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Links zum KFZ-Recht
Verbände und Institutionen in
Europa und International
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Verband des Freien
Teilehandels (VFT)
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Cecra
(Conseil Européen du commerce et de la réparation automobiles;
Europäischer Verband des Kraftfahrzeuggewerbes) - europäische
Händler- und Werkstättenvertretung
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CLEPA
(European Association of Automotive Suppliers)
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ACEA
(Association des Constructeurs Europeens d’Automobiles)
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CLEDIPA
(Comité de Liaison Européen de la Distribution Indépendante de
Pièces de rechange et Equipement pour Automobiles) Vereinigung
für den freien Handel von Ersatzteilen
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FIGIEFA
(Fédération Internationale des Grossistes, Importateurs et
Exportateurs en Fournitures Automobiles) Dachverband für
Großhändler, Importeure und Exporteure von Kfz-Ersatzteilen
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RMIF/NFDA
(Retail Motor Industry Federation), London
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Automotive Unit of the Department of Trade and Industry
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NADA
(National Automobile Dealers Association) Händlerverband in
USA
Verbände und Institutionen in
Deutschland
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Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)
Informations- und Datenplattform für die Mitgliedsbetriebe im
Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe
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VDIK
(Verband der Importeure von Kraftfahrzeugen e.V), Bad Homburg
für Importeure der internationalen Autohersteller
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VDA
(Verband der Automobilindustrie) für deutschen Autohersteller
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GVA
(Gesamtverband Autoteile-Handel e.V.) für
herstellerunabhängige Teilehändler
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VKW
(Vereinigung freier Kfz-Meister-Werkstätten) für
herstellerunabhängige Werkstätten
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KBA
(staatliche Kraftfahrt Bundesamt)
Verbände und Institutionen in
Österreich
Sonstige Links
Zeitschriften, Journale
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Rechtsanwalt KFZ-Recht - KFZ-GVO -
Ausgleichsanspruch
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Rechtsanwalt Dr. Öhlböck
Dr. Johannes Öhlböck LL.M.
verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung und
Vertretung von KFZ-Händlern und Händlerverbänden. Er berät
und vertritt Sie in KFZ-rechtlichen Fragen (Ausgleichsanspruch,
Abfindung, Investionsersatz, KFZ-GVO) und ist Ihnen
bei der
Berechnung Ihrer Ansprüche sowie der Gestaltung der
Korrespondenz mit dem Importeur behilflich.
01 / 505 49 59
www.raoe.at
www.kfz-vertriebsrecht.at
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Informationen zu Einzelfragen
Ausgleichsanspruch - § 24 HVertrG
Der Ausgleichsanspruch für
Handelsvertreter (gelegentlich in der Praxis auch "Abfindung"
oder "Abfertigung" genannt) wird von der Judikatur anlaog auf
KFZ-Vertragshändler angewendet, so bestimmte Voraussetzungen
vorliegen.
Forschungsstellen, Institute
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Forschungsstelle Automobilwirtschaft (FAW)
Im Mittelpunkt des Forschungsinteresses stehen
Automobilhersteller, Zulieferer, das Kfz-Gewerbe und die
Verbraucher. Zu den tragenden Projekten der FAW gehören
Zufriedenheitsuntersuchungen im Verhältnis zwischen Händlern,
Herstellern und Zulieferern sowie Prognosen zur Zulassung von Neu-KFZ.
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Institut für
die Automobilwirtschaft
Aufgabe: branchenorientierte und praxisnahe Forschung im
Bereich des Automobilvertriebs, des Automobilhandels und des
Kraftfahrzeughandwerks
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Fachhochschule Gelsenkirchen
Die Fachhochschule Gelsenkirchen bietet die Studienrichtung
Automobilwirtschaft und -Technik an
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Fachhochschule Fahrzeugtechnik Graz
Fachhochschul-Studiengang für
Fahrzeugtechnik der FH Johanneum
aktuelle
Bücher KFZ-Recht - KFZ-GVO
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KFG - Kraftfahrgesetz
Der bereits in der 3. Auflage erschienene Großkommentar zum KFG enthält alle bisherigen Novellierungen des Kraftfahrgesetzes 1967 und liefert eine handliche und dennoch detaillierte Gesamtdarstellung des österreichischen Kraftfahrrechts. Die Kommentierung berücksichtigt in großem Umfang die Judikatur der Höchstgerichte, in erster Linie des VwGH, zum KFG und verweist auch bei jeder Bestimmung auf das Schrifttum.
weitere Informationen
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Marktliberalisierung durch
EU-Kartellrecht im KFZ-Vertrieb und Kundendienst
Das vorliegende Buch
behandelt die Marktauswirkungen der
Gruppenfreistellungsverordnung 1400/2002 (GVO) der
EU-Kommission von 2002 in Deutschland und Österreich durch
einen Vergleich der Zielsetzungen der GVO mit einer
umfassenden und fundierten Analyse der Marktauswirkungen
auf Kfz-Händler, Werkstätten, OEM und Zulieferer.
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EG-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) für den
Kraftfahrzeugsektor
Am 01.10.2002 trat die Kfz-GVO 1400/2002 in Kraft. Sie ist
die Grundlage für den Vertrieb und die Betreuung neuer
Kraftfahrzeuge sowie für den Vertrieb von Ersatzteilen im
21. Jahrhundert. Auf ihr basiert der Automobilvertrieb
aller Hersteller in der gesamten Europäischen Union. Die
neue Kfz-GVO greift nicht nur die vertraglichen
Beziehungen zwischen Automobilherstellern und deren
Vertragshändlern und -werkstätten auf, sondern auch die
Beziehungen zwischen Automobilherstellern und ihren
Importeuren, zwischen Teileherstellern und Teilehändlern
und zwischen Schmierstofflieferanten und deren Abnehmern.
Der Praxis-Kommentar gibt neben der systematischen
Darstellung der neuen GVO auf zahlreiche Fragen Antwort.
Praktische Hilfsmittel sind der Vergleich zwischen
bisheriger Kfz-GVO 1475/95 und neuer Kfz-GVO, die
Wiedergabe einschlägiger Texte der Kommission sowie eine
Muster-Schiedsordnung.
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EG-Kartellrecht und
Vertriebssysteme, insbesondere der Kfz-Vertrieb
Das vorliegende Werk widmet
sich vor allem der rechtlichen Würdigung der
Vertriebsverträge nach Art. 81 EG und stellt die Regelung
durch die Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung Nr. 1400/2002
dar.
Besondere Bedeutung haben Vertriebssysteme im Bereich des
Kfz-Sektors.
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Das Kartellrecht des
Automobilvertriebs
Der Automarkt ist heiß
umkämpft. Zusammenschlüsse und Kooperationen von
Herstellern und Zutritte neuer Anbieter führen zu
ständiger Bewegung und Veränderung. Die jüngste
Gruppenfreistellungsverordnung stellt eine besonders tief
greifende Weiterentwicklung dar.
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