Rechtsfreund.at
Das Linkverzeichnis zum Recht
Rechtsfreund.at - Der Webkatalog zum Recht

Startseite :: News ::Vergaberecht, Ausschreibung, öffentliche Auftragsvergabe

Kontakt / Impressum
Im Web finden sich zahlreiche Angebote zum Vergaberecht. Rechtsfreund.at weist ihnen den Weg zu diesen Angeboten. Sollte ein Link fehlen, ersucht Rechtsfreund.at um Bekanntgabe.

Vergaberecht | öffentliche Auftragsvergabe | Rechtsanwalt | Auftrag | Ausschreibung | Wien

Vergaberecht - öffentliches Auftragswesen

Das öffentliche Auftragswesen hat in Österreich wie auch in der gesamten Europäischen Union eine außerordentliche wirtschaftliche Bedeutung: 2002 betrug der Anteil des öffentlichen Auftragswesens in Österreich 16,46% des Bruttoinlandsproduktes. Bis in die 1990er Jahre war die Vergabe öffentlicher Aufträge in Österreich kaum reglementiert. Die öffentlichen Stellen waren zwar grundsätzlich bei der Vergabe zur Objektivität verpflichtet; Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewarben, hatten jedoch kaum rechtliche Möglichkeiten, sich effektiv gegen die willkürliche Vergabe öffentlicher Aufträge zu wehren. Durch den Beitritt Österreichs zur Europäischen Gemeinschaft änderte sich dies. Aufgrund der EG-Vergaberichtlinien war Österreich verpflichtet, verbindliche Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge zu normieren und Bietern effektive Rechtschutzinstrumente in die Hand zu geben.

 

Diese Entwicklung hat dazu geführt, dass derzeit in Österreich mit dem Bundesvergabegesetz 2006 (BGBl I 2006/17, derzeit in der Fassung BGBl I 2010/15 – in der Folge „BVergG“) ein 351 (!) Paragraphen umfassendes Gesetz gilt, das detaillierte Verfahrensvorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge vorsieht. Im Vordergrund stehen dabei

 

  • die Beachtung der gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten (insbesondere freier Waren- und Dienstleistungsverkehr),

  • das Diskriminierungsverbot,

  • der Grundsatz des freien und lauteren Wettbewerbes,

  • die Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter sowie

  • die Verpflichtung zur Vergabe an befugte, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmer zu angemessenen Preisen.

Rechtsschutz im Vergaberecht

Das BVergG sieht effektive Rechtschutzmöglichkeiten vor, mit denen Bieter ihr Recht auf ein faires und transparentes Vergabeverfahrens auch durchsetzen können. Das wichtigste Instrument ist dabei der Nachprüfungsantrag, mit dem Entscheidungen des Auftraggebers überprüft und ihre Nichtigerklärung erwirkt werden kann.

  • Wird das Vergabeverfahren von einem öffentlichen Auftraggeber durchgeführt, der dem Bund zuzuordnen ist (zB Bundesministerium für Finanzen, ASFINAG oder Arbeitsmarktservice), entscheidet das Bundesvergabeamt über derartige Nachprüfungsanträge.

  • Wird das Vergabeverfahren von einem öffentlichen Auftraggeber durchgeführt, der einem Bundesland zuzuordnen ist (zB dem Magistrat der Stadt Wien), ist für Nachprüfungsanträge die Vergabekontrollbehörde des jeweiligen Bundeslandes (also im Falle Wiens dem Wiener Vergabekontrollsenat) zuständig.

Bundesvergabegesetz

Das BVergG ist ein komplexes und oft novelliertes Gesetz, das wie folgt aufgebaut ist:

 

1. Teil

Regelungsgegenstand und Begriffsbestimmungen

2. Teil

Verfahrensvorschriften für öffentliche Auftraggeber (Bund, Länder, Gemeinden und ausgegliederte Rechtsträger)

3. Teil

Verfahrensvorschriften für Sektorenauftraggeber (öffentliche und private Unternehmen, die in den Bereichen Gas, Wärme, Elektrizität, Wasser, Verkehrsleistungen, Postdienste, Förderung fossiler Rohstoffe sowie der Betrieb von Häfen und Flughäfen)

4. Teil

Rechtsschutz für Vergabeverfahren von öffentlichen Auftraggeber im Bundesbereich (Verfahren vor dem Bundesvergabeamt)

5. Teil

Außerstaatliche Kontrolle und zivilrechtliche Bestimmungen

6. Teil

Straf-, Schluss- und Übergangsbestimmungen

 

Der Rechtsschutz für Vergabeverfahren von öffentlichen Auftraggebern im Bereich der Länder ist in gesonderten Vergabenachprüfungsgesetzen der Länder geregelt, die – mit geringfügigen Abweichungen – inhaltlich dem 4. Teil des BVergG entsprechen.

 

Da es sich beim Vergaberecht um eine wichtige europarechtliche Materie handelt, spielen neben den österreichischen Normen auch die geltenden EU-Vergaberichtlinien (RL 2004/17/EG, RL 2004/18/EG sowie die Rechtsmittelrichtlinien 89/665/EWG und 92/13/EWG) und die Rechtsprechung des EuGH zu vergaberechtlichen Fragen eine wesentliche Rolle.

 

Seit 1.1.2010 gelten laut der (unmittelbar anwendbaren) Verordnung (EG) Nr. 1177/2009 der Kommission folgende neue EU-Schwellenwerte:

Klassischer Bereich:

Liefer- und Dienstleistungsaufträge zentraler Beschaffungsstellen:

EUR 125.000

Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber:

EUR 193.000

Bauaufträge und Baukonzessionen:

EUR 4.845.000

Sektorenbereich:

Liefer- und Dienstleistungsaufträge:

EUR 387.000

Bauaufträge:

EUR 4.845.000

 

Rechtsanwalt Vergaberecht

Rechtsanwalt Mag. Daniel Stanonik - Wien

Rechtsanwalt Stanonik berät und vertritt Sie im Vergaberecht.

 

01 - 904 33 55

 

E-Mail-Anfrage (unverbindlich)

Rechtsanwalt Vergaberecht

Rechtsanwalt Dr. Ralf Blaha ist auf Vergaberecht spezialisiert und vertritt öffentliche Auftraggeber sowie Bieter und Bewerber in Vergabeverfahren und Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekontrollbehörden.

 

TEL: 0463/500232

 

9020 Klagenfurt, Domplatz 1

Fax: 0463/265526-4945

E-Mail: blaha@edvrecht.at

Website: www.edvrecht.at

 

Die jüngste Novelle zum BVergG ist am 5.3.2010 in Kraft getreten, welche folgende wesentlichen Neuerungen gebracht hat:

  • Vereinfachung des Eignungsverfahrens;

  • Anpassung an die Vorgaben der Berufsanerkennungsrichtlinie (RL 2005/35/EG);

  • Umsetzung der Bestimmungen der clean car- Richtlinie (RL 2009/33/EG);

  • Erleichterungen für den Unterschwellenbereich;

  • Verkürzte Stillhaltefristen;

  • Ausweitung der Kompetenzen des Bundesvergabeamtes.

Bedeutung und Komplexität der vergaberechtlichen Bestimmungen macht die Inanspruchnahme vergaberechtlicher Beratung sowohl für öffentliche Auftraggeber als auch für Bieter und Bewerber sinnvoll. Je früher bei einem sich anbahnenden vergaberechtlichen Problem oder sich abzeichnender Differenzen auf das Know-how eines Vergabejuristen zurückgegriffen wird, desto effizienter und erfolgreicher kann dieser helfen.

 

Kurze Anfechtungsfristen

Von zentraler Bedeutung für ein erfolgreiches Nachprüfungsverfahren ist die Beachtung der äußerst kurzen Anfechtungsfristen, innerhalb der rechtswidrige Entscheidungen öffentlicher Auftraggeber bekämpft werden müssen. Welche Anfechtungsfrist im konkreten Fall zur Anwendung kommt, hängt von der jeweiligen Verfahrensart und vom Auftragswert ab und ist aufgrund der recht komplexen gesetzlichen Regelung oft nicht einfach zu ermitteln; zumeist ist sie entweder 7 oder 10 Tage lang (gerechnet ab Kenntnisnahme von der Entscheidung des Auftraggebers). Wird die Anfechtungsfrist versäumt, kann eine rechtswidrige Entscheidung in der Regel nicht mehr bekämpft werden.

Aktuelle Bücher Vergaberecht

 

Vergaberecht

Kommentar Vergaberecht

Der Kommentar Vergaberecht bietet die derzeit umfangreichste Auseinandersetzung mit dem BVerG 2006. Er enthält zu jedem Paragraphen eine ausführliche Erörterung unter Berücksichtigung von Lehre und Judikatur.

weitere Informationen

 

 

Bundesvergabegesetz 2006

Weniger als zwei Jahre nach Inkrafttreten wurde das Bundesvergabegesetz 2006 neuerlich in zahlreichen Bestimmungen mit Stichtag 1.1.2008 novelliert (BGBl I 86/2007). Die gegenständliche Ausgabe enthält den geltenden Gesetzestext ergänzt um die erläuternden Bemerkungen zu den Regierungsvorlagen und den Berichten des Verfassungsausschusses in Bezug sowohl auf die Fassung 2006 als auch 2007. Diese Materialien sind für die meisten Bestimmungen sehr ausführlich gestaltet und geben wichtige interpretatorische Hinweise.
Der Gesetzgeber hat die mit der Verordnung (EG) Nr 1422/2007 der Kommission vom 4.12.2007 herabgesetzten EU-Schwellenwerte in seiner Beschlussfassung nicht mehr berücksichtigt. Dennoch sind in den Mitgliedstaaten diese neuen Schwellenwerte bereits seit 1.1.2007 in Kraft und unmittelbare Geltung getreten. Sie sind im Text mit Fußnoten-Hinweisen bei den jeweiligen Bestimmungen berücksichtigt.

weitere Informationen
 



Bundesvergabgesetz 2006

Kurz und prägnant alles Wissenswerte zum neuen BVergG 2006. Mit 1.2.2006 ist das Bundesvergabegesetz 2006 in Kraft getreten. Den Anlass lieferte der
Gemeinschaftsgesetzgeber, dessen Richtlinienpaket umzusetzen war. Zugleich berücksichtigte der Bundesgesetzgeber mehrere Judikate seit 2002 und schloss einige Rechtsschutzlücken, etwa beim Widerruf oder offensichtlich unzulässigen Direktvergaben. Der Verzicht auf zahlreiche Verweisungen, insbesondere zwischen den Regelungen für Sektorenauftraggeber und dem allgemeinen Bereich, führte zu einer erheblichen Vergrößerung des Gesetzesumfangs und zahlreichen teilweise gleich oder zumindest ähnlich lautenden Bestimmungen.

weitere Informationen


Informationen zu: Vergaberecht, öffentliche Auftragsvergabe, Rechtsanwalt, Auftrag, Ausschreibung,

Wien, Österreich, Vergabe, Vergabe von öffentlichen Aufträgen, Beschaffung, Beschaffungswesen