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Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater in Österreich | Steuererklärung  | Wien, Linz, Graz

Steuerberater

Einem Steuerberater ist es nach dem Wirtschaftstreuhandberufsgesetz vorbehalten, folgende Tätigkeiten auszuüben:

  1. Beratung und Hilfeleistung auf dem Gebiet des Abgabenrechts und der Rechnungslegung,

  2. Beratung auf dem Gebiet des Bilanzwesens und der Abschluß kaufmännischer Bücher,

  3. Vertretung in Abgabe- und Abgabestrafverfahren für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben und in Beihilfenangelegenheiten vor den Finanzbehörden, den übrigen Gebietskörperschaften und den Unabhängigen Verwaltungssenaten,

  4. die Durchführung von Prüfungsaufgaben, die nicht die Erteilung eines förmlichen Bestätigungsvermerkes erfordern, und eine diesbezügliche schriftliche Berichterstattung

  5. Erstattung von Sachverständigengutachten auf den Gebieten des Buchführungs- und Bilanzwesens, des Abgabenrechts und auf jenen Gebieten, zu deren fachmännischer Beurteilung Kenntnisse des Rechnungswesens und der Betriebswirtschaftslehre erforderlich sind.

Darüber hinaus sind Steuerberater weiters berechtigt, folgende Tätigkeiten auszuüben:

  1. Tätigkeiten der Bilanzbuchhaltungsberufe

  2. Beratungsleistungen und Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem betrieblichen Rechnungswesen und die Beratung betreffend Einrichtung und Organisation des internen Kontrollsystems,

  3. die Beratung in Beitrags-, Versicherungs- und Leistungsangelegenheiten der Sozialversicherungen und die Vertretung

  4. Sanierungsberatung (Sanierungsgutachten, Sanierungsplan)

  5. Beratung in Rechtsangelegenheiten, soweit diese mit den für den gleichen Auftraggeber durchzuführenden wirtschaftstreuhänderischen Arbeiten unmittelbar zusammenhängen,

  6. Beratung und Vertretung vor gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften in Beitragsangelegenheiten,

  7. Vertretung bei den Einrichtungen des Arbeitsmarktservice, der Berufsorganisationen, der Landesfremdenverkehrsverbände und bei anderen in Wirtschaftsangelegenheiten zuständigen Behörden und Ämtern

  8. Übernahme von Treuhandaufgaben

  9. Beratung in arbeitstechnischen Fragen und

  10. Vertretung in Abgaben- und Abgabenstrafverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof

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Kommentar EU-Meldepflichtgesetz

Das EU-Meldepflichtgesetz regelt (in Umsetzung der Richtlinie 2018/822) den verpflichtenden automatischen Informationsaustausch über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen im Bereich der Besteuerung. Es definiert sehr umfassend, welche grenzüberschreitenden Gestaltungen unbedingt oder bedingt meldepflichtig sind. Ziel des Gesetzes ist die Ausweitung von Transparenz und die Unterstützung der Bekämpfung von Steuervermeidung und Steuerhinterziehung. Die Meldung hat innerhalb knapper Frist durch jene Person (Intermediär) zur erfolgen, die die Gestaltung konzipiert, vermarktet, organisiert, zur Umsetzung bereit­stellt oder die Umsetzung verwaltet und damit vor allem berufsmäßige Berater (Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Finanz- und Vermögensberater, Kredit- und Finan­zinstitute). Bei Verletzung der Meldepflicht sind Strafen bis zu EUR 50.000,00 (Vorsatz) und EUR 25.000,00 (grobe Fahrlässigkeit) vorgesehen. Der vorliegende Kommentar fasst alle Informationen zum neuen Gesetz zusammen und dient als erstklassiger Arbeitsbehelf.

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Das Auto im Steuerrecht

Für viele Österreicher ist das tägliche Benutzen ihrer Autos eine Selbstverständlichkeit. Welche steuerlichen Belastungen jedoch damit verbunden sind, ist vielen nicht bewusst. Kein Wunder, ist doch das diesbezügliche Steuerrecht an unzähligen verschiedenen Stellen geregelt. Auch nicht verwunderlich ist es daher, dass das vorliegende Werk bereits in seiner dritten, erfolgreichen Auflage erscheint. Die Autoren haben es geschafft, für den steuerlich Interessierten die für das Auto anfallenden Steuern und Quellen dazu kompakt in einem Praxishandbuch zusammenzutragen, das nicht nur für auf Steuerrecht spezialisierte Juristen, sondern und gerade für Privatpersonen und Unternehmen ein nützliches Nachschlagewerk darstellt. Unterteilt wird das Buch in die Kapitel Einkommensteuer (Körperschaftsteuer), Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe (NoVa) und Kraftfahrzeugsteuer. Das Ganze natürlich im Lichte der jüngsten Rechtsentwicklung und Gesetzesänderungen.

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