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Startseite :: Klang - Kommentar ABGB - Österreich - Zivilrecht

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Auf dieser Seite wird der Kommentar-Kommentar zum Zivilrecht (Bürgerliches Recht) aus dem Verlag Österreich vorgestellt, der nunmehr in seiner dritten Auflage vorliegt.

Klang - Der Praxiskommentar zum ABGB von LexisNexis ARD Orac


Klang Kommentar - ABGB - Dritte Auflage


Endlich! Der Klang ist wieder da! Rechtsfreund.at wird auf dieser Seite laufend über die neu erscheinenden Bände des wohl maßgeblichsten Kommentares zum österreichischen Zivilrecht berichten.

 

Band 3 - Eherecht - §§ 44 – 100 ABGB

Hinteregger/Kissisch

Der (!) Kommentar zum ABGB liegt mit seinem ersten Band in der dritten Auflage vor. Kommentiert werden die persönlichen Rechtswirkungen der Ehe (§§ 44-100 ABGB). Der Band enthält außerdem eine gründliche Aufarbeitung der rechtlichen Probleme der nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie einen ausführlichen Exkurs zu den sicherheitspolizeilichen und exekutionsrechtlichen Bestimmungen des Gewaltschutzgesetzes. Das Ehegesetz ist einem weiteren Band vorbehalten. Das detaillierte Stichwortverzeichnis ermöglicht ein rasches Auffinden der benötigten Informationen.

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Klang
Kommentar - ABGB - Dritte Auflage

 

Klang - Band 18 -  KSchG

Mayrhofer et al

Umfassende Kommentierung des gesamten Konsumentenschutzgesetzes durch ein Innsbrucker Autorenteam unter der Federführung von o. Univ.-Prof. Dr. Mayrhofer. Neben allen bisherigen Regelungen des Gesetzes werden natürlich auch dessen jüngere Teile, wie zB das Fernabsatz-, Gewährleistungs- oder Heimvertragsrecht ausführlich dargestellt. Judikatur und Literatur zu allen Fragen und Problemen dieser für das Privatrecht immer bedeutender werdenden Rechtsmaterie sind sorgfältig und übersichtlich verarbeitet.

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Historie des Klang Kommentares

 


Univ.-Prof. Dr. Heinrich Klang

Univ.-Prof. Dr. Heinrich Klang

Namensgeber für den "Grossen Kommentar zum Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch" war der 1875 geborene Wiener Jurist Heinrich Klang. Die Erstausgabe des Klang-Kommentares wurde 1935 vollendet. Klang war von 1923 bis 1938 und von 1947 bis 1954 Herausgeber der Juristischen Blätter. Mit der Erstauflage hat er Entscheidendes zur Klärung der schwierigen, weil ständig wechselnden Rechtsverhältnisse beigetragen. Gleich nach dem zweiten Weltkrieg wurde Klang, der schon 1938 um dauerhafte Versetzung in den Ruhestand angesucht hat, dem im Wiederaufbau begriffenen obersten Gerichtshof zugeteilt. Zudem war Klang, der das KZ Theresienstadt überlebt hat in der Rückstellungskommission tätig. Schon die Publikation der zweiten Auflage des von ihm begründeten Kommentars, mit der in den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts begonnen wurde, durfte Klang, der 1954 verstorben ist, nicht mehr erleben.

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