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Im Web finden sich zahlreiche Angebote zum Markenrecht. Rechtsfreund.at weist ihnen den Weg zu diesen Angeboten. Sollte ein Link fehlen, ersucht Rechtsfreund.at um Bekanntgabe.

Markenrecht | Markenschutz | Markenschutzgesetz |  Rechtsanwalt Markenanmeldung 

Allgemeines zum Markenrecht

Das Markenrecht ist ein Teilgebiet des sogenannten Kennzeichenrechts, das neben dem Markenrecht auch den Schutz von Namen und Firmenkennzeichen oder den Schutz von Werktiteln umfasst. Der Marke als Kennzeichen kommt dabei die Funktion zu Waren oder Leistungen zu individualisieren um sie damit von anderen Waren oder Leistungen unterscheidbar zu machen. Zur Erlangung des Markenschutzes ist ein förmliches Eintragungsverfahren erforderlich das in Österreich im Markenschutzgesetz 1970 geregelt ist. Marken können danach alle Zeichen sein, die sich graphisch darstellen lassen, insbesondere Wörter  einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen und die Form oder Aufmachung der Ware, soweit solche Zeichen geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. 

 

Funktionen der Marke

Die Marke hat mehrere Funktionen. Primär dient sie natürlich der Unterscheidung. Sie gibt damit einen Hinweis auf den berechtigten Inhaber und bietet für Abnehmer eine Orientierungshilfe (Herkunftsfunktion). Da der Abnehmer meist ein Vorstellung mit dem unter der Marke vertriebenen Produkt verbindet kommt der Marke auch eine Vertrauensfunktion zu. Im Zusammenhang damit wird auch die sogenannte Identitätsfunktion der Marke gesehen, die darin besteht, dass die Marke eine Informationsquelle darstellt, die es dem Abnehmer ermöglicht, das von ihm gesuchte Produkt zu finden. Letztendlich kommt Marken auch eine Werbefunktion zu, die dazu dient, den Absatz zu fördern.

 

Schutz durch die Marke - Markenanmeldung

Die eingetragene Marke gewährt ihrem Inhaber gemäß § 10 Markenschutzgesetz 1970 vorbehaltlich der Wahrung älterer Rechte das ausschließliche Recht, Dritten zu verbieten, ohne seine Zustimmung im geschäftlichen Verkehr

1. ein mit der Marke gleiches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen gleich sind, für die die Marke eingetragen ist

2. ein mit der Marke gleiches oder ähnliches Zeichen für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, wenn dadurch für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, die die Gefahr einschließt, dass das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird.

Dem Inhaber einer eingetragenen Marke ist es weiter gestattet, Dritten zu verbieten, ohne seine Zustimmung im geschäftlichen Verkehr ein mit der Marke gleiches oder ihr ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die nicht denen ähnlich sind, für die die Marke eingetragen ist, wenn diese im Inland bekannt ist und die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt. Die Bekanntheit der älteren Marke muss spätestens am Tag der Anmeldung der jüngeren Marke, gegebenenfalls am prioritäts- oder zeitrangbegründenden Tag, oder im Entstehungszeitpunkt des jüngeren sonstigen Kennzeichenrechts vorgelegen sein.

 

Kosten Markenanmeldung Österreich

In Österreich fallen bei Anmeldung einer Marke gleich mehrere Kosten (Stand 26.6.07) an:

EUR  80,00 Anmeldegebühr

EUR  20,00 Klassengebühr für drei Klassen

EUR 200,00 Schutzdauergebühr (für 10 Jahre)

EUR  25,00 Veröffentlichungsgebühr

 

Sollte die Marke nicht direkt nach der Anmeldung eingetragen werden, fallen weitere Kosten an (Beschwerdegebühr, Gebühr für mündliche Verhandlung, ...). Gleiches gilt für den Fall, dass Sie die Ausdehnung des in Österreich erwirkten Markenschutzes auf andere Länder (zB Deutschland, Schweiz, Italien; denken Sie an das deutschprachige Südtirol) begehren.

 

Weitere Rechtsgebiete

Rechtsanwalt Markenrecht

 

Dr. Johannes Öhlböck LL.M. berät und vertritt in allen Fragen des Markenrechts und ist Ihnen bei der Markenanmeldung und Vertragsgestaltung behilflich.

 

Dr. Johannes Öhlböck LL.M.


01 / 505 49 59

www.raoe.at

 

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Rechtsanwalt Markenanmeldung Österreich

Bei einer Markenanmeldung herrscht in Österreich kein Anwaltszwang. Nichtsdestoweniger ist es ratsam einen Rechtsanwalt beizuziehen. Üblicherweise werden schon vor einer Markenanmeldung Investitionen getätigt. Es werden Domains angemeldet, man beauftragt einen Graphiker (Designer) mit der Erstellung eines Logos, allenfalls werden Domains delegiert, usw. Dafür fallen Kosten an. All diese Kosten sind verloren, wenn die Marke nicht angemeldet wird. Die Beiziehung eines Rechtsanwaltes ist daher sinnvoll. Ein Rechtsanwalt berät Sie hinsichtlich der potentiellen Schutzfähigkeit der Marke (Unterscheidungskraft, Verwechslungsgefahr, beschreibende Zeichen, Gattungsbezeichnung als Marke, prioritätsältere Zeichen, ...) und errichtet Verträge im Zusammenhang mit Marken (zB Markenlizenzvertrag).

 

Links

Aktuelle Bücher Markenrecht

 

Die US-Marke

US-Marken sind häufig auch für europäische Unternehmen eine wichtige Investition in bedeutende Kennzeichenrechte. Das US-Markensystem unterscheidet sich jedoch in vielerlei Hinsicht vom europäischen. Das vorliegende Handbuch liefert einen Überblick über das Markenrechtssystem der USA. Der Schwerpuntk wird klarerweise auf das Anmeldungsverfahren beim United States Patent and Trademark Office (USPTO) gelegt, wobei auch die spezifischen Schutzsysteme und –voraussetzungen präsentiert werden.

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Formular-Kommentar Markenrecht

Obwohl das Markenverfahren nicht streng formalistisch ist, gibt es vielfältige Verfügungsmöglichkeiten, die mit Eingaben ausgeübt werden können. Diese innovative Darstellung des gesamten deutschen, europäischen und internationalen Kennzeichenrechts ist ein gut durchdachtes Hybrid zwischen Praxishandbuch und Formularsammlung. Die Autoren liefern eine große Zahl an Muster, die die Umsetzung der täglichen Arbeitsschritte im Markenrecht erleichtern. Der Aufbau des Werks folgt dem typischen Lebenszyklus eines Kennzeichens, und beginnt bei der Markenanmeldung bzw. Kennzeichenerlangung, führt dann über die Durchsetzung der Markenrechte bis hin zur Verwertung der Marke.

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Markenrecht

Das Buch zum Markenrecht versteht sich als Einstiegsliteratur in das deutsche Markenrecht. Es wird darin das MarkenG Schritt für Schritt - oder besser: Bestimmung für Bestimmung - vorgestellt. Der Autor legt dabei großen Wert auf das Verständnis der Materie und schmückt seine Ausführungen mit einer Fülle von Beispielen. Entscheidungen aus der Judikatur werden ebenso zahlreich aufgelistet, wie weiterführende Literaturhinweise. Gerade als Erstliteratur zum Markenrecht ist das Werk zu empfehlen.

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Markenschutzgesetz

Von einem der wohl profiliertesten Autoren zum Immaterialgüterrecht kommt diese kommentierte Gesetzesausgabe des Markenschutzgesetzes. Eingearbeitet ist die Novelle 2009, mit dem das Widerspruchsverfahren auch für nationale Marken eingeführt wurde. In seiner 2. Auflage enthält das Werk neben dem MSchG auch alle weiteren für den Markenschutz relevanten Rechtsquellen, wie etwa die GMVO oder die MarkenRL.

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Markenschutzgesetz – Kommentar
Die zweite Auflage dieser umfangreichen Kommentierung des Markenrechts ist auf dem aktuellsten Stand und behandelt auch das mit 01.07.2010 in Geltung getretene Markenwiderspruchsverfahren vor dem Österreichischen Patentamt. Ebenso wird die österreichische und europäische Judikatur auf neustem Stand dargestellt. Ein Literaturverzeichnis zu jeder Gesetzesstelle erleichtert die weiterführende Recherche. Neben der umfassenden Kommentierung des Markenschutzgesetzes widmet das Werk sich auch im Detail anderen thematisch angrenzenden Bestimmungen des Kennzeichenrechts und erläutert im Überblick die Bestimmungen der GMV und weiterer EU-Richtlinien. Im Anhang sind die Nizzaer Klassifikation, die Wiener Klassifikation und das TRIPS-Abkommen abgedruckt.
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Gemeinschaftsmarkenverordnung Kommentar
Gemeinschaftsmarken kommt im Wirtschaftsleben innerhalb der EU ein hoher Stellenwert zu. Mit dem nunmehr in der 3. Auflage vorliegenden Werk geben die Autoren eine breit gefächerte, detailreiche Übersicht über das Recht der Gemeinschaftsmarken, untermauert mit zahlreichen Beispielen aus der Rechtsprechung, die bis Jänner 2010 berücksichtigt wurde. Die Kommentierung berücksichtigt die „neue GMV“, die durch die Verordnung 207/2009 kodifiziert wurde. Die daraus entstehenden Verständnisschwierigkeiten in diesem Rechtsbereich versucht der Kommentar aufzuzeigen und zu lösen. Dazu werden neben der neuen Nummerierung auch die alten Artikelnummern parallel geführt. Als Praxiskommentar richtet sich das Werk mit seiner zielgerichteten, treffsicheren Kommentierung in erster Linie an jene, die in der täglichen Rechtsanwendung rasche, profunde Lösungen für Rechtsprobleme suchen.
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Gewerbliche Schutzrechte. Anmeldung – Strategie – Verwertung.

Wie setze ich meine gewerblichen Schutzrechte am effizientesten ein, ohne dabei eine Kostenlawine loszutreten? Für diese und andere Fragen zu den gewerblichen Schutzrechten versucht das Werk einen Leitfaden zu liefern und geht damit auf nationale und europäische Patente, Gebrauchsmuster und Marken ein. Mehr in Form von Tipps und Beispielen als in Form akademischer Diskussion zeigt der Autor Chancen und Risiken auf, die er gekonnt mit Illustrationen, Diagrammen und Textvorlagen zu unterstreichen weiß. Vor allem diese Praxisnähe und der unkomplizierte Zugang zu wirtschaftlich bedeutenden Themen machen das Buch in seiner nunmehr 6. Auflage für die Praxis besonders wertvoll.

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Informationen zu: Markenrecht, Marke, EURO 2008, Markenschutz, Anmeldung,

Rechtsanwalt Markenrecht, Markenanmeldung, Anwalt, Österreich