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Steuerrecht | Finanzrecht | Österreich | Übersicht

Steuerrecht - Begriff & Allgemeines

Das Steuerrecht ist ein Teil des Finanzrechtes. Unter Finanzrecht versteht man die Summe jener Rechtsvorschriften, die sich mit der öffentlichen Finanzwirtschaft befassen. Neben dem Steuerrecht zählen dazu das Finanzausgleichsrecht, das Finanzverfassungsrecht, das Haushaltsrecht (auch Budgetrecht), die Rechtsvorschriften über das Kassenwesen, die Vermögensgebarung und Schuldengebarung oder das Monopolrecht. Systematisch ist das Steuerrecht dem öffentlichen Recht zuzuordnen (genauer: Verwaltungsrecht). Besonders enge Beziehungen bestehen zum Handels- und Gesellschaftsrecht (vor allem die Regeln der Buchführung, Gewinnermittlung, Wahl der Unternehmensform, …) Das österreichische Steuerrecht ist nicht in einem einheitlichen Gesetzeswerk zusammengefasst, sondern verteilt sich im Gegenteil auf eine Vielzahl von Einzelgesetzen und Einzelbestimmungen im Bundesrecht, Landesrecht und im Gemeinderecht.

 

Systematisierung

Die Vielzahl der erhobenen Steuern wird unter verschiedenen Aspekten systematisiert. Die Unterscheidung zwischen Bundes-, Landes- und Gemeindesteuern beruht auf dem Finanzverfassungsgesetz. Personen- und Sachsteuern (Subjektsteuer und Objektsteuer) unterscheiden sich durch den Steuergegenstand. Die Unterscheidung zwischen laufend erhobenen Steuern oder Abschnittssteuern (wie zB Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer oder Umsatzsteuer) und einmalig erhobenen Steuern (zB Erbschaftssteuer bzw Schenkungssteuer, Grunderwerbssteuer, Rechtsgeschäftsgebühren, …) ist selbstredend, Als Veranlagungssteuern werden jene Steuern bezeichnet, die nach Durchführung eines förmlichen Verfahrens von den Finanzbehörden bescheidmäßig festgesetzt werden. Selbstbemessungsabgaben sind im Gegensatz dazu vom Steuerpflichtigen selbst zu ermitteln und zu entrichten. Die Unterscheidung zwischen direkten und indirekten Steuern stammt aus der Finanzwissenschaft und bezieht sich auf die Überwälzung der Steuerbelastung. Direkte Steuern sind dabei jene, bei denen Steuerzahler und Steuerträger identisch sein sollen und indirekte Steuern jene, bei denen der Steuerzahler die Steuerbelastung weiterwälzen kann. Allgemeine Steuern stehen zur Finanzierung aller Staatsausgaben zur Verfügung und unterscheiden sich damit von Zwecksteuern, die nur für festgelegte Zwecke verwendet werden dürfen. Darüber existiert eine Gliederung nach Steuergegenstand in Ertragssteuern (zB Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, …), Vermögenssteuern (Grundsteuer, Erbschaftssteueräquivalent, …), Verkehrssteuern (Umsatzsteuer, Grunderwerbssteuer, Erbschaftssteuer, Versicherungssteuer, Kapitalverkehrssteuer, …)und Verbrauchssteuern (Tabaksteuer, Mineralölsteuer, Biersteuer, …)

 

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Abgabenverfahren, Kommentar

Der Kommentar von Fischerlehner / Brennsteiner ist in dritter Auflage erschienen und berücksichtigt die 18 Novellen seit der Vorauflage, nämlich die Neustrukturierung der Finanzverwaltung durch das FORG, die verfahrensrechtlichen COVID-19-Maßnahmen, das Steuerreformgesetz 2020 sowie die
Änderungen durch das Wirtschaftliche Eigentümer Register Gesetz, usw. Das Werk ist am STand 01.02.2021 und kommentiert die BAO und mehrere Verordnungen in klassischer Form. In die Darstellung der aktuellen Rechtslage werden 1500 Entscheidungen von EuGH, VfGH, VwGH und BFG eingearbeitet. Das Stichwortverzeichnis umfasst 10 Seiten.

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Das Auto im Steuerrecht

Für viele Österreicher ist das tägliche Benutzen ihrer Autos eine Selbstverständlichkeit. Welche steuerlichen Belastungen jedoch damit verbunden sind, ist vielen nicht bewusst. Kein Wunder, ist doch das diesbezügliche Steuerrecht an unzähligen verschiedenen Stellen geregelt. Auch nicht verwunderlich ist es daher, dass das vorliegende Werk bereits in seiner dritten, erfolgreichen Auflage erscheint. Die Autoren haben es geschafft, für den steuerlich Interessierten die für das Auto anfallenden Steuern und Quellen dazu kompakt in einem Praxishandbuch zusammenzutragen, das nicht nur für auf Steuerrecht spezialisierte Juristen, sondern und gerade für Privatpersonen und Unternehmen ein nützliches Nachschlagewerk darstellt. Unterteilt wird das Buch in die Kapitel Einkommensteuer (Körperschaftsteuer), Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe (NoVa) und Kraftfahrzeugsteuer. Das Ganze natürlich im Lichte der jüngsten Rechtsentwicklung und Gesetzesänderungen.

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Einkommensteuergesetz – Kommentar

Der „Jakom“ (Jahreskommentar) zum Einkommensteuergesetz erscheint mittlerweile in seiner 10 Auflage. Er bietet eine äußerst gründliche, aber dennoch übersichtliche und verständliche Kommentierung zum EStG und seinen relevanten Nebengesetzen, jährliche Neuauflagen gewähren dabei stets Aktualität. Bei den Autoren handelt es sich um Fachleute, die allesamt auf langjährige berufliche Erfahrungen zurückgreifen können. Zu den in der 10. Auflage berücksichtigten Neuerungen zählen u.a. der Familienzeitbonus, die amtswegige Berücksichtigung des Kinderfreibetrages in Höhe von 300€ und der Umstand, dass Stipendien zu Einkünften aus selbstständiger Arbeit führen.
Der umfassende und praktische Kommentar kommt in einem handlichen Format und mit einem ausgesprochen dicken Stichwortverzeichnis, das ein gezieltes Nachschlagen angenehm vereinfacht. Bei der Behandlung schwieriger einkommensteuerrechtlicher Fragen sollte man dieses Werk jedenfalls bei der Hand haben.
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