Internetrecht
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.
Im Gegenteil: es existieren zahlreiche Sondergesetze, die Unternehmen zu
beachten haben, die Produkte oder Dienstleistungen online anbieten.
Regeln dafür finden sich im E-Commerce-Gesetz (ECG) oder im
Konsumentschutzgesetz (KSchG). Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
und die Angaben auf der Website selbst, müssen sollten diesen
Verpflichtungen Rechnung tragen. Der Möglichkeit der E-Mail-Werbung wurde
durch europäische Vorgaben umfassend eingeschränkt. Werbemails dürfen danach nur
in einem sehr engen Rahmen versendet werden. Das Internetrecht gewinnt darüber hinaus durch
alternative zielgerichtete Werbeformen wie SEO, SEM oder
Affiliatemarketing zusätzlich an Dynamik, die zuletzt auch schon die
Höchstgerichte beschäftigt haben.
Domainrecht
Unter Domainrecht versteht man ein Vielzahl
unterschiedlicher Regelungen, die die Vergabe von Domains bzw die Rechte an
Domains betreffen. Internetdomains sind einmalig. Das macht vor allem kurze
Domains, generische Domains oder Domains, die Markennamen darstellen, sehr
wertvoll. In der Vergangenheit wurde Domainrecht vor allem durch das
rechtswidrige Wegschnappen bzw Registrieren von Domains (Domaingrabbing,
Typosquatting, Markengrabbing, Cybersquatting) bekannt.
Vertragsabschluss im Internet
Der Vertragsabschluss im Internet erfolgt genauso
wie der Vertragsabschluss im Zivilrecht: zuerst ein Angebot durch den Nutzer,
dann die Annahme durch den Diensteanbieter. Der Vertrag kommt grundsätzlich mit
Annahme zustande.
E-Commerce
E-Commerce ist die Automatisierung von
Geschäftstransaktionen durch Informations- und Kommunikationstechnologie.
M-Commerce, der Vertragsabschluss über das Mobiltelefon, ist eine Sonderform des
E-Commerce. Dem E-Commerce dienen zahlreiche Sondergesetze als Rechtsquellen:
das E-Commerce Gesetz (ECG), das Konsumentenschutzgesetz (KSchG), das
Fernfinanzdienstleistungsgesetz (FernFinG), das Signaturgesetz, das
Zugangskontrollgesetz usw. Das ECG regelt zahlreiche Informationspflichten sowie
Auskunftspflichten für Dienstanbieter, deren Ziel Transparenz ist – denn der
Dienstenutzer soll wissen, wer den Dienst anbietet.
E-Government
E-Government ist der elektronische
Verwaltungsverkehr zwischen den Behörden und den Bürgern bzw.
„Online-Erledigung“ von Behördenwegen und Verfahren.
Werbung im Internet
Werbung im Internet muss klar als solche erkennbar
sein, dies gilt sowohl für Push-Werbung (z.B. E-Mail Newsletter) als auch für
Pull-Werbung (z.B. Banner auf einer Website). Die Zusendung von Werbemails kann
unter gewissen Umständen eine Verwaltungsübertretung sein, die mit einer
empfindlichen Geldstrafe geahndet werden kann.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Geltung der AGB muss von den Vertragspartnern
vereinbart werden, des Weiteren dürfen sie weder gesetzes- noch sittenwidrig
sein. Die Besonderheit des E-Commerce liegt darin, dass die AGB dauerhaft
speicherbar und reproduzierbar sein müssen.
Verbraucherschutz
Die Fernabsatzrichtlinie des Europäischen
Parlaments wurde in Österreich durch das Fernabsatzgesetz umgesetzt. Es dient
dem Schutz der Konsumenten im Versandhandel sowie beim Online-Shopping, da es im
Internet keine Möglichkeit der persönlichen Beratung gibt und die Ware lediglich
auf Abbildungen zu sehen ist. Die Bestimmungen sehen primär
Informationspflichten des Unternehmers sowie ein besonderes Rücktrittsrecht des
Verbrauchers vor.
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Rechtsanwalt Internetrecht
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Rechtsanwalt Dr. Öhlböck
Dr. Johannes Öhlböck LL.M. unterstützt Sie im
Internetrecht (Verträge, Domainrecht, SEO, SEM,
Affiliate-marketing, Online-Werbung), berät Sie bei der
Gestaltung von Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und vertritt
Sie im Prozess.
01 / 505 49 59
Rechtsanwalt Internetrecht
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Weitere Links
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Internetrecht
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