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Baurecht Österreich | Übersicht

Allgemeines - Definition

Der Begriff Baurecht bezeichnet zweierlei: einerseits die Gesamtheit aller Rechtsnormen (Gesetz, Verordnungen, Richtlinien, …), die das Bauen betreffen und andererseits das dingliche, veräußerliche, vererbliche und zeitlich beschränkte Recht, ein Bauwerk zu erstellen oder zu haben. Diese Seite beschäftigt sich mit der ersten Variante, also der Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Bauen betreffen.  Den „Kern“ des Baurechtes bilden jene Regelungen, die die Sicherheit und fehlerfreie Beschaffenheit von Bauwerken in technischer, sanitärer und hygienischer Hinsicht gewährleisten sollen (vgl dazu und zu den weiteren Ausführungen Walter/Mayer, Grundriss des besonderen Verwaltungsrechtes). Die neuere Entwicklung des Baurechtes ist durch die Erfordernisse der Raumordnung und den Schutz von einem historisch gewachsenen Ortsbild sowie dem Schutz von Altstadtbereichen geprägt.

 

Verfassungsrechtliche Grundlagen - Verfahren

Das Baurecht fällt nach Artikel 15 Abs 1 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) in den selbständigen Wirkungsbereich der Länder. Die Vollziehung des Baurechts fällt überwiegend in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden („örtliche Baupolizei“) und damit in die Zuständigkeit des Bürgermeisters. Grundsätzlich gilt, dass die Verletzung baurechtlicher Vorschriften verwaltungsbehördlich strafbar ist. Anwendbare Verfahrensvorschrift ist das AVG (mit Modfikationen) und das VStG.

 

Anwendungsbereich
Die jeweils von einander unterschiedlichen Bauordnungen der Länder sind hinsichtlich ihres Anwendungsbereiches sehr weit gefasst bestimmen meist, dass sie für das „Bauwesen“ (zB Burgenland, Oberösterreich, Niederösterreich) gelten. Von diesen weit gefassten Normen werden verschiedentlich ausdrücklich Ausnahmen normiert. Die Bauordnungen der Länder finden insbesondere auf die Errichtung, Änderung, Erhaltung und die Beseitigung (Abbruch) von „Bauwerken“ Anwendung.

 

Regelungsinhalt von Bauordnungen der Länder

Die Bauordnungen der Länder regeln zB Fragen rund um das Bauland, Anliegerleistungen, die Bauführung oder die Baupolizei. Die Regelungen um das „Bauland“ betreffen die Frage, wo gebaut werden darf und erfolgt durch verschiedene, hierachisch gegliederte Rechtsakte (Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan, …). Darin werden Regelungen über Bebauungsweise, Bauhöhe (Bauklasse), Bebauungsdichte, Straßenfluchtlinien, Baufluchtlinien oder die äußere Gestaltung der Baulichkeiten getroffen. Unter dem Überbegriff „Anliegerleistung“ kann man jene Regelungen zusammenfassen, nach denen die Eigentümer von im Bauland gelegenen Grundstücken zB für die Errichtung öffentlicher Verkehrsflächen (für zB Gehsteig, Straßenbeleuchtung, Fahrbahnherstellung, …) gewisse Leistungen zu erbringen haben (Stichwort Grundabtretung, Aufschließungsbeitrag, Interessentenbeitrag). Inhaltlich unterscheiden sich die einzelnen Bauordnungen in diesem Punkt sehr stark voneinander. Unter dem Überbegriff „Bauführung“ werden Vorgaben zur Art des Bauvorhabens (bewilligungspflichtiges, anzeigepflichtiges, freies Bauvorhaben, Stichwort Baubewilligung, Schlusskollaudierung …) getroffen. Zudem finden sich darin Regeln über technische Bauvorschriften oder die Überwachung der Bauführung (Bauaufsicht). Die Baupolizei betrifft Fragen der Überwachung des Bauzustandes, die Erhaltungspflicht (zB Instandsetzungsauftrag), die Räumung von Gebäuden oder den Abbruch von Gebäuden (Bauwerk).

 

Weitere Rechtsgebiete

Links

aktuelle Bücher Baurecht

 

Die Haftung des Architekten

Die Haftung des Architekten ist angesichts der Vielfalt der Aufgaben, die ihm heutzutage abverlangt werden, eines der zentralen, wenn nicht das zentrale Thema in seinem Berufsalltag. In diesem Werk werden die unterschiedlichen Leistungspflichten des Architekten und die daraus resultierenden Haftungstatbestände deshalb umfassend, systematisch und praxisnah dargestellt sowie Lösungsansätze insbesondere bei Grenzfällen herausgearbeitet.

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Der Nachbar im Baurecht

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Der nunmehr in 6. Auflage vorliegende „Nachbar im Baurecht“ bietet eine aktuelle und an den Bedürfnissen der Praxis orientierte Zusammenschau. Die baurechtlichen Bestimmungen und die Rechte des Nachbarn im baubehördlichen Verfahren stehen gleichermaßen im Vordergrund. Das Werk bietet nicht nur rechtssuchenden Parteien des Verwaltungsverfahrens und den zu ihrer Vertretung berufenen Beratern, sondern auch den in der Verwaltung als Vertreter der Behörden auftretenden Personen einen profunden und an den in der täglichen Praxis ausgerichteten Arbeitsbehelf.

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Bauträgervertragsgesetz

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Das BTVG wurde nach 10 Jahren umfassend novelliert. Dabei wurde in ausführlichen Beratungen mit Experten aller beteiligten Berufsgruppen und Interessensvertretungen versucht, die bekannt gewordenen Schutzlücken des Gesetzes zu schließen. Das Werk unterstützt Bauträger, Vertragserrichter und Rechts-berater in Zweifelsfragen bei der Vertragsgestaltung und der praktischen Anwendung.

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Bauträgervertragsgesetz

Die umfangreiche Novelle des Bauträgervertragsgesetzes – in Kraft mit 1. 7. 2008 – hat mit dem vorliegenden Werk seinen Niederschlag in der Literatur gefunden. Klare Anmerkungen zu den einzelnen Paragrafen,  Erläuterungen zur Regierungsvorlage und das  WEG 2002 im Anhang bieten Hilfestellung für den Praktiker.

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Der Bauprozess

Die erfahrenen Baurechtler Prof. Werner und Dr. Pastor erläutern „von Praktikern für Praktiker“ übersichtlich und präzise das gesamte materielle und prozessuale private Baurecht. Sie orientieren sich dabei an den möglichen bauvertraglichen Ansprüchen, Klagearten und den typischen Fragestellungen bei einem Bauvorhaben. Die aktuelle Rechtsprechung ist umfassend eingearbeitet und die einschlägigen Gesetzesänderungen wie die VOB 2006 sind ebenfalls berücksichtigt.

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Der österreichische Bauprozess


Der österreichisches Bauprozess

Bauprojekte sind in aller Regel mit einer Vielzahl juristischer Diskussionen verbunden. Einige dieser Rechtsfragen sind fast ausschließlich bei Bauverträgen relevant, etwa Fragen des Baugrundrisikos, der Mehrkosten durch Leistungsänderungen oder der Übernahme des Bauwerkes. Auch allenfalls nachfolgende Bauprozesse sind durch diese Rechtsfragen sowie komplexe Sachverhalte, verbunden mit technischen Fragen, gekennzeichnet. Fragen der Dokumentation sowie der Beweissicherung, aber auch des Umganges mit Gutachten, spielen eine ebenso große Rolle wie die Frage, ob ein Schiedsverfahren eine sinnvolle Alternative darstellt.

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Informationen zu:  Zvilprozessrecht und Zivilverfahrensrecht in Österreich im Überblick