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Im Web finden sich zahlreiche Informationen zur Recht der Forderungsbetreibung. Rechtsfreund.at weist ihnen den Weg zu diesen Angeboten. Sollte ein Link fehlen, ersucht Rechtsfreund.at um Bekanntgabe.

Rechtsanwalt | Inkasso | Exekutionsrecht | Forderungsbetreibung | Exekution

Der Kunde als Schuldner und Prozeßgegner

Die Insolvenzzahlen steigen, die Zahlungsmoral verschlechtert sich. Das Risiko trägt in der Regel der Gläubiger. Als Gläubiger können Sie Ihr Risiko minimieren indem Sie Ihre Ansprüche rechtzeitig absichern.  Natürlich ist Ihr Kunde pirmär König. Vergessen Sie aber nicht, dass Ihr Kunde zum Schuldner und Prozeßgegner werden kann. Deshalb gilt es  schon bei Vertragsabschluß, diese beiden Perspektiven zu beachten. Eine gut durchdachte Vertragsgestaltung ist die erste wichtige Absicherung gegen Forderungsausfälle. Gerät der Schuldner in Verzug ist die rasche Durchsetzung und Betreibung Ihrer Forderung geboten.

 

Mahnwesen und Inkassowesen - außergerichtlich

Das Mahn- und Inkassowesen kann im Prinzip von Ihnen selbst oder in Ihrem Unternehmen erledigt werden. Schon die zweite und dritte Mahnung ist aus rechtlichen Gründen in der Regel nicht mehr notwendig und kostet nur Zeit und Geld.
 

Rechtsanwalt Inkasso - Klage bei Gericht

Sollten Sie selbst einen Zahlungsbefehl, den jeder ausfüllen und bei Gericht einreichen kann, beantragen wollen, so sollte Sie folgendes Bedenken:

Mahnverfahren können Sie zwar selbst ohne Rechtsanwalt einleiten, in dem Sie sich das Mahnformular besorgen und ausfüllen. Allerdings sind hierbei eine Reihe von Punkten zu beachten, deren Nichtbeachtung zu einem gerichtlichen Verbesserungsauftrag führt.

Häufig haben Sie vom Schuldner keine korrekte Firmenbezeichnung, weshalb Sie Firmendaten oder Gewerbedaten bei den zuständigen Gerichten und Behörden einholen müssen. Sie müssen sich die Adressen der Ämter erfragen und in der Regel Gebühren bezahlen. Dies verzögert die Erlassung des Zahlungsbefehls. Wenn Sie erst einmal einen Zahlungsbefehl erwirkt haben und der Gegner legt Einspruch ein, wird das ordentliche Verfahren eingeleitet. Spätestens jetzt müssen oder sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen.

Haben Sie erfolgreich nach dem Verfahren ein rechtskräftiges und vollstreckbares Urteil erhalten, weil Ihr Gegner zum Beispiel keinen Einspruch erhoben hat, müssen Sie einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beauftragen, wenn der Schuldner nicht freiwillig zahlt. Schuldner sind aber findig! Stimmt die Adresse nicht mehr, weil er verzogen ist, so heißt es nun, die neue Adresse ausfindig zu machen. Die meisten tun sich hierbei aber schwer, da sie nicht wissen, wo sie ansetzen müssen. Meldeanfrage, Einschalten einer Detektei, Recherche bei Ämter und Behörden und vieles mehr muss man kennen und ausnutzen können, möchte man erfolgreich vollstrecken. Was machen Sie aber, wenn der Schuldner zahlungswillig ist, aber nur ratenweise zahlen kann? Hier empfiehlt es sich eine sorgfältig durchdachte Ratenvereinbarung abzuschließen.

 

Links

Rechtsanwalt Öhlböck berät Sie in allen Fragen zum Vertragshändlerrecht (insb Ausgleichsanspruch und KFZ-GVO).

Rechtsanwalt Inkasso

Dr. Johannes Öhlböck LL.M. berät und vertritt Sie in allen Fragen um die gerichtliche und außergerichtliche Betreibung von Forderungen und ist Ihnen bei der Gestaltung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen behilflich. 

 

01 / 505 49 59
www.raoe.at

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Bücher Insolvenzrecht und Exekutionsrecht

Handbuch Forderungsexekution

Handbuch Forderungsexkution

Zahlreiche Novellen des Exekutionsrechts in den letzten Jahren haben auch Änderungen in den Rechtsvorschriften betreffend die Forderungsexekution herbeigeführt. Dieses Werk erklärt viele dadurch aufgeworfene Fragen und Probleme bei der Abwicklung von Forderungsexekutionen. Das „Handbuch Forderungsexekution“ beinhaltet eine systematische Darstellung der Forderungsexekution und soll sowohl Laien als auch erfahrenen Praktikern den theoretischen Verfahrensablauf und die in der Exekutionsordnung enthaltenen Bestimmungen näher bringen, aber auch Hilfe bei der Antragsstellung bieten. Sämtliche die Forderungsexekution betreffenden Rechtsvorschriften finden sich ebenso im Anhang zu diesem Werk wie aktuelle Judikatur und die Existenzminimumtabellen 2009 (gültig seit 1.11.2008). Zahlreiche Fall- und Rechenbeispiele sowie Muster runden dieses Werk ab.

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Die Räumungsexekution

In Österreich ist die Delogierung an der Tagesordnung. Jährlich gibt es mehrere tausend Delogierungen. Dieses Buch bietet die erste umfassende Darstellung der Räumungsexekution aus rechtlicher Sicht. Das Verfahren wird Schritt für Schritt abgehandelt und die Stellung des Antrages auf Räumungsexekution wird anhand des Formblattes erläutert. Weitere Themenschwerpunkte bilden Exekutionsbewilligung, Exekutionsvollzug und Exekutionskosten, Räumungsaufschub sowie Beispiele für richterliche Verfügungen.

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Exekutionsrecht

Diese handliche Darstellung fördert das Verständnis für die Grundlagen und den Gang des Exekutionsverfahrens. Mit Beispielen und Querverbindungen wird der Zugang zu diesem Rechtsgebiet transparent gemacht. Die OGH-Judikatur  ist sorgfältig eingearbeitet und gibt in den entscheidenden Punkten Sicherheit. Aus dem Inhalt: Voraussetzungen der Exekution, Gläubigeranfechtung, Liegenschaftsexekution und Unterlassungsexekution, Einstweilige Verfügungen, Exekutionsklagen.
kurz gesagt: Ein must-have!
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Informationen zu:  Exekutionsrecht, Forderungsbetreibung, Exekution,

Rechtsanwalt, Detektiv, Detektei, Wien