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Verwaltungsrecht
Die öffentliche Verwaltung (Exekutive) stellt neben der
Gesetzgebung (Legislative) und der Gerichtsbarkeit (Judikative)
die dritte Staatsfunktion dar. Ebenso weit wie die staatliche
Verwaltung ist auch das dazugehörige Recht, das
Verwaltungsrecht, dem unzählige Bereiche und Aufgaben zugeordnet
sind. Aus diesem Grund ist der Begriff des Verwaltungsrechtes
schwer positiv (in einer Aufzählung der zugehörigen
Rechtsgebiete, Aufgaben, Erscheinungsformen) zu formulieren. Der
Verwaltungsbegriff wird daher meist negativ als staatliche
Vollziehung außerhalb der Gerichtsbarkeit definiert. Verwaltung
ist damit also die Vollziehung von Verwaltungsgesetzten, die vom
Gesetzgeber (der Legislative) beschlossen wurden und von der
Verwaltung vollzogen - exekutiert - werden (Exekutive). Die
Vollziehung erfolgt im Rahmen der Hoheits- und
Privatwirtschaftsverwaltung und wird von Verwaltungsorganen
durchgeführt.
wichtige Teile des Verwaltungsrechtes:
Links zum Verwaltungsrecht
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aktuelle Bücher
Verwaltungsrecht
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Verfahren vor dem VfGH und
VwGH
Der Leitfaden führt in klarer
Systematik durch die Verfahren vor VfGH, VwGH, AsylGH, UVS
und EGMR und beantwortet dabei Fragen wie:
* Welche formellen und inhaltlichen Voraussetzungen muss
eine Beschwerde erfüllen?
* Welche Mängel sind
verbesserungsfähig?
* In welchen Schritten läuft
das Verfahren ab?
* Wer ist Partei im Verfahren
und wo herrscht Anwaltszwang?
* Wer trägt die Kosten des
Verfahrens?
und bietet damit eine über
zwischenzeitig 6 Auflagen bewährte Unterstützung bei der
Abfassung von Schriftsätzen.
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Das Verfahrensrecht der
unabhängigen Verwaltungssenate (UVS)
Die Unabhängigen
Verwaltungssenate in den Ländern (UVS) garantieren durch
ihre verfassungsmäßige Ausgestaltung eine objektive und nur
dem Gesetz verpflichtete Kontrolle der Verwaltung. Vielfach
ist der UVS die einzige Instanz, die eine öffentliche
Verhandlung durchführt, bei der sämtliche Betroffene gehört
werden und ihre Standpunkte vortragen können. Die UVS sind
damit für den Bereich der Verwaltung jene unabhängige
Rechtsschutzinstanz in Österreich, bei welcher sowohl Tat-
als auch Rechtsfragen umfassend behandelt werden können.
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Verwaltungsverfahren
Der Walther/Thienel informiert
in der nunmehr 17. Auflage in bewährter Qualität über das
Verwaltungsverfahren. Behandelt werden AVG, EGVG, VStG, VVG
und EU-VStVG, Zustellgesetz, AgrarverfahrensG,
DienstrechtsverfahrensG, usw mit knappen und präzisen
Erläuterungen und Hinweise auf wesentliche Judikatur.
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Sicherheitspolizeigesetz
Das SPG wurde seit Erscheinen
der 1. Auflage sechs Mal noveliert. Die vorliegende Ausgabe
verschafft einen Überblick über die neue Rechtslage und ist
die ideale Ergänzung um Großen Gesetzausgabe.
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Bergsport und Forstgesetz
Zunehmend werden Österreichs
Wälder von Trendsportarten ausübenden Personen frequentiert.
Unter anderem führen bergsportliche Aktivitäten wie das
Felsklettern und die Durchführung von Schitouren in
bewaldeten Gebieten zu erhöhten Belastungen der
Grundeigentümer. Die Waldnutzer stützen dabei ihren
Nutzungsanspruch auf den die allgemeine Betretungsfreiheit
der Wälder normierenden § 33 Forstgesetz. Umfassend wird vom
Autor zum einen die Zulässigkeit der verschiedenen
alpinistischen Spielformen (Bohrhakenproblematik,
Klettergärten, Schi- und Snowboardtouren, etc) ebenso wie
die Waldnutzung zu kommerziellen Zwecken, insbesondere durch
Berg- und Schiführer, im Lichte dieser Bestimmung untersucht
sowie die Frage der Durchsetzung bestehender Rechte von
Erholungssuchenden analysiert. Zum anderen werden die im
Forstrecht vorgezeichneten Möglichkeiten, Waldflächen von
der allgemeinen Benützung zu Erholungszwecken auszunehmen,
eingehend dargestellt und Lösungsvorschläge bei
diesbezüglich auftretenden Problemen präsentiert.
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Rechtskraft im Verwaltungs- und Abgabenverfahren
Rechtsrichtigkeit und Rechtssicherheit stehen häufig in
einem Spannungsverhältnis. Der Gesetzgeber hat daher
abzuwägen, unter welchen Voraussetzungen Rechtskraft
angeordnet oder durchbrochen wird. Diese Notwendigkeit
stellt sich im Steuerrecht genauso wie in anderen Gebieten
der Rechtsordnung. Das vorliegende Werk geht in mehreren
Aufsätzen auf Einzelprobleme dieser Thematik ein.
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