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Im Web finden sich zahlreiche Angebote zum Verwaltungsrecht. Rechtsfreund.at weist ihnen den Weg zu diesen Angeboten. Sollte ein Link fehlen, ersucht Rechtsfreund.at um Bekanntgabe.

Verwaltungsrecht | Österreich | Verwaltung | AVG | Verwaltungsverfahren

Verwaltungsrecht
Die öffentliche Verwaltung (Exekutive) stellt neben der Gesetzgebung (Legislative) und der Gerichtsbarkeit (Judikative) die dritte Staatsfunktion dar. Ebenso weit wie die staatliche Verwaltung ist auch das dazugehörige Recht, das Verwaltungsrecht, dem unzählige Bereiche und Aufgaben zugeordnet sind. Aus diesem Grund ist der Begriff des Verwaltungsrechtes schwer positiv (in einer Aufzählung der zugehörigen Rechtsgebiete, Aufgaben, Erscheinungsformen) zu formulieren. Der Verwaltungsbegriff wird daher meist negativ als staatliche Vollziehung außerhalb der Gerichtsbarkeit definiert. Verwaltung ist damit also die Vollziehung von Verwaltungsgesetzten, die vom Gesetzgeber (der Legislative) beschlossen wurden und von der Verwaltung vollzogen - exekutiert - werden (Exekutive). Die Vollziehung erfolgt im Rahmen der Hoheits- und Privatwirtschaftsverwaltung und wird von Verwaltungsorganen durchgeführt.

wichtige Teile des Verwaltungsrechtes:

Links zum Verwaltungsrecht

 

aktuelle Bücher Verwaltungsrecht

 

Verfahren vor dem VfGH und VwGH

Der Leitfaden führt in klarer Systematik durch die Verfahren vor VfGH, VwGH, AsylGH, UVS und EGMR und beantwortet dabei Fragen wie:
* Welche formellen und inhaltlichen Voraussetzungen muss eine Beschwerde erfüllen?

* Welche Mängel sind verbesserungsfähig?

* In welchen Schritten läuft das Verfahren ab?

* Wer ist Partei im Verfahren und wo herrscht Anwaltszwang?

* Wer trägt die Kosten des Verfahrens?

und bietet damit eine über zwischenzeitig 6 Auflagen bewährte Unterstützung bei der Abfassung von Schriftsätzen.

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Das Verfahrensrecht der unabhängigen Verwaltungssenate (UVS)

Die Unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern (UVS) garantieren durch ihre verfassungsmäßige Ausgestaltung eine objektive und nur dem Gesetz verpflichtete Kontrolle der Verwaltung. Vielfach ist der UVS die einzige Instanz, die eine öffentliche Verhandlung durchführt, bei der sämtliche Betroffene gehört werden und ihre Standpunkte vortragen können. Die UVS sind damit für den Bereich der Verwaltung jene unabhängige Rechtsschutzinstanz in Österreich, bei welcher sowohl Tat- als auch Rechtsfragen umfassend behandelt werden können.

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Verwaltungsverfahren

Der Walther/Thienel informiert in der nunmehr 17. Auflage in bewährter Qualität über das Verwaltungsverfahren. Behandelt werden AVG, EGVG, VStG, VVG und EU-VStVG, Zustellgesetz, AgrarverfahrensG, DienstrechtsverfahrensG, usw mit knappen und präzisen Erläuterungen und Hinweise auf wesentliche Judikatur.

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Sicherheitspolizeigesetz

Das SPG wurde seit Erscheinen der 1. Auflage sechs Mal noveliert. Die vorliegende Ausgabe verschafft einen Überblick über die neue Rechtslage und ist die ideale Ergänzung um Großen Gesetzausgabe.

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Bergsport und Forstgesetz

Zunehmend werden Österreichs Wälder von Trendsportarten ausübenden Personen frequentiert. Unter anderem führen bergsportliche Aktivitäten wie das Felsklettern und die Durchführung von Schitouren in bewaldeten Gebieten zu erhöhten Belastungen der Grundeigentümer. Die Waldnutzer stützen dabei ihren Nutzungsanspruch auf den die allgemeine Betretungsfreiheit der Wälder normierenden § 33 Forstgesetz. Umfassend wird vom Autor zum einen die Zulässigkeit der verschiedenen alpinistischen Spielformen (Bohrhakenproblematik, Klettergärten, Schi- und Snowboardtouren, etc) ebenso wie die Waldnutzung zu kommerziellen Zwecken, insbesondere durch Berg- und Schiführer, im Lichte dieser Bestimmung untersucht sowie die Frage der Durchsetzung bestehender Rechte von Erholungssuchenden analysiert. Zum anderen werden die im Forstrecht vorgezeichneten Möglichkeiten, Waldflächen von der allgemeinen Benützung zu Erholungszwecken auszunehmen, eingehend dargestellt und Lösungsvorschläge bei diesbezüglich auftretenden Problemen präsentiert.

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Rechtskraft im Verwaltungs- und Abgabeverfahren

Rechtskraft im Verwaltungs- und Abgabenverfahren

Rechtsrichtigkeit und Rechtssicherheit stehen häufig in einem Spannungsverhältnis. Der Gesetzgeber hat daher abzuwägen, unter welchen Voraussetzungen Rechtskraft angeordnet oder durchbrochen wird. Diese Notwendigkeit stellt sich im Steuerrecht genauso wie in anderen Gebieten der Rechtsordnung. Das vorliegende Werk geht in mehreren Aufsätzen auf Einzelprobleme dieser Thematik ein.

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