aufbauende differenzierte Regelung
werden durch ein allgemeines Verbot von
Wettbewerbsbeschränkungen nach dem Vorbild von
Art. 81 EGV ersetzt. Damit fällt auch die Sonderbehandlung für
vertikale Wettbewerbsbeschränkungen weg, die im geltenden
Kartellrecht als vertikale Vertriebsbindungen geregelt sind.
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Über Artikel
81 EGV hinausgehend wird das Kartellverbot auf einseitige
Wettbewerbsbeschränkungen ausgedehnt, um einen Rückschritt
gegenüber der geltenden Rechtslage zu vermeiden.
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Durch eine
Verfassungsbestimmung soll die Anwendung des
Kartellgesetzes auch auf diejenigen Sachverhalte
ausgedehnt werden, die bisher wegen der Zuständigkeit der
Länder davon ausgenommen waren.
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Die
einschlägigen Bestimmungen über die "Verwaltung"
genehmigter Kartelle und kartellgerichtlicher Aufsicht
werden durch die vorgesehene Reform
gegenstandslos.
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Daneben
erhält das geltende Kartellgesetz 1988 noch weitere
Bestimmungen, die den oben angeführten Zweck verfolgen: Es
sind dies die in den §§ 28 bis 30 KartG 1988 enthaltenen
kartellvertragsrechtlichen Bestimmungen und die in den §§ 122
bis 124 KartG 1988 enthaltenen zivilprozessualen Bestimmungen.
In das neue System, das eine Genehmigung von Kartellen nicht
mehr kennt und von einem allgemeinen Kartellverbot ausgeht,
passen diese Regeln nicht mehr.
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Die Regelung
über unverbindliche Verbandsempfehlungen wird nicht übernommen.
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Das
Kartellregister wird nicht weitergeführt.
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Die Regelung
über die Untersagung unverbindlicher Preisempfehlungen (sogenannte
Mondpreisverordnungen) hat keinerlei praktische Bedeutung mehr
und wird vom Kartellgesetz 2005
nicht übernommen.
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Im Bereich
des Verbots des Marktmachtmissbrauches ergibt sich keine Notwendigkeit für
grundlegende Änderungen.
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Das Gleiche
gilt für die Zusammenschlusskontrolle. In diesem
Bereich wurde jedoch die Gelegenheit zu einigen Modifikationen
genutzt (Einbeziehung von kooperativen
Gemeinschaftsunternehmen in die Zusammenschlusskontrolle,
Erhöhungen im Bereich der Aufgriffsschwellen,
Ausnahme bestimmter Zusammenschlüsse ohne spürbare
Auswirkungen auf den inländischen Markt aus der
Zusammenschlusskontrolle).
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Die
institutionelle Reform durch die Kartellgesetznovelle 2002 hat
sich nach Ansicht des Bundesministeriums für Justiz bewährt
und soll daher, soweit nicht rechtstechnische
Gesetzestext
Links zum Kartellrecht
Behörden (Österreich)
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Bundeswettbewerbsbehörde
unabhängige, monokratisch organisierte Aufgriffs- und Ermittlungsbehörde in
Wettbewerbsangelegenheiten
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Bundeskartellanwalt
zuständig für die Vertretung der öffentlichen Interessen in Angelegenheiten des
Wettbewerbsrechts beim Kartellgericht
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Wettbewerbskommission
beratendes Organ der Bundeswettbewerbsbehörde
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E-Control
Strom- und Gasmarktregulator -
sektorspezifisches Wettbewerbsrecht
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RTR
Rundfunk- und Telekom Regulierungs GmbH - sektorspezifisches Wettbewerbsrecht
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Behörden (weltweit)
aktuelle
Bücher Kartellrecht
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Jahrbuch Kartell- und Wettbewerbsrecht
Kartell- und Wettbewerbsrecht spielen im Wirtschaftsleben eine tragende Rolle. Die Bandbreite der Themen, mit denen sich diese Rechtsgebiete befassen müssen, ist riesig. Das nun zum zweiten Mal herausgegebene Jahrbuch Kartell- und Wettbewerbsrecht behandelt dementsprechend vielfältige Themenbereiche, etwa die Fusionskontrolle, die steuerliche Absetzbarkeit von Geldbußen oder die Treibstoffpreise im Lichte des Kartell- und Wettbewerbsrechts. Daneben wird auch der aktuellen Judikatur genügend Aufmerksamkeit geschenkt.
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Kartellgesetz : GWB
Exakt und verständlich
erläutert dieser Kommentar das geltende Kartellrecht mit
seinen Bezügen zum EG-Recht. Auch das Vergaberecht wird
ausführlich behandelt. Besonders praktisch sind ein Anhang
mit weiteren Vorschriften zum Themenkreis und ein
Fundstellenverzeichnis zur maßgeblichen Rechtsprechung.
weitere Informationen
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Kartellrecht - Große
Gesetzausgabe
Diese erste Auflage der großen
Gesetzausgabe zum österreichischen Kartellrecht bietet eine
Übersicht über die bisherige österreichische Rechtsprechung.
Das Wettbewerbsgesetz, das Nahversorgungsgesetz und die
wesentlichsten Bestimmungen des europäischen Kartellrechts
wurden berücksichtigt. Eine umfangreiche
Entscheidungsübersicht führt zu raschen
Rechercheergebnissen. Praktische Übersichten bei jedem
Paragraphen ermöglichen die schnelle Orientierung innerhalb
verschiedener Entscheidungs-Sachverhalte und ausführliche
Literaturangaben dienen der weiterführenden
Wissensvertiefung. Dieses Buch ermöglicht allen Praktikern,
prompt und rechtssicher zu den passenden
Entscheidungszitaten zu gelangen.
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Kommentar Kartellgesetz
Der soeben bei MANZ
erschienene Kurzkommentar geht auf alle Änderungen und
Neuerungen im Kartellrecht im Detail ein und verschafft dem
Leser schnell eine klare Orientierung. Das Werk wurde von
prominenten Vertretern der Kartellbehörden und Justiz sowie
ausgewiesenen Kartellrechts-Anwälten verfasst. Im Bereich
vertikaler und horizontaler Kooperation zwischen Unternehmen
wird mangels einschlägiger nationaler Normen auch auf die
EG-Rechtslage Bedacht genommen. Neben der Darstellung der
aktuellen Rechtslage wird auch die bisherige Rechtsprechung
berücksichtigt.
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Schutz von Informationen im
europäischen Kartellverfahren
Im Zuge der neuen
kartellrechtliche Verfahrensordnung, der Verordnung 1/2003,
wurden die Ermittlungsbefugnisse der Europäischen Kommission
deutlich erweitert, so dass sie z.T. umfassende
Informationen von betroffenen Unternehmen erhält. Die Arbeit
setzt sich detailliert mit der Problematik der Existenz
eines Zugriffs- bzw. Auskunftsverweigerungsrechts im
europäischen Kartellverfahren auseinander und analysiert,
welche Lösungsmöglichkeiten in der Praxis den
unterschiedlichen Interessen aller Beteiligten gerecht
werden.
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Kartellrecht in der Praxis
Das deutsche und das
europäische Kartellrecht stellen wichtige rechtliche
Bedingungen für jedes in Deutschland und in Europa tätige
Unternehmen dar. Vorstände und Geschäftsführer, welche die
Grundprinzipien des Kartellrechts durchschauen, gewinnen
einen strategischen Vorteil gegenüber ihren Wettbewerbern.
Das vorliegende Werk erläutert, wie Kartellbehörden das
Verhalten von Unternehmen gegenüber ihren Wettbewerbern,
Zulieferern und Lieferanten beurteilen, erklärt die
Funktionsweise der europäischen und der deutschen
Fusionskontrolle und beschreibt, mit welchen Mitteln die
europäische Kommission und das Bundeskartellamt die
Einhaltung der Kartellgesetze durchsetzen.
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Kartellrechtliche Grenzen der Selbstregulierung
Angesichts häufig beklagter Steuerungsdefizite staatlichen
Rechts wird die Selbstregulierung propagiert, um effizient
Gemeinwohlziele zu erreichen. Zu den Rahmenbedingungen
gehört das Kartellverbot des EG-Rechts. So entsteht ein
Spannungsverhältnis zwischen der kollektiven
Gemeinwohlverwirklichung durch Private und dem Schutz des
Wettbewerbs. Dies lässt sich anhand von
Umweltvereinbarungen, technischer Normung,
arbeitsrechtlichen Kollektivvereinbarungen und dem
Standesrecht der freien Berufe belegen. Eine Betrachtung
dieser Referenzbereiche im Spiegel der bisherigen
Kartellrechtspraxis offenbart zwar eine Bereitschaft,
Wettbewerbsbeschränkungen zu privilegieren.
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