Medizinrecht
Der Begriff Medizinrechtes ist
vielschichtig. Er bezeichnet unter anderem die rechtliche
Ausgestaltung der (schuldrechtlichen) Rechtsbeziehungen zwischen
dem Arzt und dem Patient, aber auch die öffentlich-rechtlichen
Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen
Berufes. Besonders zu berücksichtigen ist, dass sich
dieses Rechtsgebiet nicht nur auf das Gebiet der Arzthaftung,
also das haftungsrechtliche Verhältnis zwischen Arzt und Patient
erstreckt.
Von zentraler Bedeutung im Bereich der
Arzthaftung
ist die Frage, ob eine vom Arzt (Konsiliararzt, Belegarzt,
Turnusarzt) Behandlung (medizinische Heilbehandlung) lege artis,
also in Übereinstimmung mit den Regeln der medizinischen
Heilkunst erfolgt ist, respektive ein Behandlungsfehler oder
Diagnosefehler vorliegt. Die Beantwortung dieser Frage ist
entscheidend um feststellen zu können, ob dem Patient gegenüber
dem Arzt bzw dem Krankhaus (Krankenhausträger) einen
Schadenersatzanspruch (Schmerzengeld, Heilungskosten, …)
zusteht.
Das Medizinrecht umfasst neben dem
Recht der Honorierung von Privatpatienten auch arztspezifische
Rechtsgebiete aus dem Sozialversicherungsrecht, aus dem
allgemeinen Berufsrecht, zum kollegialen Verhältnis zwischen
Ärzten (Wettbewerbsrecht mit weitgehendem Werbeverbot, Recht der
Praxisübertragung) sowie spezielle Regelungen zur Ausübung des
ärztlichen Berufs. Von zentraler Bedeutung ist das Ärztegesetz.
Im weiteren Sinne kann zu dem
Gebiet des Medizinrechts auch das Krankenhausrecht, das Recht
der Pflegeberufe, das Recht der Apotheken und das Pharmarecht
gezählt werden.
Links zum Medizinrecht
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Streitbeilegung in
medizinischen Haftungsfällen
Arzthaftung und deren
Streitbeilegung, ein hochsensibles und vielschichtiges Thema
– ist Mediation ein adäquates Mittel? Kommt es zu
Streitigkeiten zwischen Ärzten bzw. Krankenanstaltenträgern
und Patienten, ist es oftmals für alle Beteiligten
„gesünder“, nicht den Gerichtsweg einzuschlagen. Das Buch
beleuchtet die Vertragsbeziehungen und Haftungsrisiken sowie
die im Streitfall bestehenden Streitbeilegungsmethoden mit
ihren Vor- und Nachteilen. Die Mediation als Alternative und
Ergänzung wird vorgestellt. Aktuelle Entwicklungen wie das
Patientenverfügungsgesetz und
Sachwalterrechts-Änderungsgesetz (Vorsorgevollmacht,
gesetzliches Vertretungsrecht nächster Angehöriger) werden
erörtert
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Ärztegesetz
Der Kurzkommentar enthält
allen Änderungen der 3. bis 8. Ärztegesetz-Novelle,
insbesondere die Herausnahme der Zahnärzte aus dem
Ärztegesetz, die Übertragung von Kompetenzen an die
Ärztekammer, Qualitätssicherung durch die Ärztekammer.
Ausführliche Anmerkungen und Einflechtung aktueller
Judikatur zu Disziplinarstrafen, ärztlicher Werbung,
standeswidrigem Verhalten machen das Buch zum
unverzichtbaren Standardwerk für den Praktiker.
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Die ärztliche Aufklärung
Die Aufklärung der Patienten
ist zu einem zentralen Aspekt des Arztberufes geworden.
Dennoch herrscht über den Umfang der Aufklärungspflicht,
aber auch der Dokumentationspflicht vielfach Unklarheit. Dem
gegenüber stehen Patienten, die zunehmend gewillt sind, ihre
Rechtsansprüche einzufordern. Der Band stellt anhand von
wichtigen Entscheidungen in der österreichischen Judikatur
dar, was als angemessene Aufklärung und Dokumentation gilt,
wie sie richtigerweise durchzuführen sind und wovon diese
Einschätzungen abhängen. Weiters wird erläutert, welche
Konsequenzen sich aus der Haftung des Arztes bei mangelnder
Aufklärung beziehungsweise Dokumentation ergeben.
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