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Steuerrecht - Begriff & Allgemeines
Das
Steuerrecht ist ein Teil des Finanzrechtes. Unter Finanzrecht
versteht man die Summe jener Rechtsvorschriften, die sich mit
der öffentlichen Finanzwirtschaft befassen. Neben dem
Steuerrecht zählen dazu das Finanzausgleichsrecht, das
Finanzverfassungsrecht, das Haushaltsrecht (auch Budgetrecht),
die Rechtsvorschriften über das Kassenwesen, die
Vermögensgebarung und Schuldengebarung oder das Monopolrecht.
Systematisch ist das Steuerrecht dem öffentlichen Recht
zuzuordnen (genauer: Verwaltungsrecht). Besonders enge
Beziehungen bestehen zum Handels- und Gesellschaftsrecht (vor
allem die Regeln der Buchführung, Gewinnermittlung, Wahl der
Unternehmensform, …) Das
österreichische Steuerrecht ist nicht in einem einheitlichen
Gesetzeswerk zusammengefasst, sondern verteilt sich im Gegenteil
auf eine Vielzahl von Einzelgesetzen und Einzelbestimmungen im
Bundesrecht, Landesrecht und im Gemeinderecht.
Systematisierung
Die Vielzahl der
erhobenen Steuern wird unter verschiedenen Aspekten
systematisiert. Die Unterscheidung zwischen Bundes-, Landes- und
Gemeindesteuern beruht auf dem Finanzverfassungsgesetz.
Personen- und Sachsteuern (Subjektsteuer und Objektsteuer)
unterscheiden sich durch den Steuergegenstand. Die
Unterscheidung zwischen laufend erhobenen Steuern oder
Abschnittssteuern (wie zB Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer
oder Umsatzsteuer) und einmalig erhobenen Steuern (zB
Erbschaftssteuer bzw Schenkungssteuer, Grunderwerbssteuer,
Rechtsgeschäftsgebühren, …) ist selbstredend, Als
Veranlagungssteuern werden jene Steuern bezeichnet, die nach
Durchführung eines förmlichen Verfahrens von den Finanzbehörden
bescheidmäßig festgesetzt werden. Selbstbemessungsabgaben sind
im Gegensatz dazu vom Steuerpflichtigen selbst zu ermitteln und
zu entrichten. Die Unterscheidung zwischen direkten und
indirekten Steuern stammt aus der Finanzwissenschaft und bezieht
sich auf die Überwälzung der Steuerbelastung. Direkte Steuern
sind dabei jene, bei denen Steuerzahler und Steuerträger
identisch sein sollen und indirekte Steuern jene, bei denen der
Steuerzahler die Steuerbelastung weiterwälzen kann. Allgemeine
Steuern stehen zur Finanzierung aller Staatsausgaben zur
Verfügung und unterscheiden sich damit von Zwecksteuern, die nur
für festgelegte Zwecke verwendet werden dürfen. Darüber
existiert eine Gliederung nach Steuergegenstand in
Ertragssteuern (zB Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, …),
Vermögenssteuern (Grundsteuer, Erbschaftssteueräquivalent, …),
Verkehrssteuern (Umsatzsteuer, Grunderwerbssteuer,
Erbschaftssteuer, Versicherungssteuer, Kapitalverkehrssteuer,
…)und Verbrauchssteuern (Tabaksteuer, Mineralölsteuer,
Biersteuer, …)
Steuerrechtsinstitute
Links zum Steuerrecht
Weitere Rechtsgebiete
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aktuelle
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Steuerrecht
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Körperschaftssteuergesetz -
Kommentar
Dieses Werk bietet auf knapp 800
Seiten eine umfassende Kommentierung des
Körperschaftsteuergesetzes (KSTG). Die Autoren vereinen
wissenschaftliche Expertise und praktische Erfahrung. Die große
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höchstgerichtliche Entscheidungen und gemeinschaftsrechtliche
Entwicklungen, sowie auch die Verwaltungsmeinung berücksichtigt.
Damit ist dieser KöSt-Kommentar sowohl für Praktiker als auch
für Wissenschaftler eine wertvolle Unterstützung.
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Gebührengesetz
Welche Rechtsgeschäfte unterliegen
einer Gebühr und was passiert bei nicht ordnungsgemäßer
Entrichtung? Wie kann man Gebühren sparen? Die Antworten darauf
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Gebührengesetz:
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- mit gebührensparenden Lösungsvorschlägen
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Einkommensteuergesetz - Kommentar
Das Werk bietet auf 1600
Seiten eine übersichtliche und verständliche Kommentierung des
Einkommensteuergesetzes unter Berücksichtigung der einschlägigen
Spezialgesetze, Verordnungen und Richtlinien. Die fünf Autoren
bringen ihre langjährige berufliche Erfahrung und ihren
wissenschaftlichen Anspruch ein. Durch die jährliche
Erscheinungsweise ist der aktuelle Stand von Gesetzgebung,
Rechtsprechung, Verwaltungsmeinung und Schrifttum gewährleistet
und somit eine fundierte Arbeitsgrundlage garantiert. Der
Kommentierung sind detaillierte Übersichten vorangestellt, die
wesentlichsten Aussagen sind durch Hervorhebungen auf einen
Blick ersichtlich. Ein umfangreiches Stichwortverzeichnis rundet
das Werk ab und erschließt die Fülle der Erläuterungen.
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Rechtskraft im Verwaltungs- und Abgabenverfahren
Rechtsrichtigkeit und Rechtssicherheit stehen häufig in einem
Spannungsverhältnis. Der Gesetzgeber hat daher abzuwägen, unter
welchen Voraussetzungen Rechtskraft angeordnet oder durchbrochen
wird. Diese Notwendigkeit stellt sich im Steuerrecht genauso wie
in anderen Gebieten der Rechtsordnung. Das vorliegende Werk geht
in mehreren Aufsätzen auf Einzelprobleme dieser Thematik ein.
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Grundriss Steuerrecht - Band I
Der Grundriss behandelt
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, UmgründungsteuerG,
Umsatzsteuer und Kommunalsteuer. Die neunte Auflage ist
auf aktuellem Stand (1. 7. 2007) und berücksichtigt bereits das
Budgetbegleitgesetz 2007. Die neue Judikatur sowie die Erlässe
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Leitfaden für Unternehmensgründer: Steuerrecht
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Sprung in die Selbstständigkeit gilt es zahlreiche Hürden zu
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