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Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Im Gegenteil: es existieren zahlreiche Sondergesetze, die Unternehmen zu beachten haben, die Produkte oder Dienstleistungen online anbieten.

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Internetrecht

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Im Gegenteil: es existieren zahlreiche Sondergesetze, die Unternehmen zu beachten haben, die Produkte oder Dienstleistungen online anbieten. Regeln dafür finden sich im E-Commerce-Gesetz (ECG) oder im Konsumentschutzgesetz (KSchG). Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und die Angaben auf der Website selbst, müssen sollten diesen Verpflichtungen Rechnung tragen. Der Möglichkeit der E-Mail-Werbung wurde durch europäische Vorgaben umfassend eingeschränkt. Werbemails dürfen danach nur in einem sehr engen Rahmen versendet werden. Das Internetrecht gewinnt darüber hinaus durch alternative zielgerichtete Werbeformen wie SEO, SEM oder Affiliatemarketing zusätzlich an Dynamik, die zuletzt auch schon die Höchstgerichte beschäftigt haben.

 

Domainrecht

Unter Domainrecht versteht man ein Vielzahl unterschiedlicher Regelungen, die die Vergabe von Domains bzw die Rechte an Domains betreffen. Internetdomains sind einmalig. Das macht vor allem kurze Domains, generische Domains oder Domains, die Markennamen darstellen, sehr wertvoll. In der Vergangenheit wurde Domainrecht vor allem durch das rechtswidrige Wegschnappen bzw Registrieren von Domains (Domaingrabbing, Typosquatting, Markengrabbing, Cybersquatting) bekannt.

Vertragsabschluss im Internet

Der Vertragsabschluss im Internet erfolgt genauso wie der Vertragsabschluss im Zivilrecht: zuerst ein Angebot durch den Nutzer, dann die Annahme durch den Diensteanbieter. Der Vertrag kommt grundsätzlich mit Annahme zustande.

 

E-Commerce

E-Commerce ist die Automatisierung von Geschäftstransaktionen durch Informations- und Kommunikationstechnologie. M-Commerce, der Vertragsabschluss über das Mobiltelefon, ist eine Sonderform des E-Commerce. Dem E-Commerce dienen zahlreiche Sondergesetze als Rechtsquellen: das E-Commerce Gesetz (ECG), das Konsumentenschutzgesetz (KSchG), das Fernfinanzdienstleistungsgesetz (FernFinG), das Signaturgesetz, das Zugangskontrollgesetz usw. Das ECG regelt zahlreiche Informationspflichten sowie Auskunftspflichten für Dienstanbieter, deren Ziel Transparenz ist – denn der Dienstenutzer soll wissen, wer den Dienst anbietet.

 

E-Government

E-Government ist der elektronische Verwaltungsverkehr zwischen den Behörden und den Bürgern bzw. „Online-Erledigung“ von Behördenwegen und Verfahren.

 

Werbung im Internet

Werbung im Internet muss klar als solche erkennbar sein, dies gilt sowohl für Push-Werbung (z.B. E-Mail Newsletter) als auch für Pull-Werbung (z.B. Banner auf einer Website). Die Zusendung von Werbemails kann unter gewissen Umständen eine Verwaltungsübertretung sein, die mit einer empfindlichen Geldstrafe geahndet werden kann.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die Geltung der AGB muss von den Vertragspartnern vereinbart werden, des Weiteren dürfen sie weder gesetzes- noch sittenwidrig sein. Die Besonderheit des E-Commerce liegt darin, dass die AGB dauerhaft speicherbar und reproduzierbar sein müssen.

 

Verbraucherschutz

Die Fernabsatzrichtlinie des Europäischen Parlaments wurde in Österreich durch das Fernabsatzgesetz umgesetzt. Es dient dem Schutz der Konsumenten im Versandhandel sowie beim Online-Shopping, da es im Internet keine Möglichkeit der persönlichen Beratung gibt und die Ware lediglich auf Abbildungen zu sehen ist. Die Bestimmungen sehen primär Informationspflichten des Unternehmers sowie ein besonderes Rücktrittsrecht des Verbrauchers vor.

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Rechtsanwalt Dr. Öhlböck

Dr. Johannes Öhlböck LL.M. unterstützt Sie im Internetrecht (Verträge, Domainrecht, SEO, SEM, Affiliate-marketing, Online-Werbung, Bewertungen), berät Sie bei der Gestaltung von Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und vertritt Sie im Prozess.


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