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Im Web finden sich zahlreiche Angebote zum Thema Pauschalreisen. Rechtsfreund.at weist ihnen den Weg zu diesen Angeboten. Sollte ein Link fehlen, ersucht Rechtsfreund.at um Bekanntgabe.

Pauschalreisen (Pauschalreise) - Vergleich zahlt sich aus - Mängel im Urlaub

Untersuchung zu Pauschalreisen

Die AK hat die Preise von 15 Hotels in den Urlaubsländern Spanien, Griechenland, Türkei, Tunesien und Zypern für einen Aufenthalt in der Hauptsaison erhoben und verglichen. Danach zahlt sich ein Preisvergleich jedenfalls aus. Je nach Reiseveranstalter kann eine Familie für einen zweiwöchigen Sommerurlaub in Spanien bei ein und demselben Hotel bis zu 770 Euro sparen.
In Für die Buchung des Sommerurlaubes kann Zeit draufgehen mit genauem Rechnen, aber Preisvergleiche (auch last minute und Restplätze) bringen Bares.

15 Hotels überprüft

Die AK hat im März und April Pauschalreisen mit gleichen Hotelangeboten bei verschiedenen Reiseveranstaltern erhoben: Neckermann, TUI, Jahn-Reisen, Gulet, DER-TOUR, Delphin, FTI, 1*2 Fly, Nazar, Thomas Cook, Bentour, Ruefa, Alltours. Insgesamt wurden die Preise von 15 Hotels in Spanien, Griechenland, Türkei, Tunesien und Zypern für einen zweiwöchigen Sommerurlaub mit Halbpension oder all inclusive für eine Familie (zwei Erwachsene und ein achtjähriges Kind) sowie für zwei Erwachsene überprüft.

Unterschiede beim gleichen Hotel je nach Anbieter bis € 770
"Je nach Anbieter gibt es beträchtliche Preisunterschiede für ein- und dieselbe Hotelanlage," sagen die AK Reiseexperten. So kann sich eine dreiköpfige Familie bis zu 770 Euro sparen, wenn sie zwei Wochen im spanischen Playa de Palma auf Mallorca im Hotel Neptuno verbringt. Das ist ein Preisunterschied von 23 Prozent. Die AK empfiehlt angehenden UrlauberInnen daher, die Angebote bei den verschiedenen Reiseveranstaltern gründlich zu vergleichen, das lohnt sich! Achtung: Reiseveranstalter, die günstig sind, haben nicht immer das beste Angebot.

Überprüfung im Vorfeld geboten
Der Weg zum besten Angebot (auch last minute oder Restplätze bei der Restplatzbörse oder Ähnliches) führt allerdings durch einen Preisdschungel im Katalog. Denn die Preisberechnungssysteme und Preistabellen im Katalog seien oft unübersichtlich und schwer zu verstehen. Bei den Kinderpreisen werde es dann abermals kompliziert. Alle Reiseveranstalter haben neben Angeboten mit Kinderfestpreisen auch Angebote mit verschiedenen prozentuellen Preisabschlägen für Kinder. Überdies können auch die Alters-grenzen für Kinderermäßigungen innerhalb des Programms eines Reiseveranstalters erheblich differieren.

Was tun, wenn es Mängel im Urlaub gab?

Sie sind bei einem Mangel im Urlaub nicht rechtlos! Auf einen Mangel hinzuweisen, ist daher jedenfalls richtig und auch notwendig, um später Ansprüche stellen zu können. Zunächst sollten Sie den Mangel beim Hotelpersonal bzw bei der Reiseleitung kund tun und die Mängel zu dokumentieren. Einen Anhalt, welche Mängel ersatzfähig sind, gibt die Frankfurter Tabelle.

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Urlaubsreise ersteigern

Haben Sie schon einmal daran gedacht, eine Urlaubsreise zu ersteigern? Wenn nicht, dann versuchen Sie es doch einfach einmal. Auf diese Weise kommt man manchmal zu richtigen Schnäppchen.

Links

  • Frankfurter Tabelle

    Die Frankfurter Tabelle bzw Frankfurter Liste stellt eine Entscheidungssammlung des OLG Frankfurt dar. Sie soll den Anforderungen der Praxis nach einheitlichen und transparenten Grundsätzen zur Ermittlung von Preisminderungsansprüchen gerecht werden. Sie ist auch für Österreich eine
    brauchbare Orientierungsgrundlage.

  • Allgemeine Reisebedingungen 1992
    Die ARB 1992 regeln die wichtigsten Punkte in Bezug auf eine gebuchte Reise. Sie müssen in jedem Reisebüro an gut sichtbarer Stelle und gut lesbar aufgehängt sein

  • Entscheidungen zum Reiserecht
    Rechtsfreund.at bietet eine kleine Übersicht (exemplarisch) über Entscheidungen

  • Gesetzestext (KSchG)
    Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie im KSchG

  • Seminare
    Liste österreichischer Seminarveranstalter

  • Billigflüge

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Der vorliegende Tagungsband beschäftigt sich mit bereits eingetretenen und bevorstehenden Änderungen im Reiserecht auf europäischer und nationaler Ebene. Die Bandbreite der von österreichischen und deutschen Spezialisten behandelten Themen erstreckt sich von europarechtlichen und transportrechtlichen Fragen bis hin zu aktuellen Problemen des österreichischen Reiserechts.
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Pauschalreise
Mit der Normierung eines Schadenersatzanspruchs für entgangene Urlaubsfreude durch das  mit 1.1.2004 wurde die Bedeutung der §§ 31ff KSchG für die Abwicklung von Reiseveranstaltungsverträgen abermals unterstrichen. Der vorliegende Kommentar beschäftigt sich nicht nur mit der strukturellen Aufarbeitung der §§ 31b ff KSchG im Hinblick auf den Abschluss und die Durchführung von Reiseveranstaltungen iSd der Pauschalreise-Richtlinie, sondern beleuchtet auch die praktischen reiserechtlichen Probleme im Falle von Leistungsstörungen nach Reiseantritt und der Behebung von Reisemängeln durch den Veranstalter. Besonders ausführlich wird auf die nunmehr mögliche Zubilligung eines Schadenersatzes für entgangene Urlaubsfreude gem § 31e Abs 3 KSchG eingegangen.
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Information zu: Pauschalreise, last minute, Vergleich zahlt sich aus