Allgemeines zum Markenrecht
Das Markenrecht ist ein Teilgebiet des sogenannten Kennzeichenrechts, das neben
dem Markenrecht auch den Schutz von Namen und Firmenkennzeichen oder den Schutz
von Werktiteln umfasst. Der Marke als Kennzeichen kommt dabei die Funktion zu
Waren oder Leistungen zu individualisieren um sie damit von anderen Waren oder
Leistungen unterscheidbar zu machen. Zur Erlangung des Markenschutzes ist ein
förmliches Eintragungsverfahren erforderlich das in Österreich im
Markenschutzgesetz 1970 geregelt ist. Marken können danach alle Zeichen sein,
die sich graphisch darstellen lassen, insbesondere Wörter einschließlich
Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen und die Form oder Aufmachung der
Ware, soweit solche Zeichen geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines
Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Funktionen
der Marke
Die Marke hat mehrere
Funktionen. Primär dient sie natürlich der Unterscheidung. Sie gibt damit einen
Hinweis auf den berechtigten Inhaber und bietet für Abnehmer eine
Orientierungshilfe (Herkunftsfunktion).
Da der Abnehmer meist ein Vorstellung mit dem unter der Marke vertriebenen
Produkt verbindet kommt der Marke auch eine
Vertrauensfunktion zu. Im Zusammenhang damit wird auch die sogenannte
Identitätsfunktion der Marke
gesehen, die darin besteht, dass die Marke eine Informationsquelle darstellt,
die es dem Abnehmer ermöglicht, das von ihm gesuchte Produkt zu finden.
Letztendlich kommt Marken auch eine
Werbefunktion zu, die dazu dient, den Absatz zu fördern.
Schutz
durch die Marke - Markenanmeldung
Die eingetragene Marke
gewährt ihrem Inhaber gemäß § 10 Markenschutzgesetz 1970 vorbehaltlich der
Wahrung älterer Rechte das ausschließliche Recht, Dritten zu verbieten, ohne
seine Zustimmung im geschäftlichen Verkehr
1. ein mit der Marke gleiches
Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen gleich sind, für die die Marke
eingetragen ist
2. ein mit der Marke gleiches
oder ähnliches Zeichen für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu
benutzen, wenn dadurch für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht,
die die Gefahr einschließt, dass das Zeichen mit der Marke gedanklich in
Verbindung gebracht wird.
Dem Inhaber einer
eingetragenen Marke ist es weiter gestattet, Dritten zu verbieten, ohne seine
Zustimmung im geschäftlichen Verkehr ein mit der Marke gleiches oder ihr
ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die nicht denen
ähnlich sind, für die die Marke eingetragen ist, wenn diese im Inland bekannt
ist und die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die
Wertschätzung der Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt
oder beeinträchtigt. Die Bekanntheit der älteren Marke muss spätestens am Tag
der Anmeldung der jüngeren Marke, gegebenenfalls am prioritäts- oder
zeitrangbegründenden Tag, oder im Entstehungszeitpunkt des jüngeren sonstigen
Kennzeichenrechts vorgelegen sein.
Kosten
Markenanmeldung Österreich
In Österreich fallen bei
Anmeldung einer Marke gleich mehrere Kosten (Stand 26.6.07) an:
EUR 80,00 Anmeldegebühr
EUR 20,00 Klassengebühr für
drei Klassen
EUR 200,00 Schutzdauergebühr
(für 10 Jahre)
EUR 25,00
Veröffentlichungsgebühr
Sollte die Marke nicht direkt nach der Anmeldung
eingetragen werden, fallen weitere Kosten an (Beschwerdegebühr, Gebühr für
mündliche Verhandlung, ...). Gleiches gilt für den Fall, dass Sie die
Ausdehnung des in Österreich erwirkten Markenschutzes auf andere
Länder (zB Deutschland, Schweiz, Italien; denken Sie an das deutschprachige
Südtirol) begehren.
Weitere Rechtsgebiete
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Rechtsanwalt Markenrecht
Dr.
Johannes Öhlböck LL.M. berät
und vertritt in allen Fragen des Markenrechts und
ist Ihnen bei der Markenanmeldung und Vertragsgestaltung
behilflich.
Dr. Johannes Öhlböck LL.M.
01 / 505 49 59
www.raoe.at
unverbindliche E-MAIL-Anfrage |
Rechtsanwalt Markenanmeldung
Österreich
Bei einer
Markenanmeldung herrscht in Österreich kein Anwaltszwang.
Nichtsdestoweniger ist es ratsam einen Rechtsanwalt beizuziehen.
Üblicherweise werden schon vor einer Markenanmeldung Investitionen
getätigt. Es werden Domains angemeldet, man beauftragt einen
Graphiker (Designer) mit der Erstellung eines Logos, allenfalls
werden Domains delegiert, usw. Dafür fallen Kosten an. All diese
Kosten sind verloren, wenn die Marke nicht angemeldet wird. Die
Beiziehung eines Rechtsanwaltes ist daher sinnvoll. Ein Rechtsanwalt
berät Sie hinsichtlich der potentiellen Schutzfähigkeit der Marke
(Unterscheidungskraft, Verwechslungsgefahr, beschreibende Zeichen,
Gattungsbezeichnung als Marke, prioritätsältere Zeichen, ...) und
errichtet Verträge im Zusammenhang mit Marken (zB
Markenlizenzvertrag).
Links
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Die US-Marke
US-Marken sind häufig auch für europäische Unternehmen eine wichtige Investition in bedeutende Kennzeichenrechte. Das US-Markensystem unterscheidet sich jedoch in vielerlei Hinsicht vom europäischen. Das vorliegende Handbuch liefert einen Überblick über das Markenrechtssystem der USA. Der Schwerpuntk wird klarerweise auf das Anmeldungsverfahren beim United States Patent and Trademark Office (USPTO) gelegt, wobei auch die spezifischen Schutzsysteme und –voraussetzungen präsentiert werden.
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Formular-Kommentar Markenrecht
Obwohl das Markenverfahren nicht streng formalistisch ist, gibt es vielfältige Verfügungsmöglichkeiten, die mit Eingaben ausgeübt werden können. Diese innovative Darstellung des gesamten deutschen, europäischen und internationalen Kennzeichenrechts ist ein gut durchdachtes Hybrid zwischen Praxishandbuch und Formularsammlung. Die Autoren liefern eine große Zahl an Muster, die die Umsetzung der täglichen Arbeitsschritte im Markenrecht erleichtern. Der Aufbau des Werks folgt dem typischen Lebenszyklus eines Kennzeichens, und beginnt bei der Markenanmeldung bzw. Kennzeichenerlangung, führt dann über die Durchsetzung der Markenrechte bis hin zur Verwertung der Marke.
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Markenrecht
Das Buch zum Markenrecht versteht sich als Einstiegsliteratur in das deutsche Markenrecht. Es wird darin das MarkenG Schritt für Schritt - oder besser: Bestimmung für Bestimmung - vorgestellt. Der Autor legt dabei großen Wert auf das Verständnis der Materie und schmückt seine Ausführungen mit einer Fülle von Beispielen. Entscheidungen aus der Judikatur werden ebenso zahlreich aufgelistet, wie weiterführende Literaturhinweise. Gerade als Erstliteratur zum Markenrecht ist das Werk zu empfehlen.
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Markenschutzgesetz
Von einem der wohl profiliertesten Autoren zum Immaterialgüterrecht kommt diese kommentierte Gesetzesausgabe des Markenschutzgesetzes. Eingearbeitet ist die Novelle 2009, mit dem das Widerspruchsverfahren auch für nationale Marken eingeführt wurde. In seiner 2. Auflage enthält das Werk neben dem MSchG auch alle weiteren für den Markenschutz relevanten Rechtsquellen, wie etwa die GMVO oder die MarkenRL.
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Markenschutzgesetz – Kommentar
Die zweite Auflage dieser umfangreichen Kommentierung des
Markenrechts ist auf dem aktuellsten Stand und behandelt auch das
mit 01.07.2010 in Geltung getretene Markenwiderspruchsverfahren vor
dem Österreichischen Patentamt. Ebenso wird die österreichische und
europäische Judikatur auf neustem Stand dargestellt. Ein
Literaturverzeichnis zu jeder Gesetzesstelle erleichtert die
weiterführende Recherche. Neben der umfassenden Kommentierung des
Markenschutzgesetzes widmet das Werk sich auch im Detail anderen
thematisch angrenzenden Bestimmungen des Kennzeichenrechts und
erläutert im Überblick die Bestimmungen der GMV und weiterer
EU-Richtlinien. Im Anhang sind die Nizzaer Klassifikation, die
Wiener Klassifikation und das TRIPS-Abkommen abgedruckt.
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Gemeinschaftsmarkenverordnung
Kommentar
Gemeinschaftsmarken kommt im Wirtschaftsleben innerhalb der EU ein
hoher Stellenwert zu. Mit dem nunmehr in der 3. Auflage vorliegenden
Werk geben die Autoren eine breit gefächerte, detailreiche Übersicht
über das Recht der Gemeinschaftsmarken, untermauert mit zahlreichen
Beispielen aus der Rechtsprechung, die bis Jänner 2010
berücksichtigt wurde. Die Kommentierung berücksichtigt die „neue GMV“,
die durch die Verordnung 207/2009 kodifiziert wurde. Die daraus
entstehenden Verständnisschwierigkeiten in diesem Rechtsbereich
versucht der Kommentar aufzuzeigen und zu lösen. Dazu werden neben
der neuen Nummerierung auch die alten Artikelnummern parallel
geführt. Als Praxiskommentar richtet sich das Werk mit seiner
zielgerichteten, treffsicheren Kommentierung in erster Linie an
jene, die in der täglichen Rechtsanwendung rasche, profunde Lösungen
für Rechtsprobleme suchen.
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Gewerbliche Schutzrechte. Anmeldung – Strategie – Verwertung.
Wie setze
ich meine gewerblichen Schutzrechte am effizientesten ein, ohne
dabei eine Kostenlawine loszutreten? Für diese und andere Fragen zu
den gewerblichen Schutzrechten versucht das Werk einen Leitfaden zu
liefern und geht damit auf nationale und europäische Patente,
Gebrauchsmuster und Marken ein. Mehr in Form von Tipps und
Beispielen als in Form akademischer Diskussion zeigt der Autor
Chancen und Risiken auf, die er gekonnt mit Illustrationen,
Diagrammen und Textvorlagen zu unterstreichen weiß. Vor allem diese
Praxisnähe und der unkomplizierte Zugang zu wirtschaftlich
bedeutenden Themen machen das Buch in seiner nunmehr 6. Auflage für
die Praxis besonders wertvoll.
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