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Unternehmensrecht
Das Unternehmesrecht ist das
„Sonderprivatrecht der Kaufleute“. Es handelt sich um ein
spezielles Gebiet des Privat-(Zivil)rechts. Das Handelsrecht ist
kein vollständiges eigenes Recht, sondern enthält ergänzende
Vorschriften zu den allgemeinen Vorschriften, insbesondere des
Bürgerlichen Gesetzbuches. Das heißt, die Vorschriften des ABGB
gelten für Kaufleute nur subsidiär. Herzstück des österreichischen
Unternehmensrechtes bildet das Unternehmensgesetzbuch. Das UGB
regelt nicht nur Fragen der Firma, der Handlungsvollmacht und
der Prokura, die Personenhandelsgesellschaft (OG und KG) und
die Stille Gesellschaft sowie die handelsrechtliche
Rechnungslegung, sondern auch Fragen zu Rechtsverhältnissen
zwischen Unernehmern und deren Vertragspartnern. Viele Bereiche
des Unternehmensrechtes finden sich in Sondergesetzen; so etwa im
Gesellschaftsrecht (zB GmbH-Gesetz, Aktiengesetz,
Genossenschaftsgesetz), im Wertpapierrecht (zB Wechselgesetz,
Scheckgesetz), im Transportrecht oder im Banken- und
Versicherungsrecht. Durch Sondergesetze sind auch das
Handelsvertreterrecht und das Maklerrecht geregelt. Das
Unternehmensrecht trägt den
besonderen Bedürfnissen des unternehmerischen Rechtsverkehrs
Rechnung durch ein hohes Maß an Eigenverantwortung des
Handelnden.
Handelsrechtsreform
Das
Handelsrechts-Änderungsgesetzes (
1058 d.B.) zielte auf eine grundlegende Modernisierung des
Handelsgesetzbuches ab und versteht sich als zentraler Beitrag zur Vereinfachung und
Deregulierung des Unternehmensrechts. Während das
bisherige Handelsgesetzbuch vom Begriff des Kaufmannes ausging,
soll nunmehr der Unternehmer Angelpunkt und Grundtatbestand der
Kodifikation werden, wobei das Gesetz auf die einzelnen
beruflichen Besonderheiten Bedacht nimmt. Weitere wesentliche
Aspekte der Reform sind die Liberalisierung des Firmenrechts,
die Einräumung von Gestaltungsoptionen für Einzelunternehmer,
die Anpassung des Personengesellschaftsrechts unter Bereinigung
grundlegender Anwendungsfragen, die Anpassung des
Rechnungslegungsrechts unter Festlegung klarer Schwellenwerte
sowie die Überarbeitung und Vereinfachung der den
unternehmerischen Geschäftsverkehr regelnden schuld- und
sachenrechtlichen Sonderbestimmungen.
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Rechtsanwalt Unternehmensrecht
Rechtsanwalt Dr.
Johannes Öhlböck LL.M. berät
und vertritt in allen Fragen des
Unternehmensrechtes und ist Ihnen bei der Vertragsgestaltung
behilflich.
01 / 505 49 59
www.raoe.at
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aktuelle Literatur
Unternehmensrecht
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UGB Kommentar
Der Kommentar von Feltl zum
UGB liegt in 2. Auflage vor. Das Werk kommentiert das
Unternehmensgesetzbuch mit Judikatur in Leitsätzen und
erläuternden Anmerkungen auf 1150 Seiten auf dem Stand 2024.
Berücksichtigt ist neben der Judikatur natürlich auch die
Literatur, die in der Einleitung der kommentierten
Bestimmungen zur Gänze erwähnt und in der Folge auch konkret
zitiert wird. Das Stichwortverzeichnis umfasst 20 Seiten und
ermöglicht ein rasches Auffinden der richtigen Bestimmung
bzw der Kommentierung dazu. UGB in einem Band am aktuellen
Stand!
weitere Informationen
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Unternehmensgesetzbuch
Kommentar
Dieser Kommentar zum
Unternehmensgesetzbuch beinhaltet das komplette UGB, wobei
die Änderungen durch das Abgabenänderungsgesetz 2015,
Abschlussprüfungsrecht-Änderungsgesetz 2016 und
Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz 2017
einbezogen wurden. Der Schwerpunkt des Werkes liegt
weiterhin auf bisheriger Rechtsprechung und herrschenden
Meinung.
Dieser praxisorientierte Kommentar ist umfangreich, aber
sehr prägnant und kompakt gehalten und somit eine absolute
Empfehlung.
Wie schon die Erstauflage ist der
Kommentar trotz seines inhaltlich großen Umfangs sehr
handlich und eignet sich bestens für die Mitnahme zu
Besprechungen oder Verhandlungen. Begrüßt werden die
einzelnen Inhaltsverzeichnisse, welche zu Beginn eines jeden Paragrafens
ein rasches Auffinden der gewünschten Information
ermöglichen. Der Wunsch nach einem handlichen Format führt
leider zu einer überproportionalen Verwendung von teilweise
nicht oft gebräuchlichen Abkürzungen.
weitere Informationen
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