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Verwaltungsrecht
Die öffentliche Verwaltung (Exekutive) stellt neben der
Gesetzgebung (Legislative) und der Gerichtsbarkeit (Judikative)
die dritte Staatsfunktion dar. Ebenso weit wie die staatliche
Verwaltung ist auch das dazugehörige Recht, das
Verwaltungsrecht, dem unzählige Bereiche und Aufgaben zugeordnet
sind. Aus diesem Grund ist der Begriff des Verwaltungsrechtes
schwer positiv (in einer Aufzählung der zugehörigen
Rechtsgebiete, Aufgaben, Erscheinungsformen) zu formulieren.
Der
Verwaltungsbegriff wird daher meist negativ als staatliche
Vollziehung außerhalb der Gerichtsbarkeit definiert. Verwaltung
ist damit also die Vollziehung von Verwaltungsgesetzten, die vom
Gesetzgeber (der Legislative) beschlossen wurden und von der
Verwaltung vollzogen - exekutiert - werden (Exekutive).
Die
Vollziehung erfolgt im Rahmen der Hoheits- und
Privatwirtschaftsverwaltung und wird von Verwaltungsorganen
durchgeführt.
wichtige Teile des Verwaltungsrechtes:
Links zum Verwaltungsrecht
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aktuelle Bücher
Verwaltungsrecht
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Gewerbeordnung - Kurzkommentar
Der Kurzkommentar von Stolzlechner, uA,
zur GewO aus dem Verlag Österreich liegt in 3. Auflage vor. Die
Novellen 2024 und Umsetzungen mehrerer Richtlinien (ua
PauschalreiseRL) sind eingearbeitet. Das Werk punktet durch die
kompakte Kommentierung samt der ergangenen Literatur und Judiktaur.
Hervorzuheben ist ein gut gegliedertes Stichwortverzeichnis von
beinahe 60 Seiten.
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Arzneimittelwerberecht - Kommentar
Der Kommentar von Ciresa liegt in
seiner zweiten Auflage vor und berücksichtigt die aktuellen
Entwicklungen (europarechtliche Vorgaben, Rechtsprechung, Literatur)
im Werberecht. Dem Autor ist es gelungen, die Nischenmaterie
erstklassig aufzubereiten.
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AVG - Praxiskommentar
Rosenkranz/Kahl haben im Verlag Linde
ihren Praxiskommentar zum AVG vorgelegt. 9 Autoren kommentieren auf
1200 Seiten mit 20 Seiten Stichwortverzeichnis AVG sowie EGVG und
Zustellgesetz. Rechtsprechung und Literatur sind praxisnah
eingearbeitet. Zu jeder kommenierten Bestimmung findet sich eine
Übersicht über Materialien, Literatur und eine Gliederung unter
Verweis auf die folgenden Randnummern, sodass man sich rasch
zurechtfindet. Absolute Weiterempfehlung!
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Denkmalschutzrecht
Das Praxishandbuch von Pieler
behandelt das Denkmalschutzrecht in thematischen Kapiteln und
beschäftigt sich auf 440 Seiten unter anderem mit
Unterschutzstellung, Verfahren, Veränderungen, Urheberschutz,
Mietrecht, Steuerrecht, Förderungen und Sanktionen.
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Straßenverkehrsordnung
Der Kommentar von Pürstl liegt in einer
nunmehr 16. Auflage vor. Er beinhaltet die Kommentierung
der StVO idf der 34. Novelle und behandelt damit
insbesondere die neuen Regeln für Fußgänger und
Radfahrer, E-Scooter als Fahrzeuge, neue Hinweiszeichen,
Schulstraßen und insbesondere die neuen Maßnahmen gegen
Raser (Beschlagnahme und Verfall von Fahrzeugen). Der
Manz-Kommentar von Pürstl zur StVO steht für Kontinuität
und ist ein treuer Begleiter, wenn es um Verkehrsrecht
geht.
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