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Im Web finden sich zahlreiche Angebote zum Reiserecht. Rechtsfreund.at weist ihnen den Weg zu diesen Angeboten. Sollte ein Link fehlen, ersucht Rechtsfreund.at um Bekanntgabe.

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Reiserechtsprozess und "Listen bzw Tabellen"

Im Reiserechtsprozess geht es vor allem darum darzulegen und unter Beweis zu stellen, welche Mängel die gebuchte Sommerpauschalreise bzw die Winterpauschalreise hatte. Hernach kommt dem entscheidenden Gericht die Aufgabe zu, die festgestellten Mängel zu taxieren. In aller Regel wird dabei ein prozentueller Abschlag vom Gesamtpreis vorgenommen. Bis vor kurzem war es in Österreich üblich, diese Abschläge nach der sogenannten Frankfurter Liste bzw Frankfurter Tabelle vorzunehmen, einer Entscheidungssammlung des Oberlandesgerichtes Frankfurt. Sie soll den Anforderungen der Praxis nach einheitlichen und transparenten Grundsätzen zur Ermittlung von Preisminderungsansprüchen im Reiserecht gerecht werden.

 

OGH zur Frankfurter Liste

Die Frankfurter Liste ist (nach einer älteren Entscheidung des Obersten Gerichtshofes in Österreich) "auch für den österreichischen Rechtsbereich als brauchbare Orientierungsgrundlage heranzuziehen" (OGH: 2002/10/10, 6 Ob 11/02i, Veröff: SZ 2002/130). Diese Entscheidung wurde relativiert, hat doch der OGH zwischenzeitig entschieden, dass die „Frankfurter Tabelle" betreffend die Reisepreisminderung keine Rechtsquelle darstellt. Sie stammt weder vom Gesetzgeber noch von einer von ihm ermächtigten Verwaltungsbehörde und besitzt keinen Normcharakter; dass die genannte Tabelle als brauchbare Orientierungsgrundlage bezeichnet wurde, zwingt nicht dazu, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die sich aus der Tabelle samt ihren Erläuterungen ergebenden prozentuellen Minderungsbeträge den jeweils festgestellten Mängeln prozentpunktgenau entsprechen ( OGH: 2005/11/03 6 Ob 251/05p).
 

Wiener Liste bzw Wiener Tabelle

Als Äquivalent zur in Deutschland verwendeten Frankfurter Listehat der Wiener Rechtsanwalt Dr. Eike Lindinger mit Rechtsanwaltsanwärterin Mag. Andrea Scheibenpflug eine "Wiener Liste" - als Auswertung der österreichischen Rechtsprechung zum Reiserecht - veröffentlicht. Dabei wird anhand anhand von Stichwörtern zu jedem konkreten Mangel-Sachverhalt den Prozentsatz der Preisminderung und die Fundstelle aus der Rechtsprechung (konkrete Einzelfallentscheidungen aus der Judikatur des Bezirksgerichtes für Handelssachen Wien beziehungsweise des Handelsgerichtes Wien) aufgelistet.

Links zum Reiserecht

 

aktuelle Bücher Reiserecht
 

Reiserechtsprozess: Wiener Liste

Eine aktuelle OGH-Entscheidungen bekräftigt, dass die so genannte "Frankfurter Liste" zur Reisepreisminderung in Österreich keine verbindliche Rechtswirkung hat. Die Autoren Lindinger und Scheibenpflung erstellen erstmals für Österreich eine eigene Liste, die "Wiener Liste" zur Reisepreisminderung als Gesamtauswertung der österreichischen Judikatur. Die Tabelle enthält zu jedem konkreten Mangel-Sachverhalt einen Prozentsatz der Preisminderung und Fundstellen aus der Rechtsprechung. Zudem ist der Band ein aus vielen Praxisbeispielen erstellter Prozesswegweiser durch Klagsinhalte, Verfahren, Beweismittel, Anspruchsgrundlagen und Kosten. Damit liegt ein Werk vor, auf das wohl in Hinkunft niemand verzichten wird können, der sich in Österreich mit Reiserecht beschäftigt.

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