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Ein Notar wird vom Staat bestellt und in sein öffentliches Amt eingeführt, damit er öffentliche Urkunden über Rechtserklärungen, Rechtsgeschäfte und rechtserhebliche Tatsachen aufnimmt. Diese Urkunden können vollstreckbar sein.

Notar Wien | Notar Österreich

Notar - Tätigkeit, Definition

Ein Notar ist ein Träger eines öffentlichen Amtes, dem der Staat die Autorität übertragen hat, öffentliche Urkunden Notariatsakt, notarielles Protokoll,  notarielle Beurkundung) zu errichten. Er kann dabei nach Maßgabe der Notariatsordnung  öffentliche Urkunden über Rechtserklärungen, Rechtsgeschäfte und rechtserhebliche Tatsachen aufnehmen und ausfertigen und zur Entlastung der Gerichte die von den Parteien anvertrauten Urkunden verwahren und Gelder und Wertpapiere zur Ausfolgung an Dritte oder zum Erlag bei Behörden übernehmen. Notariellen Urkunden kommt vor Gericht und Behörden eine besondere Beweiskraft zu. Notarielle Urkunden können außerdem genauso vollstreckbar sein wie rechtskräftige Gerichtsurteile.

 

Gerichtskommissär

Dem Notar obliegt zudem die Durchführung von Amtshandlungen als Gerichtskommissär nach besonderen gesetzlichen Vorschriften.

Ausübung öffentlicher Gewalt

Ein Notar, der auf Grund gesetzlicher Bestimmungen öffentlich-rechtliche Tätigkeiten ausübt, handelt in Ausübung öffentlicher Gewalt.

 

notarielle Pflichten

Ein Notar muss eine notarielle Urkunde (Notariatsakt, notarielles Protokoll, notarielle Beurkunden) in Übereinstimmung mit den Beteiligten erstellen. Er muss dabei unparteiisch und neutral beraten und über mögliche inhaltliche Gestaltungen und deren unterschiedliche Rechtsfolgen aufklären. Der Notar muss dabei eine ausgewogene Lösung im Auge haben und eine Partei schützen, die wirtschaftlich schwächer oder unerfahrener ist.

 

Tätigkeitspflicht und Disziplinarecht

Ein Notar unterliegt der Tätigkeitspflicht und darf eine Amtshandlung (mit engen Ausnahmen) damit nicht verweigern. Der Notar darf zudem nicht tätig werden, wenn eine widerrechtliche Benachteiligung eines Dritten besteht oder ein Beteiligter offensichtlich nicht geschäftsfähig ist. Der Notar unterliegt besonderer Kontrolle und strikten disziplinarrechtlichen Regeln.

 

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