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Der "Rechtsfreund" in der Literatur und in österreichischen Bundesgesetzen



Quellinus, Hubertus. (um 1619 - 1687, Antwerpen)
Justitia, die irdische Gerechtigkeit
Radierung auf Bütten nach Artus Quellinus. 1665
 

Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm, Band 14, 1893

RECHTSFREUND
, m.  freund, vertrauter berater in        Rechtsangelegenheiten:
kehrte er (Lazzarelli) ins vaterland zurück, bekleidete manche öffentliche ämter, .. doch begaber sich aufs neue in ausländische dienste und trieb die geschäfte eines rechtsfreundes zu Ferrara, Perugia, Macerata und Bologna. Goethe 38, 233
ob ihm gleich sein charakter als kaiserlicher rath zu praticiren nicht erlaubte, so war er doch manchem vertrauten als rechtsfreund zur hand, indem die ausgefertigten schriften von einem ordinirten advocaten unterzeichnet wurden. 48, 47;

auch freund, liebhaber der rechtswissenschaft thun sie einen blick hinein (in die canzlei), Lucidor!.. einem rechtsfreund ist ein solches locale nicht verhaszt wie einem stallverwandten. 21,157



Jacob Matham nach Hendrick Goltzius
Die sieben Tugenden: Justitia (Die Gerechtigkeit), Kupferstich


Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch

§ 879 (1) Ein Vertrag, der gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Insbesondere sind folgende Verträge nichtig:
1. wenn etwas für die Unterhandlung eines Ehevertrages bedungen wird;
1a. wenn etwas für die Vermittlung einer medizinisch
unterstützten Fortpflanzung bedungen wird;
2. wenn ein Rechtsfreund eine ihm anvertraute Streitsache ganz oder teilweise an sich löst oder sich einen bestimmten Teil des Betrages versprechen läßt, der der Partei zuerkannt wird;
...

Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter
§ 26. (1) Von der Teilnahme am Disziplinarverfahren ist ein
Mitglied des Disziplinarrats ausgeschlossen, wenn
1. das Mitglied durch das Disziplinarvergehen selbst betroffen oder Anzeiger oder

2. Rechtsfreund oder gesetzlicher Vertreter des Betroffenen oder Anzeigers ist oder
3. der Beschuldigte, der Anzeiger oder der Betroffene Angehöriger des Mitglieds im Sinn des § 152 Abs. 1 Z 1 StPO ist.
...

Winkelschreibereiverordnung
Als Winkelschreiber ist anzusehen:
a) wer, ohne berechtigter Rechtsfreund zu seyn, in denjenigen Streitsachen, in welchen sich die Parteien nach den Vorschriften der Proceßordnung eines Rechtsfreundes bedienen müssen, unbefugter Weise im Namen einer Partei einschreitet oder Eingaben für sie verfaßt;