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ProduktsicherungTuesday, 27. March 2012
Produkthaftung für zu leicht verstellbaren Schalter
Produkthaftung für einen zu leicht verstellbaren Schalter bei einem Traktor;keine Anrechnung eines Bedienungsfehlers des Lenkers - Zur Gewährleistung der erforderlichen Produktsicherheit werde dem Hersteller bereits im Rahmen der Konzeption und Planung des Produkts die Verpflichtung auferlegt, diejenigen Maßnahmen zu treffen, die zur Vermeidung einer Gefahr objektiv erforderlich und nach objektiven Maßstäben zumutbar seien. Erforderlich seien die Sicherheitsmaßnahmen, die nach dem im Zeitpunkt des Inverkehrbringens des Produkts vorhandenen neuesten Stand der Wissenschaft und Technik konstruktiv möglich seien und als geeignet und genügend erschienen, um Schäden zu verhindern. (OGH 28. 2. 2011, 8 Ob 21/11p)
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