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Verwaltungsrecht

Die öffentliche Verwaltung (Exekutive) stellt neben der Gesetzgebung (Legislative) und der Gerichtsbarkeit (Judikative) die dritte Staatsfunktion dar. Ebenso weit wie die staatliche Verwaltung ist auch das dazugehörige Recht, das Verwaltungsrecht, dem unzählige Bereiche und Aufgaben zugeordnet sind. Aus diesem Grund ist der Begriff des Verwaltungsrechtes schwer positiv (in einer Aufzählung der zugehörigen Rechtsgebiete, Aufgaben, Erscheinungsformen) zu formulieren.

 

Der Verwaltungsbegriff wird daher meist negativ als staatliche Vollziehung außerhalb der Gerichtsbarkeit definiert. Verwaltung ist damit also die Vollziehung von Verwaltungsgesetzten, die vom Gesetzgeber (der Legislative) beschlossen wurden und von der Verwaltung vollzogen - exekutiert - werden (Exekutive).

 

Die Vollziehung erfolgt im Rahmen der Hoheits- und Privatwirtschaftsverwaltung und wird von Verwaltungsorganen durchgeführt.

 

wichtige Teile des Verwaltungsrechtes:

Links zum Verwaltungsrecht

 

aktuelle Bücher Verwaltungsrecht

 

Gewerbeordnung - Kurzkommentar

Der Kurzkommentar von Stolzlechner, uA, zur GewO aus dem Verlag Österreich liegt in 3. Auflage vor. Die Novellen 2024 und Umsetzungen mehrerer Richtlinien (ua PauschalreiseRL) sind eingearbeitet. Das Werk punktet durch die kompakte Kommentierung samt der ergangenen Literatur und Judiktaur. Hervorzuheben ist ein gut gegliedertes Stichwortverzeichnis von beinahe 60 Seiten.

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Arzneimittelwerberecht - Kommentar

Der Kommentar von Ciresa liegt in seiner zweiten Auflage vor und berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen (europarechtliche Vorgaben, Rechtsprechung, Literatur) im Werberecht. Dem Autor ist es gelungen, die Nischenmaterie erstklassig aufzubereiten.

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AVG - Praxiskommentar

Rosenkranz/Kahl haben im Verlag Linde ihren Praxiskommentar zum AVG vorgelegt. 9 Autoren kommentieren auf 1200 Seiten mit 20 Seiten Stichwortverzeichnis AVG sowie EGVG und Zustellgesetz. Rechtsprechung und Literatur sind praxisnah eingearbeitet. Zu jeder kommenierten Bestimmung findet sich eine Übersicht über Materialien, Literatur und eine Gliederung unter Verweis auf die folgenden Randnummern, sodass man sich rasch zurechtfindet. Absolute Weiterempfehlung!

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Denkmalschutzrecht

Das Praxishandbuch von Pieler behandelt das Denkmalschutzrecht in thematischen Kapiteln und beschäftigt sich auf 440 Seiten unter anderem mit Unterschutzstellung, Verfahren, Veränderungen, Urheberschutz, Mietrecht, Steuerrecht, Förderungen und Sanktionen.

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Straßenverkehrsordnung

Der Kommentar von Pürstl liegt in einer nunmehr 16. Auflage vor. Er beinhaltet die Kommentierung der StVO idf der 34. Novelle und behandelt damit insbesondere die neuen Regeln für Fußgänger und Radfahrer, E-Scooter als Fahrzeuge, neue Hinweiszeichen, Schulstraßen und insbesondere die neuen Maßnahmen gegen Raser (Beschlagnahme und Verfall von Fahrzeugen). Der Manz-Kommentar von Pürstl zur StVO steht für Kontinuität und ist ein treuer Begleiter, wenn es um Verkehrsrecht geht.
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