Datenschutzgesetz 2000
Das Bundesgesetz über den Schutz
personenbezogener Daten (Österreichisches Datenschutzgesetz
2000, DSG 2000) regelt den Schutz personenbezogener Daten in
Österreich. Als solche gelten etwa
E-Mail-Anschrift, Geburtsdatum oder Telefonnummer. Diese oder
ähnliche Angaben dürfen ohne vorherige Zustimmung des
Betroffenen nur in speziellen Fällen weitergegeben werden.
Grundrecht auf Datenschutz
Alle Pflichten, die
sich aus dem Datenschutzrecht ergeben, sind letztlich Ausfluss des Grundrechts
auf Datenschutz. Dieses steht in § 1 DSG 2000 im Verfassungsrang und
lautet:
"Jedermann hat,
insbesondere auch im Hinblick auf die Achtung seines Privat- und Familienlebens,
Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, soweit
ein schutzwürdiges Interesse daran besteht. Das Bestehen eines solchen
Interesses ist ausgeschlossen, wenn Daten infolge ihrer allgemeinen
Verfügbarkeit oder wegen ihrer mangelnden Rückführbarkeit auf den Betroffenen
einem Geheimhaltungsanspruch nicht zugänglich sind." Indirekt ergibt sich
daraus der Ansatz des Datenschutzrechts, dass Daten an
sich nicht verwendet werden sollen, außer es liegt eine Ausnahme vor, die dies
zulässt. Die Lösung datenschutzrechtlicher Probleme ist somit immer eine Suche
nach Ausnahmen, um herauszufinden, ob die Verwendung von Daten zulässig ist oder
nicht.
Datenschutz | Rechtsanwalt
Datenschutzrecht
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Rechtsanwalt Datenschutz
Dr. Rainer Knyrim, Partner
der Kanzlei Presmayr Rechtsanwälte OEG, ist auf
Datenschutzrecht spezialisiert. Er berät und vertritt
Sie vor Gerichten und Behörden in Österreich.
1010 Wien, Dr. Karl
Lueger- Ring 12
Tel: +43 1 533 16 95
Mail:
office@preslmayr.at |
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Weitere Links
Bücher:
Datenschutzrecht
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Datenschutz und E-Government
Es gibt kaum noch
Lebensbereiche, die nicht mit datenschutzrechtlichen Fragen
konfrontiert sind: Themen wie Gesundheitsakte, Weitergabe
von Flugpassagierdaten, Vorratsdatenspeicherung,
Videoüberwachung oder Auskunftsrecht über IP-Adressen haben
in den letzten Monaten laufend den Sprung in die
Schlagzeilen der Tagesspresse geschafft. In einem engen
Zusammenhang mit dem Datenschutz sind die rechtlichen und
faktischen E-Government-Initiativen des Staates zu sehen. Es
war daher nahe liegend, beide Themen in einem Jahrbuch
„Datenschutzrecht und E-Government“ kombiniert zu behandeln.
Dieses Werk behandelt im datenschutzrechtlichen Teil so gut
wie alle „heißen“ datenschutzrechtlichen Themen, die
teilweise hier zum ersten Mal ausführlich untersucht werden.
weitere Informationen
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Datenschutzgesetz 2000 -
Kommentar
Das vorliegende Buch
präsentiert und erläutert mit Stand 1. Februar 2008 das
aktuelle österreichische Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000),
informiert über die einschlägige Kompetenzgrundlage, die
europarechtlichen Rahmenbedingungen und die nationale
Ausgangslage zum Zeitpunkt der Erlassung des DSG 2000. Auch
die durch per 1. 1. 2008 vorgenommenen
Verfassungsbereinigungen im Bereich des DSG wurden bereits
eingearbeitet. Da die einschlägigen Gesetzesmaterialien
sowohl umfassend, als auch detailliert abgefasst sind,
bilden sie Basis bzw. Grundlage der Erläuterungen. Um die
Praxisrelevanz zu erhöhen, wurde die bisher zum DSG 2000
ergangene, wichtigste einschlägige Judikatur eingearbeitet.
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Datenschutzrecht
Datenschutzrecht ist ein
Thema, das jeden betrifft, der Datenverarbeitung betreibt,
vom Kleinunternehmer bis zum internationalen Konzern.
Dieses Buch ist ein Leitfaden zum richtigen Registrieren,
Verarbeiten, Übermitteln, Zustimmen, Outsourcen, Werben uvm.
Ein Schnelleinstieg führt den Praktiker sofort an die
richtige Stelle des Buches, wo ihm zahlreiche Grafiken,
Flussdiagramme, Tabellen, Ausfüllhilfen, Musterbeispiele und
Textbausteine die Lösung seiner datenschutzrechtlichen
Fragen auch unter Zeitdruck ermöglichen. Viele Querverweise
vernetzen die Inhalte des Buches thematisch.
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