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Im Web finden sich zahlreiche Angebote zum Handelsrecht. Rechtsfreund.at weist ihnen den Weg zu diesen Angeboten. Sollte ein Link fehlen, ersucht Rechtsfreund.at um Bekanntgabe.

Rechtsanwalt Handelsrecht Unternehmensrecht | Kaufmann | Unternehmer | Österreich | Unternehmensgesetzbuch

Unternehmensrecht

Das Unternehmesrecht ist das „Sonderprivatrecht der Kaufleute“. Es handelt sich um ein spezielles Gebiet des Privat-(Zivil)rechts. Das Handelsrecht ist kein vollständiges eigenes Recht, sondern enthält ergänzende Vorschriften zu den allgemeinen Vorschriften, insbesondere des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das heißt, die Vorschriften des ABGB gelten für Kaufleute nur subsidiär. Herzstück des österreichischen Unternehmensrechtes bildet das Unternehmensgesetzbuch. Das UGB regelt nicht nur Fragen der Firma, der Handlungsvollmacht und der Prokura, die Personenhandelsgesellschaft (OG und KG) und die Stille Gesellschaft sowie die handelsrechtliche Rechnungslegung, sondern auch Fragen zu Rechtsverhältnissen zwischen Unernehmern und deren Vertragspartnern. Viele Bereiche des Unternehmensrechtes finden sich in Sondergesetzen; so etwa im Gesellschaftsrecht (zB GmbH-Gesetz, Aktiengesetz, Genossenschaftsgesetz), im Wertpapierrecht (zB Wechselgesetz, Scheckgesetz), im Transportrecht oder im Banken- und Versicherungsrecht. Durch Sondergesetze sind auch das Handelsvertreterrecht und das Maklerrecht geregelt. Das Unternehmensrecht trägt den besonderen Bedürfnissen des unternehmerischen Rechtsverkehrs Rechnung durch ein hohes Maß an Eigenverantwortung des Handelnden.

 

Handelsrechtsreform

Das Handelsrechts-Änderungsgesetzes ( 1058 d.B.) zielte auf eine grundlegende Modernisierung des Handelsgesetzbuches ab und versteht sich als zentraler Beitrag zur Vereinfachung und Deregulierung des Unternehmensrechts.  Während das bisherige Handelsgesetzbuch vom Begriff des Kaufmannes ausging, soll nunmehr der Unternehmer Angelpunkt und Grundtatbestand der Kodifikation werden, wobei das Gesetz auf die einzelnen beruflichen Besonderheiten Bedacht nimmt. Weitere wesentliche Aspekte der Reform sind die Liberalisierung des Firmenrechts, die Einräumung von Gestaltungsoptionen für Einzelunternehmer, die Anpassung des Personengesellschaftsrechts unter Bereinigung grundlegender Anwendungsfragen, die Anpassung des Rechnungslegungsrechts unter Festlegung klarer Schwellenwerte sowie die Überarbeitung und Vereinfachung der den unternehmerischen Geschäftsverkehr regelnden schuld- und sachenrechtlichen Sonderbestimmungen.

 

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Rechtsanwalt Unternehmensrecht

 

Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. berät und vertritt in allen Fragen des Unternehmensrechtes und ist Ihnen bei der Vertragsgestaltung behilflich.


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Unternehmensgesetzbuch Kommentar

Dieser Kommentar zum Unternehmensgesetzbuch beinhaltet das komplette UGB, wobei die Änderungen durch das Abgabenänderungsgesetz 2015, Abschlussprüfungsrecht-Änderungsgesetz 2016 und Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz 2017 einbezogen wurden. Der Schwerpunkt des Werkes liegt weiterhin auf bisheriger Rechtsprechung und herrschenden Meinung.
Dieser praxisorientierte Kommentar ist umfangreich, aber sehr prägnant und kompakt gehalten und somit eine absolute Empfehlung.
Wie schon die Erstauflage ist der Kommentar trotz seines inhaltlich großen Umfangs sehr handlich und eignet sich bestens für die Mitnahme zu Besprechungen oder Verhandlungen. Begrüßt werden die einzelnen Inhaltsverzeichnisse, welche zu Beginn eines jeden Paragrafens ein rasches Auffinden der gewünschten Information ermöglichen. Der Wunsch nach einem handlichen Format führt leider zu einer überproportionalen Verwendung von teilweise nicht oft gebräuchlichen Abkürzungen.
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Unternehmenserwerb

Unternehmenserwerb

Das Handbuch Unternehmenserwerb widmet sich Share Deal und Asset Deal, Due Diligence, Grundsätzen der Unternehmensbewertung, steuerrechtlichen Aspekten, aber auch fusions- und kartellrechtlichen Themen. Es ist weiters durch Text- und Fallbeispiele mit Praxistipps, Vertragsklauseln mit Bezug zur Realität, Mustern und etlichen Checklisten gekennzeichnet. Dieses Handbuch ist sowohl für Juristen als auch für Laien aufgrund der praxisnahen Erläuterungen geeignet.

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