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Im Web finden sich zahlreiche Angebote zum Markenrecht. Rechtsfreund.at weist ihnen den Weg zu diesen Angeboten. Sollte ein Link fehlen, ersucht Rechtsfreund.at um Bekanntgabe.

Markenrecht | Markenschutz | Markenschutzgesetz |  Rechtsanwalt Markenanmeldung 

Allgemeines zum Markenrecht

Das Markenrecht ist ein Teilgebiet des sogenannten Kennzeichenrechts, das neben dem Markenrecht auch den Schutz von Namen und Firmenkennzeichen oder den Schutz von Werktiteln umfasst. Der Marke als Kennzeichen kommt dabei die Funktion zu Waren oder Leistungen zu individualisieren um sie damit von anderen Waren oder Leistungen unterscheidbar zu machen. Zur Erlangung des Markenschutzes ist ein förmliches Eintragungsverfahren erforderlich das in Österreich im Markenschutzgesetz 1970 geregelt ist. Marken können danach alle Zeichen sein, die sich graphisch darstellen lassen, insbesondere Wörter  einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen und die Form oder Aufmachung der Ware, soweit solche Zeichen geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. 

 

Funktionen der Marke

Die Marke hat mehrere Funktionen. Primär dient sie natürlich der Unterscheidung. Sie gibt damit einen Hinweis auf den berechtigten Inhaber und bietet für Abnehmer eine Orientierungshilfe (Herkunftsfunktion). Da der Abnehmer meist ein Vorstellung mit dem unter der Marke vertriebenen Produkt verbindet kommt der Marke auch eine Vertrauensfunktion zu. Im Zusammenhang damit wird auch die sogenannte Identitätsfunktion der Marke gesehen, die darin besteht, dass die Marke eine Informationsquelle darstellt, die es dem Abnehmer ermöglicht, das von ihm gesuchte Produkt zu finden. Letztendlich kommt Marken auch eine Werbefunktion zu, die dazu dient, den Absatz zu fördern.

 

Schutz durch die Marke - Markenanmeldung

Die eingetragene Marke gewährt ihrem Inhaber gemäß § 10 Markenschutzgesetz 1970 vorbehaltlich der Wahrung älterer Rechte das ausschließliche Recht, Dritten zu verbieten, ohne seine Zustimmung im geschäftlichen Verkehr

1. ein mit der Marke gleiches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen gleich sind, für die die Marke eingetragen ist

2. ein mit der Marke gleiches oder ähnliches Zeichen für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, wenn dadurch für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, die die Gefahr einschließt, dass das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird.

Dem Inhaber einer eingetragenen Marke ist es weiter gestattet, Dritten zu verbieten, ohne seine Zustimmung im geschäftlichen Verkehr ein mit der Marke gleiches oder ihr ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die nicht denen ähnlich sind, für die die Marke eingetragen ist, wenn diese im Inland bekannt ist und die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt. Die Bekanntheit der älteren Marke muss spätestens am Tag der Anmeldung der jüngeren Marke, gegebenenfalls am prioritäts- oder zeitrangbegründenden Tag, oder im Entstehungszeitpunkt des jüngeren sonstigen Kennzeichenrechts vorgelegen sein.

 

Kosten Markenanmeldung Österreich

In Österreich fallen bei Anmeldung einer Marke gleich mehrere Kosten (Stand 26.6.07) an:

EUR  80,00 Anmeldegebühr

EUR  20,00 Klassengebühr für drei Klassen

EUR 200,00 Schutzdauergebühr (für 10 Jahre)

EUR  25,00 Veröffentlichungsgebühr

 

Sollte die Marke nicht direkt nach der Anmeldung eingetragen werden, fallen weitere Kosten an (Beschwerdegebühr, Gebühr für mündliche Verhandlung, ...). Gleiches gilt für den Fall, dass Sie die Ausdehnung des in Österreich erwirkten Markenschutzes auf andere Länder (zB Deutschland, Schweiz, Italien; denken Sie an das deutschprachige Südtirol) begehren.

 

Weitere Rechtsgebiete

Rechtsanwalt Öhlböck berät Sie in allen Fragen zum Vertragshändlerrecht (insb Ausgleichsanspruch und KFZ-GVO).

Rechtsanwalt Markenrecht

 

Dr. Johannes Öhlböck LL.M. berät und vertritt in allen Fragen des Markenrechts und ist Ihnen bei der Markenanmeldung und Vertragsgestaltung behilflich.

 

Dr. Johannes Öhlböck LL.M.


01 / 505 49 59

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Rechtsanwalt Markenanmeldung Österreich

Bei einer Markenanmeldung herrscht in Österreich kein Anwaltszwang. Nichtsdestoweniger ist es ratsam einen Rechtsanwalt beizuziehen. Üblicherweise werden schon vor einer Markenanmeldung Investitionen getätigt. Es werden Domains angemeldet, man beauftragt einen Graphiker (Designer) mit der Erstellung eines Logos, allenfalls werden Domains delegiert, usw. Dafür fallen Kosten an. All diese Kosten sind verloren, wenn die Marke nicht angemeldet wird. Die Beiziehung eines Rechtsanwaltes ist daher sinnvoll. Ein Rechtsanwalt berät Sie hinsichtlich der potentiellen Schutzfähigkeit der Marke (Unterscheidungskraft, Verwechslungsgefahr, beschreibende Zeichen, Gattungsbezeichnung als Marke, prioritätsältere Zeichen, ...) und errichtet Verträge im Zusammenhang mit Marken (zB Markenlizenzvertrag).

 

Links

Aktuelle Bücher Markenrecht

 

PCT-Handbuch

Das Handbuch dient dem Leser als praktische Arbeitshilfe rund um alle Fragen, die im täglichen Umgang mit dem PCT entstehen und eignet sich zur Vorbereitung und als Hilfsmittel für die europäische Eignungsprüfung. Normgebung, Rechtsprechung und Literatur sind auf dem Stand 31.12.2008, die Änderungen des EPÜ 2000 sind vollständig eingearbeitet. Das Werk versteht sich als eine Handlungsanweisung, mit der Sie komplexe Verfahrensfragen schnell und klar analysieren können. Es löst die zahlreichen internen Verweise im PCT auf und macht den so kaum verständlichen Text lesbar.

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Markensammlung zur Warenähnlichkeit

Das vorliegende Werk bietet erstmalig eine tabellarisch aufgebaute Sammlung aller zwischen 1950 und 2007 ergangenen Entscheidungen des Patentamts und des Obersten Patent- und Markensenats. Nehmen Sie die Markensammlung rechtzeitig zur Hand – so sichern Sie sich Ihre gewünschte Marke und vermeiden Kollisionsfälle bereits im Vorfeld!

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Lizenzverträge

Das zweisprachige Werk (deutsch/englisch) verbindet die Vorteile eines Vertragsmusterhandbuchs mit denen eines systematischen Lizenzkommentars und bezieht das deutsche und das EG-Lizenzrecht in ganzer Breite ein. In der Praxis bietet sich damit eine erhebliche Erleichterung im internationalen Lizenzverkehr. Es besteht mehr Sicherheit in der Formulierung zweisprachiger Vertragsmuster und in den Erläuterungen finden sich weiterführende Hinweise und Lösungen zu allen Lizenzproblemen des deutschen und des EG-Rechts.

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Informationen zu: Markenrecht, Marke, EURO 2008, Markenschutz, Anmeldung,

Rechtsanwalt Markenrecht, Markenanmeldung, Anwalt, Österreich