Friday, 13. June 2008
Juni Session des VfGH
Am Montag, 9. Juni 2008, beginnen im Verfassungsgerichtshof die
Beratungswochen der Juni- Session. Sie wird bis zum Samstag, 28. Juni
2008, dauern. Es ist die erste Session, bei der der neue Präsident des
Verfassungsgerichtshofes, Gerhart Holzinger, die Beratungen leiten
wird.
Auf der Tagesordnung der 14 Verfassungsrichterinnen und
Verfassungsrichter stehen u.a. folgende Fälle:
Humanitäre Niederlassungsbewilligungen
Der Verfassungsgerichtshof wird die Frage entscheiden müssen, ob die
derzeitige Praxis betreffend Erteilung humanitärer
Niederlassungsbewilligungen verfassungskonform ist oder nicht. Die 14
Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter haben hier Bedenken. In
einem Prüfungsbeschluss (mit dem ein Gesetzesprüfungsverfahren
eingeleitet wurde) haben sie festgehalten, dass es verfassungswidrig
sein könnte, dass die Betroffenen selbst keinen Antrag auf eine solche
Niederlassungsbewilligung stellen können. Derzeit sind sie nämlich von
den Behörden abhängig, da ein solcher Aufenthaltstitel nur "von Amts
wegen" - und nur mit Zustimmung des Innenministers - erteilt werden
kann. Ein Verfahren mit Antragsrecht gibt es nicht.
Auch die Oberösterreichische Landesregierung hat an den
Verfassungsgerichtshof den Antrag gestellt, diese Bestimmungen des
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes sowie weitere Bestimmungen
betreffend die Amtswegigkeit von humanitären Aufenthaltstiteln als
verfassungswidrig aufzuheben. Sie beantragt weiters die Aufhebung der
Bestimmung betreffend das Zustimmungsrecht des Bundesministers für
Inneres zur Erteilung humanitärer Aufenthaltstitel. Schließlich wird
auch die Frage zu klären sein, was unter einem "humanitären Grund" im
Sinne dieser Bestimmungen zu verstehen ist. In diesem Verfahren findet
eine Öffentliche Verhandlung statt, und zwar am Freitag, 13. 6. 2008,
9.00 Uhr, Großer Verhandlungssaal (VfGH, Judenplatz 11, 1010 Wien)
Beschwerden Arigona Zogaj
Arigona Zogaj und ihre Mutter haben beim Verfassungsgerichtshof
Beschwerden gegen die Entscheidung des Innenministers, keine
Niederlassungsbewilligung aus humanitären Gründen zu erteilen,
eingelegt. Aufgeworfen wird etwa die Frage, ob diese mündlich - und via
Pressemitteilung – bekannt gegebene Entscheidung ein beim VfGH
bekämpfbarer Bescheid ist. Die anhängigen Verfahren stehen in keinem
Zusammenhang mit der Frage der rechtskräftigen Ausweisung von Arigona
Zogaj und ihrer Mutter. Die Ausweisung wurde beim
Verfassungsgerichtshof nicht bekämpft.
Steuerbefreiung von Trinkgeldern
Auf der Tagesordnung der Juni-Session steht auch ein
Gesetzesprüfungsverfahren zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der
Steuerbefreiung von Trinkgeldern. Das Gesetzesprüfungsverfahren wurde
vom Verfassungsgerichtshof aus Anlass einer Beschwerde eines Croupiers
eingeleitet. Derzeit sind Trinkgelder von Arbeitnehmern von der
Einkommensteuer befreit. Diese Befreiung gilt nicht für Trinkgelder,
deren Annahme gesetzlich oder kollektivvertraglich verboten ist - und
somit offenbar auch nicht für die Anteile eines Croupiers am
Sammeltrinkgeld für Casinomitarbeiter (sog. Cagnotte). Der
Verfassungsgerichtshof erachtet in einem Prüfungsbeschluss zunächst die
Steuerbefreiung von Trinkgeldern generell als problematisch.
Arbeitnehmer, bei denen Trinkgelder ein Bestandteil der Einkünfte sind,
würden gegenüber Arbeitnehmern aus anderen Berufen, aber auch gegenüber
selbstständigen Trinkgeldbeziehern steuerlich bevorzugt. Sollte es
dafür doch eine sachliche Rechtfertigung geben, bleibt zu prüfen, ob
sich Zuwendungen aus der Cagnotte von anderen Trinkgeldern so
wesentlich unterscheiden, dass eine Ausnahme von der Steuerbefreiung
dem Gleichheitssatz entspricht. Auch in diesem Verfahren findet eine
Öffentliche Verhandlung statt, und zwar am Freitag, 20. 6. 2008, 11.00
Uhr, Großer Verhandlungssaal (VfGH, Judenplatz 11, 1010 Wien)
Hausapotheken der Ärzte
Aufgrund eines Antrages des Unabhängigen Verwaltungssenates
Niederösterreich (UVS) und eines Arztes wird sich der
Verfassungsgerichtshof mit den Hausapotheken der Ärzte beschäftigen.
Dabei geht es im Wesentlichen um zwei Punkte: Wann gibt es eine
Konzession für eine öffentliche Apotheke? Das Gesetz legt fest, dass
bei einer Bedarfsprüfung u.a. darauf Rücksicht genommen werden muss, ob
es in der Gemeinde des Standortes eine ärztliche Hausapotheke gibt.
Auch die Anzahl der niedergelassenen Ärzte im Umkreis von 4 km spielt
eine Rolle. Der UVS meint, diese Regelungen seien für die
konzessionswerbenden Apotheker verfassungswidrige Beschränkungen. Zum
zweiten legt das Gesetz fest, dass Ärzte, die Hausapotheken führen,
ihre Medikamente ausschließlich bei einer öffentlichen Apotheke
erwerben dürfen. Ein Allgemeinmediziner sieht darin u.a. einen
unzulässigen Eingriff in seine Erwerbsfreiheit. Denn diese Regelung
zwinge ihn dazu, Medikamente viel zu teuer einzukaufen (und
weiterzugeben), denn er dürfe sich ja nicht direkt etwa an einen
Medikamenten-Großhändler oder Medikamenten- Hersteller wenden.
Versammlungen gegen Pelzhandel
Der Verein gegen Tierfabriken beschwert sich beim
Verfassungsgerichtshof gegen die Entscheidung der Sicherheitsdirektion
Wien, Versammlungen "gegen Pelzhandel" vor Geschäften untersagt zu
haben. Die Argumentation der Sicherheitsbehörden in einem Fall: Die -
wiederholten - Kundgebungen würden das Textilunternehmen daran hindern,
sein Recht auf Erwerbstätigkeit auszuüben. Ein ungestörter
Geschäftsbetrieb sei nicht möglich, der unmittelbare Nahbereich der
Demonstration vor dem Bekleidungsgeschäft führe zu einer Behinderung
der Kunden.
In einem anderen Fall wurde die Versammlung untersagt, da gleichzeitig
eine "Pro-Pelz"-Kundgebung stattfand und die Behörde im Falle der
Gleichzeitigkeit von Versammlungen Ausschreitungen befürchtete. Da die
"Pro-Pelz"- Versammlung zeitlich früher angemeldet wurde, wurde die
Versammlung der "Pelz-Gegner" untersagt. Die 14 Verfassungsrichterinnen
und Verfassungsrichter werden zu entscheiden haben, ob die von der
Behörde angeführten Argumente die Untersagung dieser Versammlungen
rechtfertigen oder nicht.
Die 14 Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter befassen sich in
der Juni-Session außerdem - wiederholt - mit zweisprachigen Ortstafeln
in Kärnten. Für die Orte Hart, Sittersdorf, St. Jakob im Rosental,
Maria Elend und Eberndorf ist die Frage zu klären, ob vor dem
Hintergrund der Verpflichtungen des Staatsvertrages Ortsbezeichnungen
lediglich in deutscher Sprache gesetzwidrig sind oder nicht. Außerdem
wird zu prüfen sein, ob diese Verfahren noch alte Rechtslagen betreffen
oder nicht.
Weiters ist noch folgende Öffentliche Verhandlung zum Glücksspielgesetz
angesetzt: Mittwoch, 18. 6. 2008, 10.30 Uhr, Großer Verhandlungssaal
(VfGH, Judenplatz 11, 1010 Wien) Eine Spielbank muss gewisse
Vorkehrungen treffen und einhalten, um zu verhindern, dass Besucher
dort ihre Existenz aufs Spiel setzen. Tut sie das nicht, haftet die
Spielbank unter gewissen Umständen für eintretende Verluste. Allerdings
ist diese Haftung laut Gesetz "innerhalb von 6 Monaten nach dem
jeweiligen Verlust gerichtlich geltend zu machen". Das
Oberlandesgericht bzw. auch das Landesgericht Innsbruck halten diese
6-Monats-Frist für verfassungswidrig, weil sie - auch vor dem
Hintergrund der Fristen im ABGB - sachlich nicht gerechtfertigt sei.
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Tags für diesen Artikel: Arigona Zogaj, Asylrecht, Einkommensteuer, Fremdenrecht, Glücksspielgesetz, Humanitäre Niederlassungsbewilligungen, Ortstafeln, Trinkgeld, Verfassungsrecht, Versammlungsfreiheit, VfGH
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