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Im Web finden sich zahlreiche Angebote zum Kartellrecht. Rechtsfreund.at weist ihnen den Weg zu diesen Angeboten. Sollte ein Link fehlen, ersucht Rechtsfreund.at um Bekanntgabe.

Kartellrecht | Marktmachtmissbrauch | Fusion | M&A | Kartelle | Kartellbehörden

Kartellrecht

Ausgangspunkt der Kartellgesetzgebung ist das Bestreben des Staates, Vereinbarungen zwischen konkurrierenden Unternehmen zu unterbinden, durch die diese an die Stelle des ansonsten zwischen Ihnen bestehenden Wettbewerbs ein einheitliches Vorgehen setzen, um dadurch wirtschaftliche Macht zu bilden und diese zum Schaden ihrer Abnehmer zu nutzen (vgl Barfuss/Wollmann/Tahedl, Österreichisches Kartellrecht). Das Kartellgesetz enthält keine Bestimmung, welche den wirtschaftspolitischen Zweck des Gesetzes definieren würde. Es fehlt somit eine Legaldefinition, ob der Schutz des Ordnungsprinzips Marktwirtschaft, der Schutz einzelner Unternehmer oder der Schutz der Letztverbraucher im Vordergrund steht (vgl Gugerbauer, Kommentar zum Kartellgesetz).

 

Neues Kartellgesetz beschlossen

Das jüngst im Parlament beschlossene Kartellgesetz 2005 tritt am 1. Jänner 2006 in Kraft und sieht im Vergleich zum Kartellgesetz 1988 einige Neuregelungen vor.

  • Die einzelnen Kartellarten und die darauf aufbauende differenzierte Regelung werden durch ein allgemeines Verbot von Wettbewerbsbeschränkungen nach dem Vorbild von Art. 81 EGV ersetzt. Damit fällt auch die Sonderbehandlung für vertikale Wettbewerbsbeschränkungen weg, die im geltenden Kartellrecht als vertikale Vertriebsbindungen geregelt sind.

  • Über Artikel 81 EGV hinausgehend wird das Kartellverbot auf einseitige Wettbewerbsbeschränkungen ausgedehnt, um einen Rückschritt gegenüber der geltenden Rechtslage zu vermeiden.

  • Durch eine Verfassungsbestimmung soll die Anwendung des Kartellgesetzes auch auf diejenigen Sachverhalte ausgedehnt werden, die bisher wegen der Zuständigkeit der Länder davon ausgenommen waren.

  • Die einschlägigen Bestimmungen über die "Verwaltung" genehmigter Kartelle und kartellgerichtlicher Aufsicht werden durch die vorgesehene Reform gegenstandslos.

  • Daneben erhält das geltende Kartellgesetz 1988 noch weitere Bestimmungen, die den oben angeführten Zweck verfolgen: Es sind dies die in den §§ 28 bis 30 KartG 1988 enthaltenen kartellvertragsrechtlichen Bestimmungen und die in den §§ 122 bis 124 KartG 1988 enthaltenen zivilprozessualen Bestimmungen. In das neue System, das eine Genehmigung von Kartellen nicht mehr kennt und von einem allgemeinen Kartellverbot ausgeht, passen diese Regeln nicht mehr.

  • Die Regelung über unverbindliche Verbandsempfehlungen wird nicht übernommen.

  • Das Kartellregister wird nicht weitergeführt.

  • Die Regelung über die Untersagung unverbindlicher Preisempfehlungen (sogenannte Mondpreisverordnungen) hat keinerlei praktische Bedeutung mehr und wird vom Kartellgesetz 2005 nicht übernommen.

  • Im Bereich des Verbots des Marktmachtmissbrauches ergibt sich keine Notwendigkeit für grundlegende Änderungen.

  • Das Gleiche gilt für die Zusammenschlusskontrolle. In diesem Bereich wurde jedoch die Gelegenheit zu einigen Modifikationen genutzt (Einbeziehung von kooperativen Gemeinschaftsunternehmen in die Zusammenschlusskontrolle, Erhöhungen im Bereich der Aufgriffsschwellen, Ausnahme bestimmter Zusammenschlüsse ohne spürbare Auswirkungen auf den inländischen Markt aus der Zusammenschlusskontrolle).

  • Die institutionelle Reform durch die Kartellgesetznovelle 2002 hat sich nach Ansicht des Bundesministeriums für Justiz bewährt und soll daher, soweit nicht rechtstechnische 

Gesetzestext

Links zum Kartellrecht

Behörden (Österreich)

  • Bundeswettbewerbsbehörde
    unabhängige, monokratisch organisierte Aufgriffs- und Ermittlungsbehörde in Wettbewerbsangelegenheiten

  • Bundeskartellanwalt
    zuständig für die Vertretung der öffentlichen Interessen in Angelegenheiten des Wettbewerbsrechts beim Kartellgericht

  • Wettbewerbskommission
    beratendes Organ der Bundeswettbewerbsbehörde

  • E-Control
    Strom- und Gasmarktregulator - sektorspezifisches Wettbewerbsrecht

  • RTR
    Rundfunk- und Telekom Regulierungs GmbH - sektorspezifisches Wettbewerbsrecht

Behörden (weltweit)

aktuelle Bücher Kartellrecht

 

Cover

Kartellgesetz : GWB

Exakt und verständlich erläutert dieser Kommentar das geltende Kartellrecht mit seinen Bezügen zum EG-Recht. Auch das Vergaberecht wird ausführlich behandelt. Besonders praktisch sind ein Anhang mit weiteren Vorschriften zum Themenkreis und ein Fundstellenverzeichnis zur maßgeblichen Rechtsprechung.

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Kartellrecht - Große Gesetzausgabe

Diese erste Auflage der großen Gesetzausgabe zum österreichischen Kartellrecht bietet eine Übersicht über die bisherige österreichische Rechtsprechung. Das Wettbewerbsgesetz, das Nahversorgungsgesetz und die wesentlichsten Bestimmungen des europäischen Kartellrechts wurden berücksichtigt. Eine umfangreiche Entscheidungsübersicht führt zu raschen Rechercheergebnissen. Praktische Übersichten bei jedem Paragraphen ermöglichen die schnelle Orientierung innerhalb verschiedener Entscheidungs-Sachverhalte und ausführliche Literaturangaben dienen der weiterführenden Wissensvertiefung. Dieses Buch ermöglicht allen Praktikern, prompt und rechtssicher zu den passenden Entscheidungszitaten zu gelangen.

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Petsche ua KartG

Kommentar Kartellgesetz

Der soeben bei MANZ erschienene Kurzkommentar geht auf alle Änderungen und Neuerungen im Kartellrecht im Detail ein und verschafft dem Leser schnell eine klare Orientierung. Das Werk wurde von prominenten Vertretern der Kartellbehörden und Justiz sowie ausgewiesenen Kartellrechts-Anwälten verfasst. Im Bereich vertikaler und horizontaler Kooperation zwischen Unternehmen wird mangels einschlägiger nationaler Normen auch auf die EG-Rechtslage Bedacht genommen. Neben der Darstellung der aktuellen Rechtslage wird auch die bisherige Rechtsprechung berücksichtigt.

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Schutz von Informationen im europäischen Kartellverfahren

Im Zuge der neuen kartellrechtliche Verfahrensordnung, der Verordnung 1/2003, wurden die Ermittlungsbefugnisse der Europäischen Kommission deutlich erweitert, so dass sie z.T. umfassende Informationen von betroffenen Unternehmen erhält. Die Arbeit setzt sich detailliert mit der Problematik der Existenz eines Zugriffs- bzw. Auskunftsverweigerungsrechts im europäischen Kartellverfahren auseinander und analysiert, welche Lösungsmöglichkeiten in der Praxis den unterschiedlichen Interessen aller Beteiligten gerecht werden.

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Kartellrecht in der Praxis

Kartellrecht in der Praxis

Das deutsche und das europäische Kartellrecht stellen wichtige rechtliche Bedingungen für jedes in Deutschland und in Europa tätige Unternehmen dar. Vorstände und Geschäftsführer, welche die Grundprinzipien des Kartellrechts durchschauen, gewinnen einen strategischen Vorteil gegenüber ihren Wettbewerbern. Das vorliegende Werk erläutert, wie Kartellbehörden das Verhalten von Unternehmen gegenüber ihren Wettbewerbern, Zulieferern und Lieferanten beurteilen, erklärt die Funktionsweise der europäischen und der deutschen Fusionskontrolle und beschreibt, mit welchen Mitteln die europäische Kommission und das Bundeskartellamt die Einhaltung der Kartellgesetze durchsetzen.

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Abbildung des Buchtitels


Kartellrechtliche Grenzen der Selbstregulierung

Angesichts häufig beklagter Steuerungsdefizite staatlichen Rechts wird die Selbstregulierung propagiert, um effizient Gemeinwohlziele zu erreichen. Zu den Rahmenbedingungen gehört das Kartellverbot des EG-Rechts. So entsteht ein Spannungsverhältnis zwischen der kollektiven Gemeinwohlverwirklichung durch Private und dem Schutz des Wettbewerbs. Dies lässt sich anhand von Umweltvereinbarungen, technischer Normung, arbeitsrechtlichen Kollektivvereinbarungen und dem Standesrecht der freien Berufe belegen. Eine Betrachtung dieser Referenzbereiche im Spiegel der bisherigen Kartellrechtspraxis offenbart zwar eine Bereitschaft, Wettbewerbsbeschränkungen zu privilegieren.

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Kartellstrafrecht

Das Buch beinhaltet Beiträge zu den Themen Europäisches Kartellstrafrecht und internationale Tendenzen, österreichische Kartellbußen am Maßstab des Kriminalrechts, Verfolgung von Wettbewerbsverstößen in Österreich, die Bundeswettbewerbsbehörde und ihre Ermittlungsbefugnisse, Verfolgung und Sanktionierung von Kartellverstößen durch die Europäische Kommission, Kronzeugenregelung, der „strafrechtliche“ Charakter kartellrechtlicher Geldbußen, Gedanken zu Institutionen, Rechtsstaatlichkeit und Private Enforcement und ist angesichts der jüngst über Europay verhängten Geldbuße von 7 Mio EUR von höchster Aktualität und praktischer Relevanz.

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Kartellrecht, Fusion, M&A, Kartellbehörden, Österreich, Rechtsanwalt, Zusammenschluss anmelden