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Baurecht Österreich | Übersicht

Allgemeines - Definition

Der Begriff Baurecht bezeichnet zweierlei: einerseits die Gesamtheit aller Rechtsnormen (Gesetz, Verordnungen, Richtlinien, …), die das Bauen betreffen und andererseits das dingliche, veräußerliche, vererbliche und zeitlich beschränkte Recht, ein Bauwerk zu erstellen oder zu haben. Diese Seite beschäftigt sich mit der ersten Variante, also der Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Bauen betreffen.  Den „Kern“ des Baurechtes bilden jene Regelungen, die die Sicherheit und fehlerfreie Beschaffenheit von Bauwerken in technischer, sanitärer und hygienischer Hinsicht gewährleisten sollen (vgl dazu und zu den weiteren Ausführungen Walter/Mayer, Grundriss des besonderen Verwaltungsrechtes). Die neuere Entwicklung des Baurechtes ist durch die Erfordernisse der Raumordnung und den Schutz von einem historisch gewachsenen Ortsbild sowie dem Schutz von Altstadtbereichen geprägt.

 

Verfassungsrechtliche Grundlagen - Verfahren

Das Baurecht fällt nach Artikel 15 Abs 1 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) in den selbständigen Wirkungsbereich der Länder. Die Vollziehung des Baurechts fällt überwiegend in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden („örtliche Baupolizei“) und damit in die Zuständigkeit des Bürgermeisters. Grundsätzlich gilt, dass die Verletzung baurechtlicher Vorschriften verwaltungsbehördlich strafbar ist. Anwendbare Verfahrensvorschrift ist das AVG (mit Modfikationen) und das VStG.

 

Anwendungsbereich
Die jeweils von einander unterschiedlichen Bauordnungen der Länder sind hinsichtlich ihres Anwendungsbereiches sehr weit gefasst bestimmen meist, dass sie für das „Bauwesen“ (zB Burgenland, Oberösterreich, Niederösterreich) gelten. Von diesen weit gefassten Normen werden verschiedentlich ausdrücklich Ausnahmen normiert. Die Bauordnungen der Länder finden insbesondere auf die Errichtung, Änderung, Erhaltung und die Beseitigung (Abbruch) von „Bauwerken“ Anwendung.

 

Regelungsinhalt von Bauordnungen der Länder

Die Bauordnungen der Länder regeln zB Fragen rund um das Bauland, Anliegerleistungen, die Bauführung oder die Baupolizei. Die Regelungen um das „Bauland“ betreffen die Frage, wo gebaut werden darf und erfolgt durch verschiedene, hierachisch gegliederte Rechtsakte (Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan, …). Darin werden Regelungen über Bebauungsweise, Bauhöhe (Bauklasse), Bebauungsdichte, Straßenfluchtlinien, Baufluchtlinien oder die äußere Gestaltung der Baulichkeiten getroffen. Unter dem Überbegriff „Anliegerleistung“ kann man jene Regelungen zusammenfassen, nach denen die Eigentümer von im Bauland gelegenen Grundstücken zB für die Errichtung öffentlicher Verkehrsflächen (für zB Gehsteig, Straßenbeleuchtung, Fahrbahnherstellung, …) gewisse Leistungen zu erbringen haben (Stichwort Grundabtretung, Aufschließungsbeitrag, Interessentenbeitrag). Inhaltlich unterscheiden sich die einzelnen Bauordnungen in diesem Punkt sehr stark voneinander. Unter dem Überbegriff „Bauführung“ werden Vorgaben zur Art des Bauvorhabens (bewilligungspflichtiges, anzeigepflichtiges, freies Bauvorhaben, Stichwort Baubewilligung, Schlusskollaudierung …) getroffen. Zudem finden sich darin Regeln über technische Bauvorschriften oder die Überwachung der Bauführung (Bauaufsicht). Die Baupolizei betrifft Fragen der Überwachung des Bauzustandes, die Erhaltungspflicht (zB Instandsetzungsauftrag), die Räumung von Gebäuden oder den Abbruch von Gebäuden (Bauwerk).

 

Weitere Rechtsgebiete

Links

aktuelle Bücher Baurecht

 
ÖNORM B 2110
Die im Verlag Österreich GmbH erschienene Publikation behandelt die bei Bauverträgen angewandte ÖNORM B 2110. Das Buch beschäftigt sich mit den Bedingungen des Zivil- und Vergaberechts sowie hält es für den Leser zahlreiche praktische Tipps. Der vorliegende Kommentar der ÖNORM B 2110 dient als ideales Nachschlagewerk. Das Werk ist nicht nur ausschließlich für Juristen sowie Experten, sondern auch für Praktiker geeignet. Das kommentierte Nachschlagewerk ist äußerst übersichtlich gehalten und enthält Verweise auf Höchstgerichtsurteile und weiterführende Literatur.
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NÖ Baurecht

Bauträger und Projektentwickler

Die Entwicklung, Sanierung und Verwertung von Immobilien stellt seit je her einen wichtigen Wirtschaftszweig dar. Das Handbuch für Bauträger vermittelt die Grundlagen, um in dieser Branche erfolgreich tätig sein zu können. Es enthält Vertragsmuster und erleutert die Inhalte anhand zahlreicher Beispiele. Dabei spannt es einen Bogen von rechtlichen Aspekten über die Kalkulation bis hin zu den einschlägigen ÖNORMEN.

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Dachgeschoßausbau in Wien

Dachgeschoßausbau in Wien

Der Dachgeschoßausbau ist gerade im städtischen Bereich eine gute Möglichkeit der Wohnraumschaffung und wird zunehmend gerne durchgeführt. Über die technischen, planerischen und rechtlichen Schritte rund um dieses Thema informiert dieses neu erscheinene Handbuch. Die Autoren kommen aus dem technischen, rechtlichen und planerischen Bereich und gewährleisten damit eine fächerübergreifende Behandlung der Thematik, die auch auf das baubehördliche Bewilligungsverfahren eingeht.

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NÖ Baurecht

NÖ Baurecht

Die Textausgabe zum NÖ Baurecht beinhaltet die wichtigsten niederösterreichischen Gesetze, die sich dem Baurecht und der Raumordnung widmen. Neben der Bauordnung selbst sind das Raumordnungsgesetz, das Kleingartengesetz, die Aufzugsordnung sowie die wichtigsten ergänzenden Verordnungen enthalten. Nicht enthalten sind hingegen die Durchführungsverordnungen zur Bauordnung, wodurch das Buch sich in erster Linie für Praktiker wie Sachverständige und Planer eignet.

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NÖ Bauordnung

NÖ Bauordnung

Bauordnungen fallen in die Länderkompetenz, sodass jedes Bundesland seine eigene Bauordnung hat. Dazu passend bestehen auch in jedem Bundesland Raumordnungsgesetze. Diese Rechtsmaterie des Verwaltungsrechts ist häufig Gegenstand von Streitigkeiten, aber auch Novellen. Kein Wunder also, dass die NÖ BauO von Manz schon in der zweiten Auflage vorliegt. Das Buch enthält eine gut recherchierte Kommentierung der niederösterreichischen Bauordnung und des niederösterreichischen Raumordnungsrechts. Auch andere Nebengesetze kommen nicht zu kurz.

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Kurzkommentar BauO Wien
Die 4. Auflage des Kurzkommentars zur Wiener Bauordnung bringt das Wiener Baurecht mit der Einarbeitung der Bauordnungsnovelle 2009, der Baustrafennovelle 2008 und der Techniknovelle 2007 auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung. Neben zahlreichen Entscheidungen der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts, des Obersten Gerichtshofes und auch des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte finden sich in der Kommentierung wieder. Schließlich kommentiert der Autor auch die wichtigsten Nebengesetze des Wiener Baurechts.
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Informationen zu:  Zvilprozessrecht und Zivilverfahrensrecht in Österreich im Überblick