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Steuerrecht | Finanzrecht | Österreich | Übersicht

Steuerrecht - Begriff & Allgemeines

Das Steuerrecht ist ein Teil des Finanzrechtes. Unter Finanzrecht versteht man die Summe jener Rechtsvorschriften, die sich mit der öffentlichen Finanzwirtschaft befassen. Neben dem Steuerrecht zählen dazu das Finanzausgleichsrecht, das Finanzverfassungsrecht, das Haushaltsrecht (auch Budgetrecht), die Rechtsvorschriften über das Kassenwesen, die Vermögensgebarung und Schuldengebarung oder das Monopolrecht. Systematisch ist das Steuerrecht dem öffentlichen Recht zuzuordnen (genauer: Verwaltungsrecht). Besonders enge Beziehungen bestehen zum Handels- und Gesellschaftsrecht (vor allem die Regeln der Buchführung, Gewinnermittlung, Wahl der Unternehmensform, …) Das österreichische Steuerrecht ist nicht in einem einheitlichen Gesetzeswerk zusammengefasst, sondern verteilt sich im Gegenteil auf eine Vielzahl von Einzelgesetzen und Einzelbestimmungen im Bundesrecht, Landesrecht und im Gemeinderecht.

 

Systematisierung

Die Vielzahl der erhobenen Steuern wird unter verschiedenen Aspekten systematisiert. Die Unterscheidung zwischen Bundes-, Landes- und Gemeindesteuern beruht auf dem Finanzverfassungsgesetz. Personen- und Sachsteuern (Subjektsteuer und Objektsteuer) unterscheiden sich durch den Steuergegenstand. Die Unterscheidung zwischen laufend erhobenen Steuern oder Abschnittssteuern (wie zB Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer oder Umsatzsteuer) und einmalig erhobenen Steuern (zB Erbschaftssteuer bzw Schenkungssteuer, Grunderwerbssteuer, Rechtsgeschäftsgebühren, …) ist selbstredend, Als Veranlagungssteuern werden jene Steuern bezeichnet, die nach Durchführung eines förmlichen Verfahrens von den Finanzbehörden bescheidmäßig festgesetzt werden. Selbstbemessungsabgaben sind im Gegensatz dazu vom Steuerpflichtigen selbst zu ermitteln und zu entrichten. Die Unterscheidung zwischen direkten und indirekten Steuern stammt aus der Finanzwissenschaft und bezieht sich auf die Überwälzung der Steuerbelastung. Direkte Steuern sind dabei jene, bei denen Steuerzahler und Steuerträger identisch sein sollen und indirekte Steuern jene, bei denen der Steuerzahler die Steuerbelastung weiterwälzen kann. Allgemeine Steuern stehen zur Finanzierung aller Staatsausgaben zur Verfügung und unterscheiden sich damit von Zwecksteuern, die nur für festgelegte Zwecke verwendet werden dürfen. Darüber existiert eine Gliederung nach Steuergegenstand in Ertragssteuern (zB Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, …), Vermögenssteuern (Grundsteuer, Erbschaftssteueräquivalent, …), Verkehrssteuern (Umsatzsteuer, Grunderwerbssteuer, Erbschaftssteuer, Versicherungssteuer, Kapitalverkehrssteuer, …)und Verbrauchssteuern (Tabaksteuer, Mineralölsteuer, Biersteuer, …)

 

Steuerrechtsinstitute

Links zum Steuerrecht

Weitere Rechtsgebiete

aktuelle Bücher Steuerrecht

 

Besteuerung von Weinbaubetrieben

Diese aktualisierte Auflage behandelt die Land- und Forstwirtschaftliche Pauschalisierungsverordnung 2011 und die Änderung der Einkommenssteuerrichtlinien. Das Buch gibt einen Einblick in Aufzeichnungspflichten, die im Weinbau tätige Landwirte treffen. Darin werden Fachausdrücke mittels Definitionen erklärt; Gewinnermittlung und Kalkulation anhand von Rechenbeispielen veranschaulicht. Aktualisierte Kennzahlen sind ebenfalls darin zu finden. Näher eingegangen wird auf die Problematik der Buschenschankbetriebe (steuerliche Abgrenzung zum Gewerbebetrieb, Trennung Schank- und Buffetbetrieb, Nebengeschäfte). Auch internationale Aspekte werden berücksichtigt. So wird die steuerliche Behandlung von Beförderungen und Verkäufen in andere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie die Beschäftigung ausländischer Saisonarbeiter besprochen.

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Körperschaftsteuergesetz

Gegenstand des vorliegenden Kommentars ist das Körperschaftsteuerrecht. Die Publikation beschäftigt sich mit dem Rechtsgebiet nicht ausschließlich im wissenschaftlichen Kontext, sondern auch praxisbezogen. Die wissenschaftliche sowie praxisbezogene Darstellung der Thematik bietet einen vertieften Einblick in die Materie. Die umfassende Publikation präsentiert sich auf dem aktuellen Stand (01.01.2009) und wird durch die Kommentierung von den Autoren aus den unterschiedlichsten Finanzbranchen abgerundet.

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Steuerrecht Band II

Das in sechster Auflage erschienene Werk enthält zahlreiche Neuerungen. Das Europäische Steuerrecht wurde signifikant erweitert und nimmt auch auf das Unionsrecht Bezug. So wurde im Band II die Umsatzsteuer sowie das Zollrecht eingegliedert. Weiters beschäftigt sich das Werk mit dem Abgabenrecht aus verfassungs-, rechtsstaatlicher und steuerrechtlicher Perspektive sowie dem Bewertungsrecht, den Verkehrssteuern, den Gebühren und auch den Kommunalsteuern. Das vorliegende Werk ist nicht nur für Experten, sondern auch für das Studium eine ideale Lektüre.

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Steuerrecht Band I

Die 10. Auflage wurde nicht nur hinsichtlich der Aktualisierung sowie Neuaufteilung überarbeitet, sondern auch inhaltlich völlig neu konzipiert. Die neue didaktische Aufbereitung erleichtert nicht nur Praktikern, sondern auch Studenten den komplexen Inhalt. Der Band I befasst sich mit dem Budgetbegleitgesetz 2012, den Ertragsteuern, dem Umgründungssteuergesetz sowie dem Internationalen Steuerrecht. Schließlich finden sich auch weiterführende Literaturangaben und Hinweise auf Spezialfragen.

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Umsatzsteuergesetz

Der im Linde Verlag erschienene Kommentar behandelt das Umsatzsteuergesetz. Die Darstellung des Gebiets ist äußerst kompakt sowie prägnant. Ein wesentlicher Teil des vorliegenden Kommentars befasst sich unter anderem mit der Rechtsprechung des VwGH sowie des EUGH. Kritische Fragen und das Darlegen von Lösungen sind ein weiterer wesentlicher Fokus des Werkes. Der Kommentar eignet sich nicht nur als theoretischer Begleiter, sondern wurde auch für die Praxis konzipiert. Renommierte Experten ließen ihre praxisbezogene Erfahrung mit einfließen.

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Steuer-Berater 2009

Stempel- und Rechtsgebühren

Ein weiterer Band in der Reihe der Großen Gesetzesausgaben vom Verlag Manz. Die Grundlage bildet nach wie vor das Gebührengesetz 1957, das jedoch seit der letzten Auflage zahlreiche Neuerungen erfahren hat, wobei im Anhang auch zahlreiche internationale Abkommen, Verordnungen und Erlässe erörtert werden. Zu den einzelnen Paragraphen finden sich jeweils erläuternde Anmerkungen unter Berücksichtigung der Gesetzesmaterialien. Ebenfalls erfasst wurden einschlägige Entscheidungen des VfGH, des VwGH, des UFS und des OGH.

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Bundesabgabenordnung
In dieser neuen Auflage des Kommentars zur BAO wurden sämtliche einschlägige Änderungen berücksichtigt, insbesondere das Abgabenverwaltungsreformgesetz. Die Darstellung erfolgt unter Einbeziehung der Rechtsprechung, Literatur und Gesetzesmaterialien, außerdem wurden Verordnungen und Erlässe des BM für Finanzen berücksichtigt. Hervorzuheben ist ferner, dass erstmals auch das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz kommentiert wurde. Positiv zu unterstreichen ist das ausführliche Stichwortverzeichnis, das einen schnellen Zugriff auf einzelne Problemstellungen ermöglicht.
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Die Besteuerung pauschalierter Land- und Forstwirte
Die mittlerweile 4.Auflage dieses Fachbuchs wurde um zahlreiche Änderungen ergänzt enthält eine ganzheitliche Darstellung jedweder Aspekte des Steuerrechts im land- und forstwirtschaftlichen Zusammenhang. Dieses Werk ist sowohl für juristische Fachleute als auch für Land- und Forstwirte geeignet, da die Materie dank der praxisrelevanten Darstellung klar und verständlich abgehandelt wird. Erstmals wird auch auf die verfassungsrechtliche Kritik an der Landwirtschaftsbesteuerung eingegangen. Darüber hinaus enthält das Werk zahlreiche Verweise auf weiterführende Literatur zu den behandelten Themen.
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Steuerrecht 2011/12
Das Steuerrecht stets aktuell, das verspricht das kurze, aber inhaltlich straff gegliederte Werk bereits in der 13. Auflage. Das jährlich neu erscheinende Buch erscheint diesmal in einer Doppelausgabe für 2011 und 2012 und enthält eine komprimierte und daher inhaltlich wertvolle Einführung in das Steuerrecht. Die aktuelle Ausgabe geht unter anderem auf dias Abgabenänderungsgesetz 2011, das Budgetbegleitgesetz 2011 und die Finanzstrafnovelle 2010 ein.
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Stiftungseingangssteuer

Mit dem Wegfall des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes ist die Stiftungseingangssteuer eingeführt worden, um die Eingangsbesteuerung von Stiftungen zu regeln. Eine systematische und doch sehr übersichtliche Darstellung der Stiftungseingangssteuer bietet dieses Werk, das in erster Linie auf die persönliche und sachliche Steuerpflicht, die Steuerbemessungsgrundlage und die Steuersätze eingeht. Nicht zuletzt werden verfassungsrechtliche Grundlagen besprochen.

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