Wettbewerbsrecht - Lauterkeitsrecht - Kartellrecht
Zum Wettbewerbsrecht im weiteren Sinne zählen das
Kartellrecht und das Wettbewerbsrecht im engeren Sinne, auch
Lauterkeitsrecht genannt (Gesetz gegen den unlauteren
Wettbewerb). Unter
Wettbewerb (iSd UWG) ist dabei das Streben jedes von mehreren
Unternehmern zu verstehen, auf einem gemeinsamen Markt mit
möglichst vielen Kunden abzuschließen. Der Zweck des
Lauterkeitsrechtes (Wettbewerbsrecht im engeren Sinn) ist der
Schutz des "lauteren Wettbewerbes"; seine Aufgabe ist es damit,
unlautere Geschäftspraktiken zu verhindern. Geregelt ist es in
Österreich im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, dessen § 1 wie folgt lautet:
"Wer im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes
Handlungen vornimmt, die gegen die guten Sitten verstoßen, kann
auf Unterlassung und Schadenersatz in Anspruch genommen werden."
Maßstab für
die guten Sitten ist die den sittlichen Maßstäben der
Allgemeinheit nicht widersprechende Anschauung des verständigen
und anständigen Durchschnittsgewerbetreibenden des betreffenden
Gewerbezweigs. Danach kann beispielsweise ein Sittenverstoß
vorliegen bei Nachahmung fremder gewerblicher
Leistungsergebnisse, bei wirtschaftlichem Boykott, bei Abwerbung
von Arbeitskräften oder bei Absatzbehinderung. Einzelne unlautere
Tatbestände hat der Gesetzgeber selbst besonders hervorgehoben.
Dazu gehören etwa die Irreführung, Regelungen betreffend der
sogenannten Mogelpackung, Herabsetzung eines Unternehmens, Mißbrauch von Kennzeichen eines Unternehmens oder die Regelung
über Zugaben. Liegt unlauterer Wettbewerb vor, so bestehen bei
Vorliegen aller Voraussetzungen Ansprüche auf Unterlassung,
Beseitigung respektive Schadenersatz.
weitere
wirtschaftsrechtliche Rechtsgebiete
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Wettbewerbsrecht
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aktuelle Literatur Lauterkeitsrecht
und Wettbewerbsrecht
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UWG - Taschenausgabe
Die fünfte Auflage der
Taschenausgabe zum UWG arbeitet das Zweite
Modernisierungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz (kurz „MoRUG
II“) ein. Die Regelung bringt erhebliche, praxisrelevante
Änderungen für das Lauterkeitsrecht in Österreich, etwa den
Schadenersatzanspruch in § 16 UWG. Wer nämlich eine
aggressive oder irreführende oder sonst unlautere
Geschäftspraktik anwendet und hierdurch Verbraucher zu einer
geschäftlichen Entscheidung veranlasst, die sie andernfalls
nicht getroffen hätten, ist zum Ersatz des daraus
entstehenden positiven Schadens verpflichtet. Unternehmer
können auch entgangenen Gewinn zu verlangen.
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UWG - Kommentar
Der Kommentar Harte-Bavendamm,
Henning-Bodewig von C.H.Beck liegt in seiner 5. Auflage vor.
Aufgrund der vielfachen Determinierung des
Lauterkeitsrechtes durch Richtlinien sowie der oftmaligen
Leitwirkung von BGH-Entscheidungen im Kernbereich des UWG
ist deutsche Literatur zum UWG auch für den Praktiker in
Österreich von Relevanz. Das vorliegende Werk ist am Stand
der Zeit und berücksichtigt die europäische
Rechtsentwicklung und enthält zudem Länderberichte zu Recht
der EU-Staaten und Großbritanniens. Ein umfassendes
Stichwortverzeichnis erleichtert die Suche.
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Praxishandbuch UWG
Das UWG schützt den
unverfälschten Leistungswettbewerb vor unlauteren
Handlungen. Schutzobjekt sind Mitbewerber, Verbraucher und
die Allgemeinheit. Das Lauterkeitsrecht hat in den letzten
Jahren und Jahrzehnten immer mehr an Bedeutung gewonnen,
sodass ausreichend Raum für das vorliegende Praxishandbuch
besteht. Das Werk fasst das Lauterkeitsrecht in einer guten
Gliederung systematisch zusammen und erklärt seine
Zusammenhänge unter Verweise auf Rechtsprechung und Lehre
anhand von Beispielen und Illustrationen. Von Praktikern für
Praktiker und auch für Studierende!
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