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Bundesvergabegesetz 2006

Bundesvergabegesetz 2006

Das Bundesvergabegesetz 2006 bringt beträchtliche Änderungen im Aufbau des Gesetzes mit sich: Neben zahlreichen neuen Regelungen wurden inhaltlich zwar viele Bestimmungen übernommen, jedoch in veränderter Struktur und an anderen Stellen. So wurde eine Teilung in einen Teil für öffentliche Auftraggeber und einen für Sektorenauftraggeber vorgenommen. Dieses Buch stellt einen idealen Arbeitsbehelf dar, um sich mit den neuen Regelungen des BVergG auf einen Blick vertraut zu machen: Alte und neue Bestimmungen sind parallel angeführt, Änderungen farbig hervorgehoben.

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Bundesvergabgesetz 2006

Kurz und prägnant alles Wissenswerte zum neuen BVergG 2006. Mit 1.2.2006 ist das Bundesvergabegesetz 2006 in Kraft getreten. Den Anlass lieferte der
Gemeinschaftsgesetzgeber, dessen Richtlinienpaket umzusetzen war. Zugleich berücksichtigte der Bundesgesetzgeber mehrere Judikate seit 2002 und schloss einige Rechtsschutzlücken, etwa beim Widerruf oder offensichtlich unzulässigen Direktvergaben. Der Verzicht auf zahlreiche Verweisungen, insbesondere zwischen den Regelungen für Sektorenauftraggeber und dem allgemeinen Bereich, führte zu einer erheblichen Vergrößerung des Gesetzesumfangs und zahlreichen teilweise gleich oder zumindest ähnlich lautenden Bestimmungen.

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Bundesvergabegesetz 2006

Praxisorientierte Darstellung des aktuellen Vergaberechtes (BVerG 2002) mit eingearbeitetem Ausschussbericht.
Beinhaltet die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Vergaberechtes. Übersichtliche Tabellen für Schwellenwerte
(auch betreffend den Sektorenbereich), für die Wahl des Vergabeverfahrens und für alle vergaberechtlich
relevanten Fristen (Antrags- und Angebotsfristen, Informations- und Mitteilungsfristen, Fristen im Zusammenhang
mit der Zuschlagserteilung, Rechtsmittelfristen). Liste der wesentlichen Kontaktstellen (zB. für Veröffentlichungen
und Rechtsschutz).

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Wien, Österreich, Vergabe, Vergabe von öffentlichen Aufträgen, Beschaffung, Beschaffungswesen