Der Kunde als Schuldner und
Prozeßgegner
Die Insolvenzzahlen steigen, die
Zahlungsmoral verschlechtert sich. Das Risiko trägt in der Regel der
Gläubiger. Als Gläubiger können Sie Ihr Risiko minimieren indem Sie
Ihre Ansprüche rechtzeitig absichern. Natürlich ist Ihr Kunde
pirmär König. Vergessen Sie aber nicht, dass Ihr Kunde zum Schuldner
und Prozeßgegner werden kann. Deshalb gilt es schon bei
Vertragsabschluß, diese beiden Perspektiven zu beachten. Eine gut
durchdachte Vertragsgestaltung ist die erste wichtige Absicherung
gegen Forderungsausfälle. Gerät der Schuldner in Verzug ist die
rasche Durchsetzung und Betreibung Ihrer Forderung geboten.
Mahnwesen und Inkassowesen -
außergerichtlich
Das Mahn- und Inkassowesen kann im
Prinzip von Ihnen selbst oder in Ihrem Unternehmen erledigt werden.
Schon die zweite und dritte Mahnung ist aus rechtlichen Gründen in
der Regel nicht mehr notwendig und kostet nur Zeit und Geld.
Rechtsanwalt Inkasso - Klage bei Gericht
Sollten Sie selbst einen Zahlungsbefehl, den jeder ausfüllen und bei
Gericht einreichen kann, beantragen wollen, so sollte Sie folgendes
Bedenken:
Mahnverfahren können Sie zwar selbst ohne Rechtsanwalt einleiten, in
dem Sie sich das Mahnformular besorgen und ausfüllen. Allerdings
sind hierbei eine Reihe von Punkten zu beachten, deren
Nichtbeachtung zu einem gerichtlichen Verbesserungsauftrag führt.
Häufig haben Sie vom Schuldner keine korrekte Firmenbezeichnung,
weshalb Sie Firmendaten oder Gewerbedaten bei den zuständigen
Gerichten und Behörden einholen müssen. Sie müssen sich die Adressen
der Ämter erfragen und in der Regel Gebühren bezahlen. Dies
verzögert die Erlassung des Zahlungsbefehls. Wenn Sie erst einmal
einen Zahlungsbefehl erwirkt haben und der Gegner legt Einspruch
ein, wird das ordentliche Verfahren eingeleitet. Spätestens jetzt
müssen oder sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen.
Haben Sie erfolgreich nach dem Verfahren ein rechtskräftiges und
vollstreckbares Urteil erhalten, weil Ihr Gegner zum Beispiel keinen
Einspruch erhoben hat, müssen Sie einen Gerichtsvollzieher mit der
Vollstreckung beauftragen, wenn der Schuldner nicht freiwillig
zahlt. Schuldner sind aber findig! Stimmt die Adresse nicht mehr,
weil er verzogen ist, so heißt es nun, die neue Adresse ausfindig zu
machen. Die meisten tun sich hierbei aber schwer, da sie nicht
wissen, wo sie ansetzen müssen. Meldeanfrage, Einschalten einer
Detektei, Recherche bei Ämter und Behörden und vieles mehr muss man
kennen und ausnutzen können, möchte man erfolgreich vollstrecken.
Was machen Sie aber, wenn der Schuldner zahlungswillig ist, aber nur
ratenweise zahlen kann? Hier empfiehlt es sich eine sorgfältig
durchdachte Ratenvereinbarung abzuschließen.
Links
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Rechtsanwalt Inkasso
Dr.
Johannes Öhlböck LL.M. berät und vertritt Sie in
allen Fragen um die gerichtliche und außergerichtliche
Betreibung von Forderungen und ist Ihnen bei der
Gestaltung von Verträgen und Allgemeinen
Geschäftsbedingungen behilflich.
01 / 505 49 59
www.raoe.at
(weitere Informationen)
unverbindliche E-MAIL-Anfrage
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Bücher Insolvenzrecht
und Exekutionsrecht
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Ratgeber zur Lohnpfändung
Der vorliegende Ratgeber behandelt das komplexe Institut der Lohnpfändung aus der Sicht des Dienstgebers in der mittlerweile zweiten Auflage. Die Erläuterungen erfolgen unter Bezugnahme des Gesetzes sowie der Rechtsprechung. Das Thema wurde vor allem praxisorientiert und leicht verständlich aufbereitet, mit Hilfe von Beispielen, Übersichten und Checklisten. Positiv hervorzuheben sind Weiters die zahlreichen Mustertexte und Formulierungsvorschläge.
weitere Information |
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Kosten im Exekutions- und
Insolvenzverfahren
Veranlasst durch zahlreiche Kostenentscheidungen in der
Judikatur in den letzten Jahren liefern die beiden Autoren,
beide Rechtspfleger bei österreichischen Gerichten, nun einen
kurzen, auf den Punkt gebrachten Leitfaden zum Kostenrecht.
Daneben werden Rechtsmeinungen und Rechtsmittelentscheidungen
widergegeben, um ein profundes Verständnis für das Kostenrecht
im Exekutions- und Insolvenzverfahren zu schaffen. Es finden
sich detaillierte Erläuterungen über Bemessungsgrundlagen und
Tarifposten nach RATG und GGG sowie zur Verzeichnung von Kosten
im Allgemeinen. Das Buch befindet sich auf dem Stand von Juli
2009 und enthält bereits die damals beschlossene
Gebührenerhöhung.
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Handbuch Forderungsexkution
Zahlreiche Novellen des
Exekutionsrechts in den letzten Jahren haben auch Änderungen in
den Rechtsvorschriften betreffend die Forderungsexekution
herbeigeführt. Dieses Werk erklärt viele dadurch aufgeworfene
Fragen und Probleme bei der Abwicklung von
Forderungsexekutionen. Das „Handbuch Forderungsexekution“
beinhaltet eine systematische Darstellung der
Forderungsexekution und soll sowohl Laien als auch erfahrenen
Praktikern den theoretischen Verfahrensablauf und die in der
Exekutionsordnung enthaltenen Bestimmungen näher bringen, aber
auch Hilfe bei der Antragsstellung bieten. Sämtliche die
Forderungsexekution betreffenden Rechtsvorschriften finden sich
ebenso im Anhang zu diesem Werk wie aktuelle Judikatur und die
Existenzminimumtabellen 2009 (gültig seit 1.11.2008). Zahlreiche
Fall- und Rechenbeispiele sowie Muster runden dieses Werk ab.
weitere Informationen
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