Allgemeines zum Markenrecht
Das Markenrecht ist ein Teilgebiet des sogenannten Kennzeichenrechts, das neben
dem Markenrecht auch den Schutz von Namen und Firmenkennzeichen oder den Schutz
von Werktiteln umfasst. Der Marke als Kennzeichen kommt dabei die Funktion zu
Waren oder Leistungen zu individualisieren um sie damit von anderen Waren oder
Leistungen unterscheidbar zu machen. Zur Erlangung des Markenschutzes ist ein
förmliches Eintragungsverfahren erforderlich das in Österreich im
Markenschutzgesetz 1970 geregelt ist. Marken können danach alle Zeichen sein,
die sich graphisch darstellen lassen, insbesondere Wörter einschließlich
Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen und die Form oder Aufmachung der
Ware, soweit solche Zeichen geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines
Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Funktionen
der Marke
Die Marke hat mehrere
Funktionen. Primär dient sie natürlich der Unterscheidung. Sie gibt damit einen
Hinweis auf den berechtigten Inhaber und bietet für Abnehmer eine
Orientierungshilfe (Herkunftsfunktion).
Da der Abnehmer meist ein Vorstellung mit dem unter der Marke vertriebenen
Produkt verbindet kommt der Marke auch eine
Vertrauensfunktion zu. Im Zusammenhang damit wird auch die sogenannte
Identitätsfunktion der Marke
gesehen, die darin besteht, dass die Marke eine Informationsquelle darstellt,
die es dem Abnehmer ermöglicht, das von ihm gesuchte Produkt zu finden.
Letztendlich kommt Marken auch eine
Werbefunktion zu, die dazu dient, den Absatz zu fördern.
Schutz
durch die Marke - Markenanmeldung
Die eingetragene Marke
gewährt ihrem Inhaber gemäß § 10 Markenschutzgesetz 1970 vorbehaltlich der
Wahrung älterer Rechte das ausschließliche Recht, Dritten zu verbieten, ohne
seine Zustimmung im geschäftlichen Verkehr
1. ein mit der Marke gleiches
Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen gleich sind, für die die Marke
eingetragen ist
2. ein mit der Marke gleiches
oder ähnliches Zeichen für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu
benutzen, wenn dadurch für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht,
die die Gefahr einschließt, dass das Zeichen mit der Marke gedanklich in
Verbindung gebracht wird.
Dem Inhaber einer
eingetragenen Marke ist es weiter gestattet, Dritten zu verbieten, ohne seine
Zustimmung im geschäftlichen Verkehr ein mit der Marke gleiches oder ihr
ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die nicht denen
ähnlich sind, für die die Marke eingetragen ist, wenn diese im Inland bekannt
ist und die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die
Wertschätzung der Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt
oder beeinträchtigt. Die Bekanntheit der älteren Marke muss spätestens am Tag
der Anmeldung der jüngeren Marke, gegebenenfalls am prioritäts- oder
zeitrangbegründenden Tag, oder im Entstehungszeitpunkt des jüngeren sonstigen
Kennzeichenrechts vorgelegen sein.
Kosten
Markenanmeldung Österreich
In Österreich fallen bei
Anmeldung einer Marke gleich mehrere Kosten (Stand 26.6.07) an:
EUR 80,00 Anmeldegebühr
EUR 20,00 Klassengebühr für
drei Klassen
EUR 200,00 Schutzdauergebühr
(für 10 Jahre)
EUR 25,00
Veröffentlichungsgebühr
Sollte die Marke nicht direkt nach der Anmeldung
eingetragen werden, fallen weitere Kosten an (Beschwerdegebühr, Gebühr für
mündliche Verhandlung, ...). Gleiches gilt für den Fall, dass Sie die
Ausdehnung des in Österreich erwirkten Markenschutzes auf andere
Länder (zB Deutschland, Schweiz, Italien; denken Sie an das deutschprachige
Südtirol) begehren.
Weitere Rechtsgebiete
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Rechtsanwalt Markenrecht
Dr.
Johannes Öhlböck LL.M. berät
und vertritt in allen Fragen des Markenrechts und
ist Ihnen bei der Markenanmeldung und Vertragsgestaltung
behilflich.
Dr. Johannes Öhlböck LL.M.
01 / 505 49 59
www.raoe.at
unverbindliche E-MAIL-Anfrage |
Rechtsanwalt Markenanmeldung
Österreich
Bei einer
Markenanmeldung herrscht in Österreich kein Anwaltszwang.
Nichtsdestoweniger ist es ratsam einen Rechtsanwalt beizuziehen.
Üblicherweise werden schon vor einer Markenanmeldung Investitionen
getätigt. Es werden Domains angemeldet, man beauftragt einen
Graphiker (Designer) mit der Erstellung eines Logos, allenfalls
werden Domains delegiert, usw. Dafür fallen Kosten an. All diese
Kosten sind verloren, wenn die Marke nicht angemeldet wird. Die
Beiziehung eines Rechtsanwaltes ist daher sinnvoll. Ein Rechtsanwalt
berät Sie hinsichtlich der potentiellen Schutzfähigkeit der Marke
(Unterscheidungskraft, Verwechslungsgefahr, beschreibende Zeichen,
Gattungsbezeichnung als Marke, prioritätsältere Zeichen, ...) und
errichtet Verträge im Zusammenhang mit Marken (zB
Markenlizenzvertrag).
Links
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PCT-Handbuch
Das
Handbuch dient dem Leser als praktische Arbeitshilfe rund um alle
Fragen, die im täglichen Umgang mit dem PCT entstehen und eignet
sich zur Vorbereitung und als Hilfsmittel für die europäische
Eignungsprüfung. Normgebung, Rechtsprechung und Literatur sind auf
dem Stand 31.12.2008, die Änderungen des EPÜ 2000 sind vollständig
eingearbeitet. Das Werk versteht sich als eine Handlungsanweisung,
mit der Sie komplexe Verfahrensfragen schnell und klar analysieren
können. Es löst die zahlreichen internen Verweise im PCT auf und
macht den so kaum verständlichen Text lesbar.
weitere Informationen
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Markensammlung zur Warenähnlichkeit
Das vorliegende Werk bietet erstmalig eine tabellarisch aufgebaute
Sammlung aller zwischen 1950 und 2007 ergangenen Entscheidungen des
Patentamts und des Obersten Patent- und Markensenats. Nehmen Sie die
Markensammlung rechtzeitig zur Hand – so sichern Sie sich Ihre
gewünschte Marke und vermeiden Kollisionsfälle bereits im Vorfeld!
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Lizenzverträge
Das
zweisprachige Werk (deutsch/englisch) verbindet die Vorteile eines
Vertragsmusterhandbuchs mit denen eines systematischen
Lizenzkommentars und bezieht das deutsche und das EG-Lizenzrecht in
ganzer Breite ein. In der Praxis bietet sich damit eine erhebliche
Erleichterung im internationalen Lizenzverkehr. Es besteht mehr
Sicherheit in der Formulierung zweisprachiger Vertragsmuster und in
den Erläuterungen finden sich weiterführende Hinweise und Lösungen
zu allen Lizenzproblemen des deutschen und des EG-Rechts.
weitere Informationen
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