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Informationen zum Wirtschaftsrecht

Der Begriff Wirtschaftsrecht als Bezeichnung einer juristischen Disziplin fand erst nach dem Ersten Weltkrieg Eingang in die deutschsprachige rechtswissenschaftliche Terminologie. Anfänglich war die Definition dieses Begriffes relativ eng, doch bereits 1968 wurden 35 Definitionsversuche gezählt. Ihre Zahl wächst bis heute und eine eindeutige und allseits anerkannte Begriffsdefinition ist bis heute nicht gelungen (vgl Raschauer, Grundriß des österreichischen Wirtschaftsrechts).

 

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Rechtsanwalt Wirtschaftsrecht

 

Dr. Johannes Öhlböck LL.M. berät und vertritt Sie in Fragen des Wirtschaftsrechtes und ist Ihnen bei der Gestaltung von Verträgen behilflich. 

 

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Handbuch des öffentlichen Wirtschaftsrechts

Öffentliches Wirtschaftsrecht

Erweitert um aktuelle zentrale Themen: Neu in der vollständig überarbeiteten und erweiterten 2. Auflage sind bedeutsame Gebiete des öffentlichen Wirtschaftsrechts, wie z.B. das Vergabe-, Wettbewerbs- und Beihilfenrecht sowie das Außenwirtschaftsrecht. Systematisch erörtern die Autoren im Rahmen der einzelnen Darstellungen nicht nur die einschlägigen Regelungen an sich, sondern auch zentrale Rechtsfragen unter Berücksichtigung der gültigen Rechtsprechung und gängigen Lehre. Das Werk bildet vollständig das öffentliche Wirtschaftsrecht Österreichs ab und integriert zudem europarechtliche Vorgaben und Rahmenbedingungen. Es umfasst in bewährter Springer-Qualität ein Spektrum, das sich vom Gewerberecht über das Banken-, Kapitalmarkt-, Energie- und Produktrecht (z.B. Technisches Sicherheitsrecht oder Lebensmittelrecht), das Recht der öffentlichen Unternehmen bis hin zum Anlagenrecht sowie Agrarmarktrecht erstreckt.

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Grundzüge des europäischen Beihilferechts

Grundzüge des Europäischen Beihilferechts

Das Buch bietet eine topaktuelle und umfassende Darstellung der Beihilfevorschriften sowie einen Leitfaden für den Leser der Wettbewerbsregeln für staatliche Beihilfen. Der Autor legt besonderes Augenmerk auf die völlig neu überarbeiteten Richtlinien für regionale Beihilfen, die eine Gültigkeitsdauer bis 2013 haben und eine grundlegende Änderung sowohl bei der Berechnung als auch der Methode des Beihilferechts herbeiführen. Neben der umfangreichen Darstellung des materiellen Beihilferechts werden Verfahrensfragen ausführlich beleuchtet. Daneben finden die neuen horizontalen Beihilferegelungen (z.B. Forschung, Entwicklung und Innovation, Ausbildung und Beschäftigung), die Klein- und Mittelbetriebspolitik, Förderrichtlinien für KMU, die umfassenden Bestimmungen für sektorale Regelungen, staatliche Beihilfen im Verkehrssektor und staatliche Beihilfen für die Landwirtschaft eine prägnante Behandlung. Der umfangreiche Anhang bietet alle relevanten Rechtstexte auf einen Blick.

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