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Allgemeines - Definition
Der Begriff
Baurecht bezeichnet zweierlei: einerseits die Gesamtheit aller
Rechtsnormen (Gesetz, Verordnungen, Richtlinien, …), die das
Bauen betreffen und andererseits das dingliche, veräußerliche,
vererbliche und zeitlich beschränkte Recht, ein Bauwerk zu
erstellen oder zu haben. Diese Seite beschäftigt sich mit der
ersten Variante, also der Gesamtheit der Rechtsnormen, die das
Bauen betreffen. Den „Kern“ des Baurechtes bilden jene
Regelungen, die die Sicherheit und fehlerfreie Beschaffenheit
von Bauwerken in technischer, sanitärer und hygienischer
Hinsicht gewährleisten sollen (vgl dazu und zu den weiteren
Ausführungen Walter/Mayer, Grundriss des besonderen
Verwaltungsrechtes). Die neuere Entwicklung des Baurechtes ist
durch die Erfordernisse der Raumordnung und den Schutz von einem
historisch gewachsenen Ortsbild sowie dem Schutz von
Altstadtbereichen geprägt.
Verfassungsrechtliche Grundlagen - Verfahren
Das Baurecht
fällt nach Artikel 15 Abs 1 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) in
den selbständigen Wirkungsbereich der Länder. Die Vollziehung
des Baurechts fällt überwiegend in den eigenen Wirkungsbereich
der Gemeinden („örtliche Baupolizei“) und damit in die
Zuständigkeit des Bürgermeisters. Grundsätzlich gilt, dass die
Verletzung baurechtlicher Vorschriften verwaltungsbehördlich
strafbar ist. Anwendbare Verfahrensvorschrift ist das AVG (mit
Modfikationen) und das VStG.
Anwendungsbereich
Die jeweils von einander unterschiedlichen Bauordnungen der
Länder sind hinsichtlich ihres Anwendungsbereiches sehr weit
gefasst bestimmen meist, dass sie für das „Bauwesen“ (zB
Burgenland, Oberösterreich, Niederösterreich) gelten. Von diesen
weit gefassten Normen werden verschiedentlich ausdrücklich
Ausnahmen normiert. Die Bauordnungen der Länder finden
insbesondere auf die Errichtung, Änderung, Erhaltung und die
Beseitigung (Abbruch) von „Bauwerken“ Anwendung.
Regelungsinhalt von Bauordnungen der Länder
Die
Bauordnungen der Länder regeln zB Fragen rund um das Bauland,
Anliegerleistungen, die Bauführung oder die Baupolizei. Die
Regelungen um das „Bauland“ betreffen die Frage, wo gebaut
werden darf und erfolgt durch verschiedene, hierachisch
gegliederte Rechtsakte (Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan, …).
Darin werden Regelungen über Bebauungsweise, Bauhöhe
(Bauklasse), Bebauungsdichte, Straßenfluchtlinien,
Baufluchtlinien oder die äußere Gestaltung der Baulichkeiten
getroffen. Unter dem Überbegriff „Anliegerleistung“ kann man
jene Regelungen zusammenfassen, nach denen die Eigentümer von im
Bauland gelegenen Grundstücken zB für die Errichtung
öffentlicher Verkehrsflächen (für zB Gehsteig,
Straßenbeleuchtung, Fahrbahnherstellung, …) gewisse Leistungen
zu erbringen haben (Stichwort Grundabtretung,
Aufschließungsbeitrag, Interessentenbeitrag). Inhaltlich
unterscheiden sich die einzelnen Bauordnungen in diesem Punkt
sehr stark voneinander. Unter dem Überbegriff „Bauführung“
werden Vorgaben zur Art des Bauvorhabens
(bewilligungspflichtiges, anzeigepflichtiges, freies
Bauvorhaben, Stichwort Baubewilligung, Schlusskollaudierung …)
getroffen. Zudem finden sich darin Regeln über technische
Bauvorschriften oder die Überwachung der Bauführung
(Bauaufsicht). Die Baupolizei betrifft Fragen der Überwachung
des Bauzustandes, die Erhaltungspflicht (zB
Instandsetzungsauftrag), die Räumung von Gebäuden oder den
Abbruch von Gebäuden (Bauwerk).
Weitere Rechtsgebiete
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Links
aktuelle
Bücher Baurecht
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ÖNORM B 2110
Die im Verlag Österreich GmbH erschienene Publikation behandelt die bei Bauverträgen angewandte ÖNORM B 2110. Das Buch beschäftigt sich mit den Bedingungen des Zivil- und Vergaberechts sowie hält es für den Leser zahlreiche praktische Tipps. Der vorliegende Kommentar der ÖNORM B 2110 dient als ideales Nachschlagewerk. Das Werk ist nicht nur ausschließlich für Juristen sowie Experten, sondern auch für Praktiker geeignet. Das kommentierte Nachschlagewerk ist äußerst übersichtlich gehalten und enthält Verweise auf Höchstgerichtsurteile und weiterführende Literatur.
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Bauträger und Projektentwickler
Die Entwicklung, Sanierung und Verwertung von Immobilien stellt seit je her einen wichtigen Wirtschaftszweig dar. Das Handbuch für Bauträger vermittelt die Grundlagen, um in dieser Branche erfolgreich tätig sein zu können. Es enthält Vertragsmuster und erleutert die Inhalte anhand zahlreicher Beispiele. Dabei spannt es einen Bogen von rechtlichen Aspekten über die Kalkulation bis hin zu den einschlägigen ÖNORMEN.
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Dachgeschoßausbau in Wien
Der Dachgeschoßausbau ist gerade im städtischen Bereich eine gute Möglichkeit der Wohnraumschaffung und wird zunehmend gerne durchgeführt. Über die technischen, planerischen und rechtlichen Schritte rund um dieses Thema informiert dieses neu erscheinene Handbuch. Die Autoren kommen aus dem technischen, rechtlichen und planerischen Bereich und gewährleisten damit eine fächerübergreifende Behandlung der Thematik, die auch auf das baubehördliche Bewilligungsverfahren eingeht.
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NÖ Baurecht
Die Textausgabe zum NÖ Baurecht beinhaltet die wichtigsten niederösterreichischen Gesetze, die sich dem Baurecht und der Raumordnung widmen. Neben der Bauordnung selbst sind das Raumordnungsgesetz, das Kleingartengesetz, die Aufzugsordnung sowie die wichtigsten ergänzenden Verordnungen enthalten. Nicht enthalten sind hingegen die Durchführungsverordnungen zur Bauordnung, wodurch das Buch sich in erster Linie für Praktiker wie Sachverständige und Planer eignet.
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NÖ Bauordnung
Bauordnungen fallen in die Länderkompetenz, sodass jedes Bundesland seine eigene Bauordnung hat. Dazu passend bestehen auch in jedem Bundesland Raumordnungsgesetze. Diese Rechtsmaterie des Verwaltungsrechts ist häufig Gegenstand von Streitigkeiten, aber auch Novellen. Kein Wunder also, dass die NÖ BauO von Manz schon in der zweiten Auflage vorliegt. Das Buch enthält eine gut recherchierte Kommentierung der niederösterreichischen Bauordnung und des niederösterreichischen Raumordnungsrechts. Auch andere Nebengesetze kommen nicht zu kurz.
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Kurzkommentar BauO Wien
Die 4. Auflage des Kurzkommentars zur Wiener Bauordnung
bringt das Wiener Baurecht mit der Einarbeitung der
Bauordnungsnovelle 2009, der Baustrafennovelle 2008 und der
Techniknovelle 2007 auf den aktuellen Stand der
Gesetzgebung. Neben zahlreichen Entscheidungen der
Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts, des Obersten
Gerichtshofes und auch des Europäischen Gerichtshofes für
Menschenrechte finden sich in der Kommentierung wieder.
Schließlich kommentiert der Autor auch die wichtigsten
Nebengesetze des Wiener Baurechts.
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